Rechtsprechung
   BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1173
BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92 (https://dejure.org/1993,1173)
BFH, Entscheidung vom 07.09.1993 - VII R 128/92 (https://dejure.org/1993,1173)
BFH, Entscheidung vom 07. September 1993 - VII R 128/92 (https://dejure.org/1993,1173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 561
  • BB 1994, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.10.1980 - 816/79

    Mecke / Hauptzollamt Bremen-Ost

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Zur Nachforderung kam es, als eine Betriebsprüfung ergeben hatte, daß die eingeführten Waren in Befolgung des Urteils des EuGH vom 16. Oktober 1980 Rs. 816/79 (EuGHE 1980, 3029) wegen ihres kurzen Zuschnitts als Scherstaub aus synthetischen Spinnstoffen der Tarif-Nr. 59.01 B I (Codenummer 5901 210 90) hätten zugewiesen werden müssen.

    Der Senat ist mit dem FG zunächst der Ansicht, daß es sich bei dem Irrtum des HZA Y, geleitet von dem Tarifgutachten der ZPLA, um einen einfachen, weil nämlich groben Irrtum der Zollstelle handelte, denn jedenfalls nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 1980 in der Rs. 816/79 war die Rechtslage objektiv klar.

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Irrtum vom Abgabenschuldner nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht erkannt werden konnte, bedarf es nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. das auf Vorlage des Senats ergangene Urteil des EuGH vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89,EuGHE 1990, I-2535, 2557 Abs. 18, 19; bestätigt mit Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91, RIW 1993, 599 Leitsatz 2), der der Senat folgt (vgl. BFHE 169, 269, 277), einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles (Gesamtbetrachtung: vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 1992 VII B 123/92, BFH/NV 1994, 65), wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Beteiligten zu berücksichtigen sind.

    Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer eine Ware guten Glaubens unter einer falschen Tarifposition angemeldet hat, sofern diese klar und deutlich mit der Bezeichnung der betreffenden Ware aufgeführt war, so daß die zuständige Zollbehörde sofort und zweifelsfrei die fehlende Übereinstimmung mit der richtigen Tarifposition hätte feststellen müssen (EuGH, RIW 1993, 599 Leitsatz 4).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Er ist daher nicht nach Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415).
  • BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91

    Vorausetzungen für die Abstandnahme von der Nacherhebung einer Zollnachforderung

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Soweit der Senat in nach dem Gemeinschaftsrecht entschiedenen Fällen beiläufig das Verlangen nach einer verbindlichen Zolltarifauskunft erwähnt hat (z.B. BFH/NV 1992, 285, 286; BFH/NV 1992, 496, 498) war dies nicht als unverzichtbare Notwendigkeit zu verstehen, sondern betraf lediglich einen bei der jeweiligen Einhaltung der Sorgfaltspflicht in Erwägung zu ziehenden Prüfungspunkt.
  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Irrtum vom Abgabenschuldner nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht erkannt werden konnte, bedarf es nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. das auf Vorlage des Senats ergangene Urteil des EuGH vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89,EuGHE 1990, I-2535, 2557 Abs. 18, 19; bestätigt mit Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91, RIW 1993, 599 Leitsatz 2), der der Senat folgt (vgl. BFHE 169, 269, 277), einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles (Gesamtbetrachtung: vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 1992 VII B 123/92, BFH/NV 1994, 65), wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 04.08.1992 - VII R 74/90

    Festsetzungsverjährung für Branntweinmonopolausgleich

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Irrtum vom Abgabenschuldner nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht erkannt werden konnte, bedarf es nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. das auf Vorlage des Senats ergangene Urteil des EuGH vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89,EuGHE 1990, I-2535, 2557 Abs. 18, 19; bestätigt mit Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91, RIW 1993, 599 Leitsatz 2), der der Senat folgt (vgl. BFHE 169, 269, 277), einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles (Gesamtbetrachtung: vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 1992 VII B 123/92, BFH/NV 1994, 65), wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Jedenfalls hat die Klägerin die unrichtige Tarifangabe gutgläubig gemacht, da sie unter den genannten Umständen vernünftigerweise nur diese Angabe machen konnte (vgl. EuGHE 1991, I-3277, 3309, Abs. 30 der Gründe).
  • BFH, 20.08.1991 - VII R 123/89

