Rechtsprechung
   BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStDV § 82 b

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachträgliche Verteilung größeren Erhaltungsaufwands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 82b
    Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachträgliche Verteilung größeren Erhaltungsaufwands

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EStDV § 82b
    Verteilung von Erhaltungsaufwendungen trotz bestandskräftiger Steuerfestsetzung nach § 82b EStDV für das Aufwandsentstehungsjahr; kein Abzug von auf dieses Jahr entfallendem Aufwand

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 170, 57
  • BB 1993, 719
  • DB 1993, 916
  • BStBl II 1993, 589



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02  

    Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von

    Auf die Revision ist das Urteil des FG, soweit es über das Streitjahr 2000 entschieden hat, bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, da der Verwaltungsakt (Feststellungsbescheid 2000 vom 16. August 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Oktober 2001), über dessen Rechtmäßigkeit das FG entschieden hat, während des Revisionsverfahrens mit Bescheid vom 30. Oktober 2002 geändert wurde (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589, m.w.N.) und dieser Änderungsbescheid nach § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. dazu Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 68 Rz 10 und 80, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06  

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist nicht erforderlich; denn das Finanzgericht (FG) weicht --entgegen der Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger)-- nicht von den als Divergenz-Entscheidungen benannten BFH-Urteilen vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89 (BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589), IX R 66/91 (BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591) und vom 24. November 1992 IX R 99/89 (BFHE 170, 222, BStBl II 1993, 593) ab.

    Hat der Steuerpflichtige indes sein Wahlrecht --ausdrücklich oder konkludent-- ausgeübt und ist die betreffende Steuerfestsetzung bestandskräftig geworden, so ist er an die einmal getroffene Wahl auch in den Folgejahren gebunden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589, unter II. 2. c bb; vom 3. April 2001 IX R 16/98, BFHE 195, 273, BStBl II 2001, 599, unter II. 2. b; vom 17. August 2005 IX R 3/03, BFH/NV 2006, 269).

    Seinen tatsächlichen Feststellungen zufolge, die auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde für den Senat bindend (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1998 XI B 159/97, BFH/NV 1999, 662; vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186) sind, ist das FG davon ausgegangen, dass der Kläger die der Höhe nach unstreitigen Erhaltungsaufwendungen 1996 in vollem Umfang ausweislich der betreffenden Anlage V geltend gemacht, eine Verteilung auf die Folgejahre nicht vorgenommen und damit sein Wahlrecht --anders als es in den BFH-Fällen in BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589, und BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591, geschehen ist-- ausgeübt hat; zudem hätten sich die Erhaltungsaufwendungen auch steuerlich zu Gunsten des Klägers ausgewirkt.

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92  

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Dieses Begehren ist zulässig (Urteile des Senats vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659).
mehr
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 13/89  

    Neuregelung des Kinderfreibetrages

    Auf die Revision der Kläger ist die Vorentscheidung schon aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, weil der angefochtene Verwaltungsakt, über dessen Rechtmäßigkeit das FG entschieden hat, während des Revisionsverfahrens geändert wurde (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589, m. w. N.).

    In diesen Fällen ist grundsätzlich auch eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren zulässig (vgl. BFH-Urteile in BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589, und vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591, a. E.; zur Erweiterung des Antrags im Klageverfahren nach Ergehen eines Änderungsbescheides vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1986 II R 201/83, BFHE 146, 564, BStBl II 1986, 664, und Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 68 Rz. 12).

  • BFH, 24.11.1992 - IX R 99/89  

    Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Folgejahre bei Festsetzungsverjährung

    Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen im Jahr ihrer Entstehung weder in vollem Umfang gemäß § 11 Abs. 2 EStG noch anteilig gemäß § 82 b EStDV als Werbungskosten abgezogen, so kann er die Aufwendungen auch dann noch anteilig gleichmäßig auf die folgenden Jahre des Verteilungszeitraums verteilen, wenn für das Jahr der Entstehung Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Anschluß an Senatsurteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589 entschieden hat, kann der Steuerpflichtige die im Entstehungsjahr nicht als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen, soweit sie nicht aufgrund der Bestandskraft des Steuerbescheids dieses Jahres anteilig von der Verteilung ausgeschlossen sind, auch dann noch anteilig gleichmäßig auf die Folgejahre verteilen, wenn er im Entstehungsjahr das Wahlrecht nach § 82 b EStDV nicht ausgeübt hat.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Urteil in BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589 verwiesen.

  • BFH, 27.10.1992 - IX R 66/91  

    Verteilung von zu Unrecht als Herstellungskosten behandelten

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1992 im Verfahren IX R 152/89 (BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589) entschieden hat, kann der Steuerpflichtige die im Entstehungsjahr nicht als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen, soweit sie nicht aufgrund der Bestandskraft des Steuerbescheids dieses Jahres anteilig von der Verteilung ausgeschlossen sind, auch dann noch anteilig gleichmäßig auf die Folgejahre verteilen, wenn er im Entstehungsjahr das Wahlrecht nach § 82 b EStDV nicht ausgeübt hat.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Urteil in BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589 verwiesen.

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 23/92  

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mängelbeseitigungskosten vor Fertigstellung?

    Dies ist zulässig (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659).
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2005 - 6 K 183/01  
    Schließlich habe der BFH mit Urteil vom 27. Oktober 1992 - IX R 152/89 - und - IX R 66/91 - (BStBl II 1993, 589 und 591) entschieden, dass ein Fünftel der Aufwendungen in den Folgejahren geltend gemacht werden könne, auch wenn im ersten Jahr keine Erhaltungswendungen geltend gemacht worden seien.

    Der BFH hat im Urteil vom 27. Oktober 1992 - IX R 152/89 (BStBl II 1993, 589 ) entschieden, dass der Steuerpflichtige im Entstehungsjahr nicht als Werbungskosten abgezogene Aufwendungen, soweit sie nicht aufgrund der Bestandskraft des Steuerbescheides dieses Jahres anteilig von der Verteilung ausgeschlossen sind, auch dann noch anteilig gleichmäßig auf die Folgejahre verteilen kann, wenn er im Entstehungsjahr das Wahlrecht nach § 82 b EStDV nicht ausgeübt hat.

    Mit der Schätzung nach § 162 AO , die grundsätzlich sämtliche Besteuerungsgrundlagen des jeweiligen Falles umfasst, gelten die Erhaltungsaufwendungen des betreffenden Jahres nach § 11 Abs. 2 EStG als im vollem Umfang abgezogen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 - IX R 152/89 -, BStBl. II 1993, 589).

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07  

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Diese Bestandskraft bindet hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung des Aufwands als Herstellungskosten oder sofort abziehbare Werbungskosten für die Folgejahre ebenso wenig wie bei der Verteilung größeren Erhaltungsaufwands gemäß § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung a.F., so dass nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung in jedem Veranlagungszeitraum der Sachverhalt erneut zu prüfen und rechtlich zu würdigen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591, und vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98  

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

    Sie führt zwar aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt, über dessen Rechtmäßigkeit das FG entschieden hat, geändert hat (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 85/00  

    Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens; Änderung des Klagebegehrens

  • BFH, 04.09.2000 - IX R 75/99  

    Ferienwohnung

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 18/98  

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft; Tarifbegrenzung nach § 32c EStG 1990

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 57/89  

    Verzugszinsen bei Grundstücksveräußerungen

  • BFH, 29.03.1995 - X R 81/92  

    Keine Verteilung von Vorkosten i. S. d. § 10 e Abs. 6 EStG auf mehrere

  • BFH, 23.02.1999 - VIII R 42/97  

    Zurückverweisung; Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

  • BFH, 26.02.2002 - X R 44/00  

    Revisionsverfahren; Änderungsbescheid; Verböserung im Einspruchsverfahren

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 126/92  

    Baumängel an Gebäuden des Privatvermögens

  • BFH, 06.12.1994 - IX R 84/90  

    Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus bei doppelter

  • BFH, 22.09.1994 - IX R 47/89  

    Zinsloses Darlehen des Mieters bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 10.05.1994 - IX R 75/90  

    Abzug von Betriebskosten bei der Nutzungswertbesteuerung

  • BFH, 29.06.2010 - XI E 1/10  

    Streitwert eines Revisionsverfahrens bei Änderung des Verfahrensgegenstands nach

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92  

    Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Haus (§ 21 EStG )

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 2/90  

    Schadensersatzleistungen wegen Vertragsrücktritts als Herstellungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 204/93  

    Telefon und Fernsehgerät als Krankenhauskosten

  • FG Berlin, 26.03.1997 - VIII 236/93  

    Obergrenze und Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

  • FG Düsseldorf, 22.03.2002 - 1 K 6122/98  

    Inländischer Unternehmer; Filialbetrieb; Kreuzfahrtschiff; Leistungsort;

  • BFH, 16.06.1994 - IX R 60/93  
  • BFH, 23.06.1997 - IX B 43/97  
  • BFH, 20.09.1993 - VIII R 88/91  
  • BFH, 10.05.1994 - IX R 62/90  
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 3064/99  

    Einkommensteuer; Verteilungswahlrecht bei größerem

  • FG Hessen, 29.11.2001 - 12 K 5343/00  

    Einspruch; Änderungsbescheid; Beschwer; Herstellungskosten; Erhaltungsaufwand;

  • FG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - V 556/98  
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