Rechtsprechung
   BFH, 10.11.1993 - II R 39/91   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 104 Abs. 2, § 105 Abs. 4, § 119 Nr. 6

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    5-Monatsfrist für die vollständige Niederlegung von Tatbestand, Entscheidungsgründen, Rechtsmittelbelehrung und Unterschrift der Richter für ein Urteil, das am Tag der mündlichen Verhandung verkündet wird - Beginn der Frist auch bei Zustellung an Verkündungs statt und Übergabe der unterschriebenen Entscheidungsformel an Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 104 Abs. 2 § 105 Abs. 4 § 119 Nr. 6

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zustellung des Urteils an Verkündungs statt

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    FGO § 104 Abs. 2, § 105 Abs. 4, § 119 Nr. 6
    Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 172, 404
  • BFHE 172, 405
  • NJW 1994, 1752 (Ls.)
  • BB 1994, 207
  • DB 1994, 312
  • BStBl II 1994, 187



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BFH, 07.10.1998 - II B 43/98  

    Urteil; Zustellung

    a) Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, daß die Beteiligten einen Anspruch darauf haben, daß ihnen die nach § 104 Abs. 2 FGO bzw. gemäß dem wortgleichen § 116 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der Geschäftsstelle übergebene Urteilsformel auf Anfrage bekanntzugeben ist (so BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187, sowie Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 24. Juni 1971 I CB 4.69, BVerwGE 38, 220).

    Ferner ist höchstrichterlich geklärt, daß bei Zustellung des Urteils an Verkündungs Statt gemäß § 104 Abs. 2 FGO entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO nur die Urteilsformel binnen zweier Wochen nach der mündlichen Verhandlung bei der Geschäftsstelle niederzulegen ist (so BFH-Urteile vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232, sowie BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187), und daß es einen Verfahrensmangel darstellt, wenn dies nicht geschieht, dieser Mangel aber weder eine Revision noch deren Zulassung begründen kann, solange nicht dargetan oder sonst erkennbar ist, daß die Urteilsformel bei fristgemäßer Niederlegung anders als im zugestellten Urteil gelautet hätte (so BFH-Urteil vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, sowie BVerwG-Beschluß vom 24. April 1970 I B 129.67, NJW 1970, 2132).

    Weiter ist höchstrichterlich geklärt, daß für das Abfassen der Urteilsgründe noch einmal fünf Monate zur Verfügung stehen (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, NJW 1993, 2603, sowie BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187), bevor ein Urteil als nicht mehr mit Gründen versehen zu gelten hat.

  • BFH, 18.04.1996 - V R 25/95  

    Mit Gründen versehenes Urteil

    Den vom GmS-OGB entwickelten Rechtsgrundsätzen schließt sich der erkennende Senat - wie zuvor andere Senate des Bundesfinanzhofs (- BFH -, Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; vom 23. August 1994 VI R 33/94, BFH/ NV 1995, 239, m. w. N.) - für die Auslegung der entsprechenden Vorschriften der Finanzgerichtsordnung an.
  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02  

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Jedoch hat der BFH in Fortführung jenes Beschlusses bereits mehrfach ausgesprochen, dass in diesem Falle die Fünf-Monats-Frist mit dem Ablauf des Tages beginne, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589, und vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626; BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177; Senatsurteil vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208).
mehr
  • BFH, 26.02.1998 - III B 214/96  
    Da das Urteil ausweislich der FG-Akten jedenfalls innerhalb einer Frist von fünf Monaten nach Abschluß der mündlichen Verhandlung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187) der Geschäftsstelle übergeben worden ist, hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist keine prozessualen Folgen (Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 104 FGO Rz. 34, m.w.N.; BFH-Entscheidungen vom 21. Januar 1972 VI B 118/70, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 104, Rechtsspruch 6, Neue Juristische Wochenschrift 1972, 1592; vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398, und vom 14. März 1990 X R 52/88, BFH/NV 1991, 49).
  • BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98  
    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für den hier zu entscheidenden Fall der Zustellung des Urteils an Stelle einer Verkündung mit der Maßgabe, daß die Frist nicht mit der Verkündung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel, spätestens aber mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die unterschriebene Urteilsformel der Geschäftsstelle gemäß § 104 Abs. 2, 2. Halbsatz FGO zu übergeben gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; in BFH/NV 1998, 589).
  • BFH, 21.08.1997 - V R 30/97  
    Die Frist von fünf Monaten beginnt in diesem Fall mit dem Ablauf des Tages, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung (vgl. § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO ) tatsächlich der Geschäftsstelle übergeben wurde, spätestens mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach § 104 Abs. 2 FGO zu übergeben gewesen wäre, d.h. nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 104 Abs. 2 FGO (BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187 ).
  • BFH, 17.09.1997 - II R 37/96  
    Da es jedoch in diesen Fällen an einer Verkündung des Urteils fehlt, beginnt nach der Rechtsprechung des Senats die Frist von fünf Monaten hier mit dem Ablauf des Tages, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 4 Satz 2 FGO ) tatsächlich der Geschäftsstelle übergeben wurde, spätestens mit Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach § 104 Abs. 2 FGO zu übergeben gewesen wäre (vgl. Senatsentscheidung vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187 , m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1999 - IX R 28/99  

    Zulassungsfreie Revision; Entscheidung ohne Gründe

    Geschieht dies nicht, gilt ein bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i.S. des § 138 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung, der § 105 Abs. 4 FGO entspricht, als nicht mit Gründen versehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187).
  • BFH, 25.03.1998 - XI R 41/97  
    Geschieht dies nicht, gilt ein bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i.S. des § 138 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung , der § 105 Abs. 4 FGO entspricht, als nicht mit Gründen versehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187 ).
  • BFH, 08.11.1996 - I B 56/96  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 17.01.1996 - II R 88/94  
  • BFH, 25.08.1997 - V R 31/97  
  • BFH, 17.05.1995 - II R 98/94  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht