Rechtsprechung
   BFH, 24.06.1993 - V R 69/92   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. a

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gebrauchsüberlassung bei Sportanlagen - Gestattung der Nutzung der technischen Einrichtungen einer Schießanlage - Keine Gebrauchsüberlassung (Vermietung) des Grundstücks

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Entgeltliche Überlassung einer Schießanlage keine Grundstücksvermietung

  • Betriebs-Berater

    Keine steuerbefreite Vermietung reiner Sportanlagen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 172, 174
  • BB 1993, 2224
  • BB 1994, 204
  • DB 1993, 2268
  • BStBl II 1994, 52



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00  

    Umsatzsteuer - Rechtsmissbräuchlicher Verzicht auf Steuerbefreiung

    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch dann, wenn der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer dem Veräußerer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen - infolge der wirtschaftlichen Situation des Verkäufers - notleidenden Forderungen verrechnet (BFHE 161, 1, 4 f; 171, 7; 172, 174; 173, 468; BFH BStBl II 1996, 491, 492 f; BFH/NV 1994, 745 f; 1995, 1029, 1030).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 70/94  

    Entgeltliche Überlassung von Hallentennisplätzen

    Bei Sportanlagen liegt eine Gebrauchsüberlassung nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn einem oder mehreren Mietern eine bestimmte oder bestimmbare Grundstücksfläche zum ausschließlichen Gebrauch oder Mitgebrauch überlassen wird (BFH-Urteile in BFHE 168, 198, BStBl II 1992, 758; vom 10. Februar 1994 V R 33/92, BFHE 174, 258, BStBl II 1994, 668 für die Überlassung eines Schwimmbades; Senatsurteil in BFHE 172, 178, BStBl II 1993, 808 für die Überlassung einer Kegelbahnanlage), nicht dagegen, wenn es dem Besucher einer Sportstätte (lediglich) gestattet ist, diese im Rahmen der allgemeinen Benutzerordnung ohne Ausschluß weiterer Besucher zu nutzen (Urteile in BFHE 174, 258, BStBl II 1994, 668 für die Benutzung eines Schwimmbades im Rahmen der allgemeinen Badeordnung; vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659 für die Benutzung eines Golfplatzes; vom 24. Juni 1993 V R 69/92, BFHE 172, 174, BStBl II 1994, 52 für die Benutzung einer Schießanlage).
  • BFH, 10.02.1994 - V R 33/92  

    Schwimmbadüberlassung an Schulen und Vereine

    Eine Grundstücksvermietung hat der BFH demzufolge verneint im Falle der Benutzung eines Golfplatzes gegen Entrichtung von "Greenfee" (BFH-Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659), einer Schießanlage zur Ausübung des Schießsports ohne Ausschluß weiterer Schützen (BFH-Urteil vom 24. Juni 1993 V R 69/92, BFHE 172, 174, BStBl II 1994, 52), eines Schwimmbads im Rahmen der allgemeinen Badeordnung (BFH in BFHE 168, 198, BStBl II 1992, 758).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht