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   BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90   

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https://dejure.org/1993,281
BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90 (https://dejure.org/1993,281)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1993 - IX R 17/90 (https://dejure.org/1993,281)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - IX R 17/90 (https://dejure.org/1993,281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 452
  • FamRZ 1994, 104 (Ls.)
  • BB 1993, 1867
  • BB 1993, 2286
  • DB 1993, 1904
  • BStBl II 1993, 834
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
    b) Aus den vorgenannten Gründen kann offenbleiben, ob die Würdigung der Zeugenaussage der Tochter des Klägers durch das FG hinsichtlich der Mietzinsentrichtungen der - durch § 118 Abs. 2 FGO eingeschränkten - revisionsrechtlichen Prüfung standhalten würde (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).

    Ist der Mietvertrag der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, so folgt daraus, daß die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung so zu ermitteln sind, als ob der Kläger selbst die Eigentumswohnung genutzt hätte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 656).

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
    Wie der erkennende Senat entschieden hat (Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75), ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90

    Kriterien für teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
    Bei dieser Sachlage ist die Frage einer Kürzung der Werbungskosten nicht entscheidungserheblich (vgl. hierzu aber BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490).
  • BFH, 05.02.1988 - III R 216/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
    Zur Durchführung eines Mietvertrages gehört - nicht anders als bei einem Pachtvertrag - die vertragsgemäße Zahlung der geschuldeten Vergütung (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 1988 III R 216/84, BFH/NV 1988, 553).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
    Es ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegte Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, m. w. N.).
  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90
    Unerörtert kann auch bleiben, ob in dem Abschluß des Mietvertrags ein Gestaltungsmißbrauch zu sehen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Eine solche Bindung des FA hätte sich nur dann ergeben können, wenn der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter dem Kläger eine bestimmte rechtliche Behandlung zugesagt oder wenn das FA durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter 5. b, m. w. N.; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Soweit die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen den Schluß erlaubt, daß schon eine geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen für sich allein stets zur Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses führen kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834), hält der Senat daran mit Rücksicht auf die Beschlüsse des BVerfG nicht mehr fest.
  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Mietverträge zwischen Angehörigen der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden können, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen ist, tatsächlich durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
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