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   BFH, 07.07.1993 - II R 69/90   

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BFH, 07.07.1993 - II R 69/90 (https://dejure.org/1993,1981)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1993 - II R 69/90 (https://dejure.org/1993,1981)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - II R 69/90 (https://dejure.org/1993,1981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 113
  • NJW 1994, 1551
  • NJW 1994, 2551
  • BB 1993, 1936
  • DB 1993, 2111
  • BStBl II 1994, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1991 - II R 6/89

    Die Einwirkung von Straßenverkehrslärm auf ein Wohngrundstück führt i. d. R.

    Auszug aus BFH, 07.07.1993 - II R 69/90
    Bei einem Wohngebiet ist das der Fall, wenn die Bewohner gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten bezüglich der Nutzung des Grundstücks in einer Weise einzuschränken, die bei einer üblichen Benutzung des Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit nicht mehr hingenommen würde (Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 II R 97/87, BFHE 163, 229, 231, BStBl II 1991, 196, 197, unter 1., betreffend die von einer Mülldeponie ausgehenden Schadstoffemissionen, und vom 18. Dezember 1991 II R 6/89, BFHE 166, 382, BStBl II 1992, 279, betreffend Straßenverkehrslärm).

    In dem ebenfalls zur Frage der Ermäßigung des Grundstückswerts wegen Straßenverkehrslärms ergangenen Urteil in BFHE 166, 382, BStBl II 1992, 279 hat der erkennende Senat den Umstand hervorgehoben, daß die stetig zunehmende Motorisierung besonders in Großstädten und Ballungsräumen bereits am Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) zu einer erheblichen Zunahme des Straßenverkehrslärms geführt habe und dieser Lärm - abgesehen von bestimmten Extrembelastungen - von der Bevölkerung weitgehend für "gewöhnlich" und "üblich" gehalten werde.

    Demgemäß hat der erkennende Senat in seinem zum Straßenverkehrslärm ergangenen Urteil in BFHE 166, 382, BStBl II 1992, 279 betont, § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG verlange, daß die auf das betroffene Grundstück einwirkenden Immissionen den gegendüblichen (Straßenverkehrs-)Lärm in erheblichem Umfang überträfen.

    Letzteres träfe im Streitfall zu, wenn die hier zu beurteilende konkrete Lärmquelle oder eine vergleichbare - ähnliche - Emissionsquelle bereits am Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) vorhanden gewesen wäre sowie auf alle oder einen Großteil der im Geltungsbereich des einschlägigen Mietspiegels gelegenen und vermieteten Wohngrundstücke eingewirkt und folglich die im Streitfall maßgebliche Spiegelmiete beeinflußt hätte (Senatsurteil in BFHE 166, 382, BStBl II 1992, 279, unter II. 2. a, aa).

  • FG Nürnberg, 11.05.1989 - IV 153/85

    Bewertung; Ermäßigung des Grundstückswerts wegen Tieffluglärms

    Auszug aus BFH, 07.07.1993 - II R 69/90
    Er habe außerdem eine Frequenz, die doppelt oder dreifach so hoch liege wie die von Verkehrsflugzeugen (Urteil des FG Nürnberg vom 11. Mai 1989 IV 153/85, EFG 1989, 500).
  • BFH, 12.12.1990 - II R 97/87

    Keine Ermäßigung des Grundstückswerts allein wegen der Nähe zu einer Mülldeponie

    Auszug aus BFH, 07.07.1993 - II R 69/90
    Bei einem Wohngebiet ist das der Fall, wenn die Bewohner gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten bezüglich der Nutzung des Grundstücks in einer Weise einzuschränken, die bei einer üblichen Benutzung des Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit nicht mehr hingenommen würde (Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 II R 97/87, BFHE 163, 229, 231, BStBl II 1991, 196, 197, unter 1., betreffend die von einer Mülldeponie ausgehenden Schadstoffemissionen, und vom 18. Dezember 1991 II R 6/89, BFHE 166, 382, BStBl II 1992, 279, betreffend Straßenverkehrslärm).
  • FG Niedersachsen, 30.11.2007 - 1 K 157/03

    Herabsetzbarkeit des Einheitswertes eines Grundstückes wegen des Betriebes einer

    Bei einem Wohngrundstück ist das der Fall, wenn die Bewohner gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten bezüglich der Nutzung des Grundstücks in einer Weise einzuschränken, die bei einer üblichen Benutzung des Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit nicht mehr hingenommen würde (Urteil des BFH vom 7. Juli 1993 II R 69/90, BFHE 172, 113, BStBl II 1994, 6 mit weiteren Nachweisen).

    In seiner Entscheidung zum Tieffluglärm vom 7. Juli 1993 II R 69/90, BFHE 172, 113, BStBl II 1994, 6 hat der BFH erkannt, dass eine vom Gesetz als erforderlich angesehene "ungewöhnlich" starke Beeinträchtigung dann nicht vorliege, wenn weite Teile des Bewertungsgebietes oder größere Teilregionen in mehr oder minder gleicher Weise von der Lärmquelle betroffen seien.

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2002 - 1 K 2646/99

    Gegendübliche Lärmbeeinträchtigungen grundsätzlich keine wertmindernde Umstände

    Der gewöhnliche, übliche, wenn auch mitunter starke Lärm vermag dagegen einen Abschlag nicht zu rechtfertigen (z. B. BFH, Urteile vom 12. Dezember 1990 - II R 97/87, BStBl II 1991, S. 196 betreffend die von einer Mülldeponie ausgehenden Schadstoffimissionen, vom 18. Dezember 1991 - II R 6/89, BStBl II 1992, S. 279 betreffend Straßenverkehrslärm, und vom 7. Juli 1993 - II R 69/90, BStBl II 1994, S. 6 und II R 87/89, BFH/NV 1994, S. 78, jeweils zu Tieffluglärm).
  • FG Hessen, 10.10.2002 - 3 K 4068/99

    Ertragswert; Sachwert; Schwimmbad; Ausstattungsmerkmal; Siedlungshaus -

    Das gilt insbesondere auch für die auf das Grundstück einwirkende Lärmbelästigung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 07.07.1993 II R 69/90, BStBl II 1994, 6).
  • BFH, 07.07.1993 - II R 87/89

    Ermäßigung des Einheitswerts wegen (Tiefflug-)Lärms (§ 82 BewG )

    Anmerkung: Zur Frage des Abschlags wegen Tieffluglärms vgl. auch das BFH-Urteil vom selben Tag II R 69/90, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen.
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 K 152/03

    Ermäßigung des Einheitswerts wegen Fluglärms

    Dabei müsse die Lärmbeeinträchtigung in ihrer Stärke, Häufigkeit und Dauer ein Ausmaß erreichen, das der Belastung in den Schutzzonen 1 und 2 von Militärflugplätzen vergleichbar sei (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07. Juli 1993 II R 69/90, Bundessteuerblatt II 1994, 6).
  • FG München, 09.03.1995 - 1 K 1554/93

    Verzinsbarkeit einer Steuernachforderung durch die Festsetzung der

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