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   BFH, 07.05.1993 - III R 95/88   

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https://dejure.org/1993,1595
BFH, 07.05.1993 - III R 95/88 (https://dejure.org/1993,1595)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1993 - III R 95/88 (https://dejure.org/1993,1595)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - III R 95/88 (https://dejure.org/1993,1595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 171 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verjährung - Hemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 171 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Brand im Finanzamt vor Beginn der letzten sechs Monate der Festsetzungsfrist - Vernichtung einer Mitteilung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer KG - Kein Erlaß eines Änderungsbescheids - Keine Ablaufhemmung durch höhere Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 1
  • BB 1993, 2080
  • BB 1994, 128
  • DB 1993, 2268
  • BStBl II 1993, 818
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 95/88
    Im bürgerlichen Recht ist anerkannt, daß die Unkenntnis des Gläubigers von der Entstehung seines Rechts den Beginn und den Lauf der Verjährung nicht hindert (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. April 1968 V ZR 13/65, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1968, 1381; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 52. Aufl., § 203 Rdnr. 6; von Feldmann in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 8).

    Andernfalls würde der Wirkungsbereich der Verjährung zum Nachteil des Schuldners unangemessen eingeschränkt (BGH in NJW 1968, 1381, m. w. N.).

  • BFH, 04.04.1989 - VIII R 265/84

    Keine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Folgesteueransprüche bei Hemmung

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 95/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ergeht aufgrund einer Außenprüfung, die den für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften maßgeblichen Sachverhalt betrifft, nur der unmittelbar darauf beruhende Grundlagenbescheid, hier der Feststellungsbescheid betreffend die Einkünfte der KG, nicht hingegen der dadurch ausgelöste Folgebescheid, hier der angefochtene Einkommensteuer-Änderungsbescheid (BFH-Urteile vom 4. April 1989 VIII R 265/84, BFHE 156, 371, BStBl II 1989, 593, und vom 13. Dezember 1989 X R 179/87, BFH/NV 1990, 681).
  • BFH, 10.08.1989 - III R 5/87

    Betriebsprüfung bei einer Personengesellschaft hemmt auch die Verjährung von

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 95/88
    Die abweichende Entscheidung vom 10. August 1989 III R 5/87 (BFHE 158, 109, BStBl II 1990, 38) ist zum früheren Rechtszustand nach § 146 a der Reichsabgabenordnung (AO) ergangen.
  • BFH, 13.12.1989 - X R 179/87

    Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 07.05.1993 - III R 95/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ergeht aufgrund einer Außenprüfung, die den für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften maßgeblichen Sachverhalt betrifft, nur der unmittelbar darauf beruhende Grundlagenbescheid, hier der Feststellungsbescheid betreffend die Einkünfte der KG, nicht hingegen der dadurch ausgelöste Folgebescheid, hier der angefochtene Einkommensteuer-Änderungsbescheid (BFH-Urteile vom 4. April 1989 VIII R 265/84, BFHE 156, 371, BStBl II 1989, 593, und vom 13. Dezember 1989 X R 179/87, BFH/NV 1990, 681).
  • FG München, 24.07.2007 - 10 K 4916/06

    Hemmung der Verjährung für die Festsetzung von Kindergeld; Krieg,

    Beispiele sind: Krieg, Naturkatastrophen und andere unabwendbare Zufälle (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom07.05.1993 III R 95/88, BFHE 172, 1, BStBl II 1993, 818).

    Dabei kommt nach der Rechtsprechung des BFH eine Ablaufhemmung wegen höherer Gewalt nur in Betracht, wenn die höhere Gewalt den davon Betroffenen hindert, seinen Willen in die Tat umzusetzen (Urteil in BFHE 172, 1 , BStBl II 1993, 818)).

    Für eine unterschiedliche Behandlung der Finanzbehörden bzw. Familienkassen einerseits und des Steuerpflichtigen andererseits gäbe es dann keine sachliche Rechtfertigung; zumal der BFH in dem genannten Urteil (in BFHE 172, 1 , BStBl II 1993, 818) zur weiteren Begründung seiner Auffassung auf § 203 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (in der bis 31.12.2001 gültigen Fassung) und damit auf eine Vorschrift verweist, die nicht auf Hoheitsträger, sondern allgemein auf Berechtigte zugeschnitten ist.

  • BFH, 30.10.1997 - III B 108/95

    Investitionszulage: Beendigung einer Betriebsaufspaltung

    So wird der Begriff "höhere Gewalt" z.B. für die Vorschriften der AO 1977 , etwa § 171 Abs. 1 AO 1977 , und der FGO , etwa § 55 Abs. 2 FGO , interpretiert als ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. Koch in Gräber, aaO, § 55 Anm. 29, unter Hinweis u.a. auf das BFH-Urteil vom 29. September 1988 IV R 217/85, BFHE 155, 94, BStBl II 1989, 196 ), oder als ein von außen kommendes Ereignis, das nicht vom menschlichen Willen gesteuert ist (vgl. Klein/Orlopp, Abgabenordnung , 5. Aufl., § 171 Anm. 2, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 95/88, BFHE 172, 1, BStBl II 1993, 818 ).

    So wird der Begriff "höhere Gewalt" z.B. für die Vorschriften der AO 1977 , etwa § 171 Abs. 1 AO 1977 , und der FGO , etwa § 55 Abs. 2 FGO , interpretiert als ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. Koch in Gräber, aaO, § 55 Anm. 29, unter Hinweis u.a. auf das BFH-Urteil vom 29. September 1988 IV R 217/85, BFHE 155, 94, BStBl II 1989, 196 ), oder als ein von außen kommendes Ereignis, das nicht vom menschlichen Willen gesteuert ist (vgl. Klein/Orlopp, Abgabenordnung , 5. Aufl., § 171 Anm. 2, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 95/88, BFHE 172, 1, BStBl II 1993, 818 ).

  • FG Niedersachsen, 06.10.2009 - 12 K 113/09

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs von doppelt ausgezahltem Kindergeld;

    Die Unkenntnis vom Bestehen eines Anspruchs stellt keine höhere Gewalt im Sinne des § 230 AO dar (BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 95/88, BStBl II 1993, 818).
  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines

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  • BFH, 07.12.1999 - II B 117/99

    Ablaufhemmung; höhere Gewalt

    Durch Urteil des BFH vom 7. Mai 1993 III R 95/88 (BFHE 172, 1, BStBl II 1993, 818) ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Ablaufhemmung wegen höherer Gewalt gemäß § 171 Abs. 1 AO 1977 --die Vorschrift gilt nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 sinngemäß auch für gesonderte Feststellungen-- nur in Betracht kommt, wenn die höhere Gewalt den davon Betroffenen hindert, seinen Willen in die Tat umzusetzen.
  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Geringstes Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 95/88, BFHE 172, 1, BStBl II 1993, 818).
  • FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 4868/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Unter höherer Gewalt versteht man ein außergewöhnliches, von außen kommendes Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch äußerste nach Lage der Sache anzuwendende Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BFH-Urteile vom 29. September 1988 IV R 217/85, BStBl. II 1989, 196, 197, und vom 7. Mai 1993 III R 95/88, BStBl. II 1993, 818, 820, Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 110 Rz. 50, Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 110 AO Anm. 152 a, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.09.2002 - II 443/01

    Wiedereinsetzung nach Ablauf eines Jahres wegen höherer Gwalt bei

    Auch ein nur geringfügiges Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BFH-Urteil v. 07. Mai 1993 II R 95/88 BFHE 172, 1, BStBl II 1993, 818).
  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Geringstes Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 95/88, BFHE 172, 1, BStBl II 1993, 818).
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