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   BFH, 14.04.1993 - I R 33/92   

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BFH, 14.04.1993 - I R 33/92 (https://dejure.org/1993,1928)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1993 - I R 33/92 (https://dejure.org/1993,1928)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1993 - I R 33/92 (https://dejure.org/1993,1928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 309
  • NVwZ 1994, 520
  • BB 1993, 1511
  • BB 1993, 2219
  • DB 1993, 1604
  • BStBl II 1993, 764
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Insgesamt erscheint dem Senat eine solche Auslegung der Vorschrift nach dem Wortlaut in Richtung der Anordnung einer Kombination aus Bagatellgrenze und echtem Selbstbehalt nicht ausgeschlossen, auch wenn die von den Beteiligten und dem FG zugrunde gelegte gegenteilige Auffassung (nur Bagatellgrenze, d.h. volle Erstattung, wenn der nicht abwälzbare Steuerbetrag 10 000 DM übersteigt) syntaktisch und grammatikalisch richtiger erscheint (zur grundsätzlich unterschiedlichen Bedeutung der Konjunktionen "und" und "soweit" in einer korrekt gebrauchten Gesetzessprache s. das BFH-Urteil vom 14. April 1993 I R 33/92, BFHE 171, 309, BStBl II 1993, 764).
  • BFH, 27.03.1996 - I R 182/94

    Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer -

    Sie liegt auf der Linie der Senatsentscheidung vom 14. April 1993 I R 33/92 (BFHE 171, 309, BStBl II 1993, 764) und der Neufassung des § 3 Nr. 13 GewStG im Anschluß an das bezeichnete Urteil.
  • BFH, 26.05.2021 - V R 25/20

    Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von

    Der Zweck des § 3 Nr. 13 GewStG 2002 ist dem unterschiedlichen Steuergegenstand von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechend nicht auf die Entlastung bestimmter Leistungen gerichtet, sondern zielt vielmehr darauf, einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit privater Bildungsträger durch die Gewerbesteuerbelastung zu begegnen, beschränkt sich dabei aber mit Blick auf die Erfüllung des übergeordneten Bildungszwecks auf deren unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Betriebsteile (vgl. BTDrucks VI/1844; s.a. BFH-Urteil vom 14.04.1993 - I R 33/92, BFHE 171, 309, BStBl II 1993, 764).
  • FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 2097/14

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 13 GewStG i.V.m. § 4 Nr. 21 UStG bei

    Zweck des § 3 Nr. 13 GewStG 2002 ist die Behebung der beeinträchtigten Leistungsfähigkeit der privaten Bildungsträger durch die Gewerbesteuerbelastung (BFH-Urteil vom 14.4.1993 I R 33/92, BFHE 171, 309, BStBl. II 1993, 764).
  • FG Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 3 K 194/90

    Gewinnerhöhende Berücksichtigung angefallener Gewerbesteuererstattungsansprüche;

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  • FG Düsseldorf, 10.08.2023 - 9 K 349/22

    Voraussetzungen für die Gewerbesteuerbefreiung eines Gewinns aus der Veräußerung

    Nach der Rechtsprechung des BFH bestehe der Normzweck von § 3 Nr. 13 GewStG darin, die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der privaten Bildungsträger durch die Gewerbesteuerbelastung zu beheben (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 14.04.1993 I R 33/92).
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