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   BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89   

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https://dejure.org/1992,2123
BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89 (https://dejure.org/1992,2123)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1992 - IX R 138/89 (https://dejure.org/1992,2123)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1992 - IX R 138/89 (https://dejure.org/1992,2123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 316
  • BB 1993, 1000
  • DB 1993, 1119
  • BStBl II 1993, 432
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.02.1992 - VIII R 94/90

    Ergänzende Auslegung von § 52 Abs. 21 EStG 1987

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
    Darin unterscheiden sich Aufwendungen i. S. des § 82 b EStDV von Schuldzinsen aus einem vorfinanzierten Bausparvertrag, für die der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die kleine Übergangsregelung entsprechend angewandt hat (Urteil vom 18. Februar 1992 VIII R 94/90, BFHE 168, 512, BStBl II 1992, 1005).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
    Als solche sind Ausgaben dann abziehbar, wenn sie erst nach Aufgabe der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, aber noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Einnahmeerzielung stehen (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 9 Anm. 2 j, m. w. N.).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
    Als solche sind Ausgaben dann abziehbar, wenn sie erst nach Aufgabe der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, aber noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Einnahmeerzielung stehen (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 9 Anm. 2 j, m. w. N.).
  • BFH, 10.11.2020 - IX R 31/19

    Abzug des beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigten Teils der

    Allen diesen Fällen ist gemeinsam, dass eine Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anschließend in der Person des Steuerpflichtigen nicht mehr möglich ist (vgl. den Abzug bejahend für den Fall des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung das Senatsurteil vom 24.11.1992 - IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432).
  • FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines

    Diese Regelungen zeugen davon, dass sich der Verordnungsgeber mit der Frage der Beendigung der Nutzung des Gebäudes durch den Steuerpflichtigen befasst hat (vgl. auch BFH-Urteile vom 11. Mai 1993 IX R 14/91, Juris, und vom 24. November 1992IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432, zum Ende der Nutzungswertbesteuerung).
  • FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 662/01

    Abzug größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden im letzten Jahr der

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BFH zum Wegfall der Nutzungswertbesteuerung ab 1. Januar 1987(vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 IX R 138/89, BStBl. II 1993, 432, 433, und vom 11. Mai 1993 IX R 14/91, IX R 26/91 und IX R 22/91 n.v.), die wegen der insoweit vergleichbaren Situation auch auf die unter die große Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 2 EStG ) fallenden Sachverhalte übertragbar ist.

    Denn wenn die Wohnung aus der Nutzungswertbesteuerung ausscheidet und als Konsumgut behandelt wird, dient sie - ebenso wie nach ihrer Veräußerung oder Einbringung in ein Betriebsvermögen - nicht mehr der Erzielung von Einkünften (BFH in BStBl. II 1993, 432, 433).

    Der Bestimmung des § 82 b EStDV ist zu entnehmen, dass die durch die Verteilung erreichbare Steuervergünstigung nur so lange gewährt werden kann, wie der Steuerpflichtige das betreffende Gebäude als privates Wohngebäude zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt (BFH in BStBl. II 1993, 432, 433).

    Als nachträgliche Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind solche Ausgaben abziehbar, die erst nach Aufgabe der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, aber mit dieser noch in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BStBl. II 1990, 464, und BFH in BStBl. II 1993, 432, 433 a.E., m.w.N.).

    Die Sondervorschrift des § 82 b EStDV verlagert lediglich die steuerliche Auswirkung der zuvor - hier in 1995 - angefallenen Werbungskosten in spätere Veranlagungszeiträume (BFH in BStBl. II 1993, 432, 434).

  • BFH, 29.03.1995 - X R 81/92

    Erhaltungsaufwendungen, die Vorkosten i. S. des § 10 e Abs. 6 EStG sind, nur im

    Jedoch ergibt sich aus § 82 b Abs. 2 EStDV, daß die Steuervergünstigung nach Abs. 1 nur zu gewähren ist, solange der Steuerpflichtige das Gebäude als privates Wohngebäude zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt (BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432).

    Die noch nicht berücksichtigten Aufwendungen sind vielmehr in entsprechender Anwendung des § 82 b Abs. 2 EStDV im letzten Jahr der Nutzungswertbesteuerung in einem Betrag als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432).

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987

    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432 m. w. N.).
  • FG München, 06.09.1996 - 12 K 2934/93

    Werbungskosten als Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit

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  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96

    Zwangsräumungskosten eines Grundstücks

    Das können beispielsweise bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Kosten eines Räumungsprozesses gegen Mieter sein, Schuldzinsen, die auf die Zeit der Einnahmeerzielung entfallen, aber erst nach Ablauf dieser Zeit bezahlt werden, Abstandszahlungen an weichende Mieter oder eine Grundsteuernachzahlung, soweit sie den Zeitraum der Einnahmeerzielung betrifft (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373, vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, vom 24. November 1992 IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432, vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, vom 16. September 1999 IX R 42/97, BFHE 190, 165, vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212; Schmidt/Drenseck, EStG 19. Aufl., § 9 Rz 40 m.w.N.).
  • FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96

    Konzernweite Auslandsversetzung: "Sonderzahlungen" werden voll besteuert

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  • FG Berlin, 26.01.1998 - 8 K 8308/94
    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 138/89 , BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432 [BFH 24.11.1992 - IX R 138/89] m. w. N.).
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