    Bindungswirkung der Tarifierung der Tennissaiten

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Soweit der Senat in nach dem Gemeinschaftsrecht entschiedenen Fällen beiläufig das Verlangen nach einer verbindlichen Zolltarifauskunft erwähnt hat (z.B. BFH/NV 1992, 285, 286; BFH/NV 1992, 496, 498) war dies nicht als unverzichtbare Notwendigkeit zu verstehen, sondern betraf lediglich einen bei der jeweiligen Einhaltung der Sorgfaltspflicht in Erwägung zu ziehenden Prüfungspunkt.
  • BFH, 09.03.1982 - VII R 16/80
    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Das FG hat richtig erkannt, daß für ein solches, nach dem früheren innerstaatlichen Recht regelmäßig begründetes Verlangen (vgl. etwa Senatsurteil vom 9. März 1982 VII R 16/80, BFHE 135, 561) unter der Geltung der NacherhebungsVO (seit 1. Juli 1980) in der Regel kein Raum mehr ist, da sonst dem Art. 5 Abs. 1 erster Gedankenstrich NacherhebungsVO - Ausschluß der Nacherhebung bei die Zollbehörden bindenden Auskünften, wozu auch eine verbindliche Zolltarifauskunft zählt - insoweit keine eigenständige Bedeutung mehr zukäme.
  • BFH, 15.12.1992 - VII B 123/92

    Tarifierung von Unterhaltungselektronik

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Irrtum vom Abgabenschuldner nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht erkannt werden konnte, bedarf es nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. das auf Vorlage des Senats ergangene Urteil des EuGH vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89,EuGHE 1990, I-2535, 2557 Abs. 18, 19; bestätigt mit Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91, RIW 1993, 599 Leitsatz 2), der der Senat folgt (vgl. BFHE 169, 269, 277), einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles (Gesamtbetrachtung: vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 1992 VII B 123/92, BFH/NV 1994, 65), wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

  • FG Düsseldorf, 14.04.1997 - 4 K 126/95

    Abschöpfungen aus Tulum Peyniri aus Schafmilch; Kuhmilchanteil in Schafkäse;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95

    Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des

    Nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO müssen für einen Anspruch des Beteiligten auf Abstandnahme von der Nacherhebung von Eingangsabgaben nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des erkennenden Senats drei Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden (sogenannter aktiver Irrtum), Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, daß er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte, und Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (vgl. zB. EuGH, Urteil vom 1. April 1993 C-250/91 -- Hewlett Packard France --, EuGHE 1993, I-1819; Senatsurteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561).

    Zutreffend hat es dabei die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten wesentlichen Kriterien für die Beurteilung der Erkennbarkeit des Irrtums zugrunde gelegt, nämlich die Art des Irrtums, die Erfahrung des Abgabenschuldners und die Sorgfalt, die dieser nach den Umständen des Falles hätte walten lassen müssen (vgl. Senatsurteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFH/NV 1994, 672, m.w.N., insoweit nicht in BFHE 172, 561 abgedruckt).

    Übertragen auf den Fall eines Zolltarifirrtums bedeutete dies, daß unter diesen Umständen der Klägerin die Nichteinholung einer vZTA nicht mehr als Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten hätte vorgehalten werden dürfen (s. auch BFH/NV 1994, 672).

  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Nach dieser Vorschrift müssen für einen Anspruch des Zollbeteiligten auf Abstandnahme von der Nacherhebung von Eingangsabgaben drei Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden, Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, daß er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte, und die Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (z.B. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und Rs. C-204/94, EuGHE 1996, I-2465, und vom 26. November 1998 Rs. C-370/96, ZfZ 1999, 86; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561).

    Ein solcher Rechtsirrtum der Zollstelle wird von der Rechtsprechung als Irrtum i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO angesehen (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85, EuGHE 1987, 4225 Tz. 24; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496, und in BFHE 172, 561).

  • BFH, 22.11.1994 - VII B 140/94

    Aussetzung der Vollziehung nach dem Zollkodex

    Das FG hat unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561) auch rechtsfehlerfrei ausgeführt, daß schon ein die Nacherhebung nach Art. 5 Abs. 2 VO Nr. 1697/79 ausschließender Irrtum der Abfertigungszollstelle nicht vorgelegen hat, weil die Zollstelle den Irrtum nicht aktiv begangen hat, sondern ihm durch Annahme der von der Antragstellerin angemeldeten Tarifierung unterlegen ist (vgl. auch BFH, Urteile vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420, 421, und vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496, 497).

    Ein möglicherweise durch ein anderes HZA, das die gleichen Waren abgefertigt hat, begangener aktiver Irrtum (Beschau der Ware, daraufhin Zuordnung zu einer bestimmten Code-Nr.) könnte schon deswegen nicht berücksichtigt werden, weil es nach Art. 5 Abs. 2 VO Nr. 1697/79 nur auf den Irrtum des für die im Streitfall in Rede stehenden Abfertigungen zuständigen HZA ankommt (vgl. Urteil in BFHE 172, 561).

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 5 K 531/06

    Inanspruchnahme der Steueramnestie

    Unterlaufen der Finanzbehörde während des Bearbeitungsvorgangs Irrtümer oder Fehler, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, und erkennt der Steuerpflichtige dies, so ist er mangels eigenen vorangegangenen Handelns nicht gemäß § 153 AO verpflichtet, auf den Fehler hinzuweisen (Urteil des BFH vom 07. September 1993 VII R 128/92, BFH/NV 1994, 672; BFHE 172, 561; Helmrich, DStR 2009, 2131 [2133]; Müller, DStZ 2005, 25 [29]; Tormöhlen, in: Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Steuerhinterziehung, Rz. 11; Cöster, in Pahlke/Koenig, AO , 2. Aufl. 2009, § 153 Rn 26; Heuermann, in: Herrmann/Heuer/Spitaler, § 153 Rn. 7; Stöcker, in: Beermann/Gosch, § 153 AO Rz. 12; Tipke, in: Tipke/Kruse, § 153 Rz. 10; Joecks, in: Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 181; Dumke, in: Schwarz, AO , § 153 Rz.10; Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 Rz. 29).
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 61/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

    aa) Nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO müssen für einen Anspruch des Beteiligten auf Abstandnahme von der Nacherhebung von Eingangsabgaben nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des erkennenden Senats drei Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden (sog. aktiver Irrtum), Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte, und Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 --Hewlett Packard France--, EuGHE 1993, I-1819; Senatsurteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561; Senatsurteil vom 19. März 1998 VII R 72/95, BFH/NV 1998, 1397).
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02

    Tarifierung geschmolzener Magnesia

    Ein möglicherweise durch das Hauptzollamt X begangener Irrtum kann dem HZA als der für die Erhebung des Zolls zuständigen Behörde nicht zugerechnet werden (vgl. Senatsurteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561; Senatsbeschluss vom 22. November 1994 VII B 140/94, BFHE 176, 170, 174).
  • FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 11 K 121/95

    Absehen von der Nacherhebung von Zoll für die Einführung von Autositzbezügen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98

    REAL-TIME-CLOCK (RTC) Module; Tarifierung

    Nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO müssen für einen Anspruch des Beteiligten auf Abstandnahme von der Nacherhebung von Eingangsabgaben nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des erkennenden Senats drei Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden (sog. aktiver Irrtum), Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte, und Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 --Hewlett Packard France--, EuGHE 1993, I-1819; Senatsurteile vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561, und vom 19. März 1998 VII R 72/95, BFH/NV 1998, 1397).
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98

    Zoll- und Einfuhrabschöpfungsvergünstigung bei der Einfuhr von Zuchtrindern

    Ob der Klägerin, wie sie behauptet hat, tatsächlich eine solche Auskunft erteilt worden ist und ob die Auskunft von der zuständigen Behörde erteilt wurde (vgl. dazu BFH, Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561), hat das FG nicht festgestellt.
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97

    Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrzollschuld - Voraussetzungen für die

  • FG Hamburg, 01.02.2005 - IV 219/04

    Zollrecht: Tarifierung von sogenannten Quad-Fahrzeugen

  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98

    Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz;

  • FG Hamburg, 21.10.1996 - IV 226/94

    Zollabfertigung zur bleibenden Verwendung unter zollamtlicher Überwachung

  • BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95

    Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen - Getränke im

  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 6370/98

    Tarifierung; Schmelzmagnesia; Magnesiumcarbonat; Zoll-Nacherhebung; Irrtum -

  • FG Hamburg, 29.05.1998 - IV 798/97

    Nacherhebung von Zoll (Eingangsabgaben) nach dem Drittlandszollsatz 22 % statt 10

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1997 - 11 K 126/96

    Absehen von der Nacherhebung von Zoll; Irrtümliche Nichterhebung durch die

  • BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95

    Mehrfache örtliche Zuständigkeit beteiligter Hauptzollämter - Anforderungen an

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 6 K 2319/03

    Vollständiges Fahrrad i.S. der Codenummer 8712 0030 000 KN

  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 11 K 200/96

    Voraussetzungen eines (aktiven) Irrtums i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO 2913/92;

  • FG Hamburg, 10.12.1996 - IV 107/95

    Anspruch auf nachträgliche Anrechnung der Waren zur Gewährung der Präferenz;

  • FG Düsseldorf, 05.11.1997 - 4 K 5735/95

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme für Zoll; Eingruppierung von Tafelbetecken in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht