Rechtsprechung
BFH, 16.12.1993 - X R 67/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 10
Steuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen als dauernde Last oder Leibrente - Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
- Wolters Kluwer
Vereinbarung einer Veräußerungsrente als Entgelt für die Übertragung eines Grundstücks im privaten Bereich - Berücksichtigung von wiederkehrenden Leistungen als Anschaffungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) - Entgeltlicher Anschaffungsvorgang in Abgrenzung ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgrenzung eines entgeltlichen Veräußerungsvorgangs von einer Versorgungsrente - Maßgebliche Auffassung der Beteiligten von der Ausgewogenheit der Leistungen - Abgrenzungskriterien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertrag auf Übernahme von Vermögensgegenständen - Einordnung - Dauernde Last - Leibrente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Papierfundstellen
- BFHE 173, 152
- BB 1994, 1984
- BB 1994, 635
- DB 1994, 661
- BStBl II 1996, 669
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Lautet ein Vertrag auf Übernahme von Vermögensgegenständen gegen wiederkehrende Leistungen, so können diese Leistungen beurteilt werden a) als dauernde Last, wenn - der Rechtsnatur des typischen Versorgungsvertrages entsprechend - die Leistungen abänderbar sind (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) b) als Leibrente, wenn die Unabänderbarkeit ausdrücklich vereinbart ist, oder wenn sie sich daraus ergibt, daß die Leistungen nicht aus den Erträgen des Vermögens erbracht werden können und deshalb kein typischer Versorgungsvertrag vorliegt.Ergibt die Prüfung des FG dagegen, daß eine "Vermögensübergabe" vorliegt, gelten die im Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 m. w. N.) zusammengefaßten Grundsätze.
Dies setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" (…ausführlich hierzu Pecher in Münchener Kommentar Art. 96 EGBGB Rz. 8, 16, 17) in jedenfalls den wesentlichen Zügen vergleichbare Vereinbarung handelt (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 unter 4.; BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609).
- BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83
Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in …
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Das rechtliche Gehör ist auch dann verletzt, wenn die Beteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch keinen Anlaß hatten, sich zu äußern (z. B. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539 m. w. N.).Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293 m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Die Annahme eines teilentgeltlichen Rechtsgeschäfts scheide aus den in den Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) ausgeführten Gründen aus.Ein entgeltlicher Anschaffungsvorgang ist abzugrenzen von der privaten Versorgungsrente: Wiederkehrende Leistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, stellen weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten, sondern wiederkehrende Bezüge und Sonderausgaben dar (Großer Senat des BFH in BFHE 162, 317, 328, BStBl II 1990, 847).
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Die Annahme eines teilentgeltlichen Rechtsgeschäfts scheide aus den in den Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) ausgeführten Gründen aus.Die in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarten wiederkehrenden Leistungen (Sach- und Geldleistungen) sind als dauernde Last abziehbar, wenn sie nicht gleichbleibend (abänderbar) sind; sie können aber auch als private Leibrente nur mit ihrem Ertragsanteil zu berücksichtigen sein, wenn sie als gleichbleibend vereinbart sind (Großer Senat des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).
- BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Dies setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" (…ausführlich hierzu Pecher in Münchener Kommentar Art. 96 EGBGB Rz. 8, 16, 17) in jedenfalls den wesentlichen Zügen vergleichbare Vereinbarung handelt (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 unter 4.; BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609). - BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87
Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Fehlt es an diesen Voraussetzungen, dürfen also die Versorgungsbezüge nicht nach der Rechtsnatur des Altenteilsvertrages als dauernde Lasten beurteilt werden, verbleibt es bei der Würdigung als Leibrente (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526). - BFH, 27.02.1992 - X R 139/88
Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Gegenteiliges läßt sich entgegen der von Seithel (Betriebs-Berater - BB - 1993, 473, 477; vgl. Biergans/Koller, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 741, 743) vertretenen Auffassung nicht aus dem Senatsurteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88 (BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612) entnehmen. - BFH, 03.06.1992 - X R 14/89
Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Weiter ist nicht erkennbar, ob das FG beachtet hat, daß der Wert der zurückbehaltenen Nutzung an einer Wohnung den Wert des übertragenen Vermögens von vornherein mindert (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23 m. w. N.). - BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87
Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende …
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Als Entgelt vereinbarte wiederkehrende Leistungen sind grundsätzlich unabänderbar, wenn nicht ausdrücklich, klar und eindeutig Anlaß, Grund und Umfang der Abänderbarkeit vereinbart ist (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1991 VIII R 80/87, BFHE 167, 344, BStBl II 1993, 15 m. w. N.). - BFH, 22.10.1986 - I R 107/82
Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung - …
Auszug aus BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293 m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539). - BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
In Übereinstimmung mit dem Urteil des vorlegenden Senats vom 16. Dezember 1993 X R 67/92 (BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669) ist in Tz. 38 des BMF-Schreibens bestimmt, dass derartige Versorgungsleistungen regelmäßig nicht als abänderbar angesehen werden könnten, so dass sie nur mit ihrem Ertragsanteil steuerbar bzw. absetzbar seien. - BFH, 10.11.1999 - X R 46/97
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
- eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit steuerlicher Wirkung auch im Verhältnis von Tante und Nichte (Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669) und sogar unter Familienfremden stattfinden kann (Urteil vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718);.- Versorgungsleistungen sind --mangels einer diesbezüglichen Vereinbarung-- jedenfalls dann nicht "nach der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages" abänderbar, wenn die vereinbarten Leistungen nicht aus den Erträgen des übergebenen Vermögens erbracht werden können (Urteile in BFHE 173, 152 BStBl II 1996, 669;… vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848).
Das Senatsurteil in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669 stützt sich auf den allgemeinen Grundsatz, daß sich eine Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen aus der Rechtsnatur des typischen Versorgungsvertrages ergeben kann.
- BFH, 30.07.2003 - X R 12/01
Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder
Voraussetzung für eine (entgeltliche) Veräußerungs-/Erwerbsrente ist, dass die Vertragsbeteiligten subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen sind (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. b, m.w.N.; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 2.; vgl. ferner z.B. BFH-Urteil vom 16. Juli 1969 I R 186/66, BFHE 97, 63, BStBl II 1970, 56, 58).Besteht danach eine subjektive Gleichwertigkeit der Leistungen, so kann eine Veräußerungs-/Erwerbsrente auch dann vorliegen, wenn die beiderseitigen Leistungen objektiv nicht gleichgewichtig sind (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. b, m.w.N., und in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 2.).
In diesem Zusammenhang dürfen die Anforderungen an den Nachweis eines kaufmännischen Aushandelns des Entgelts nicht überspannt werden (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. c, und in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 2.;… vgl. ferner z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 10, 12, mittlere Spalte).
Die daraus vom FG gezogene Schlussfolgerung, dass die von den Vertragsbeteiligten festgelegten Gegenleistungen nach deren Vorstellungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts und zur Unbeachtlichkeit der späteren Entwicklung der Verhältnisse vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23, unter 2., 3. Absatz, a.E., und in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 3. und 2.; ferner BFH-Urteil vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334, unter II. 1., 4. Absatz) dem von ihnen mit 1 120 000 DM geschätzten Verkehrswert des Grundstücks entsprachen, ist im Ergebnis revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BFH, 03.05.2017 - X R 9/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Nach Auffassung des Klägers widerspreche die Annahme einer Leibrente im Streitfall den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 und in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, sowie den BFH-Urteilen vom 20. Mai 1980 VI R 108/77 (BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573), vom 30. Mai 1980 VI R 153/77 (BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575), vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) und vom 16. Dezember 1993 X R 67/92 (BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669).Im Urteil in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669 schließlich war eine Versorgungsrente von einer Veräußerungsrente abzugrenzen.
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93
Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot - …
Ob die Übertragung eines Vermögensgegenstandes gegen wiederkehrende Leistungen als (teil-)entgeltlicher Leistungsaustausch oder als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen ist, hängt davon ab, ob die Vertragsbeteiligten die Versorgungsleistungen als Entgelt für den übertragenen Vermögensgegenstand nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen haben oder ob die wiederkehrenden Leistungen nach dem Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bemessen worden sind (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813;… Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 22 Rz. 22).Fehlen solche "besonderen persönlichen Beziehungen", können sich Beweisanzeichen für oder gegen ein entgeltliches Rechtsgeschäft aus einem Vergleich des Werts des übergebenen Vermögens mit dem Barwert der zugesagten wiederkehrenden Leistungen ergeben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813; in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).
Es genügt, dass die Beteiligten subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen sind, sofern die Annahme der Ausgewogenheit der beiderseitigen Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertretbar erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in HFR 1964, 416; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99; in BFHE 167, 95, 99, BStBl II 1992, 465; in BFHE 173, 152, 156, BStBl II 1996, 669).
Erforderlich ist zumindest, dass die Vertragsbeteiligten die Wertvorstellungen hinsichtlich des veräußerten Gegenstandes, die sie sich bei der Vereinbarung des Kaufpreises gemacht haben, substantiiert darlegen und wenigstens überschlägig beziffern (BFH-Urteile in BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99; BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465 unter 3. a; in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669).
- BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des …
Insoweit kann sich ein Anhaltspunkt auch aus einem Vergleich des Werts des übergebenen Vermögens mit dem Barwert der zugesagten wiederkehrenden Leistungen ergeben (vgl. zu objektiv gleichwertigen Leistungen BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.5.a; zu lediglich subjektiv als gleichwertig angesehenen Leistungen BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, 156, BStBl II 1996, 669). - BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4 - 6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; zusammenfassend BFH-Urteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284). - BFH, 27.11.1996 - X R 85/94
Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von …
Die in den einzelnen Rentenzahlungen enthaltenen Schuldzinsen können nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abziehbar sein (Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, zur Anschaffung eines Mietwohngrundstücks gegen "dauernde Last").Demzufolge hat der erkennende Senat auf die "Rechtsnatur des Versorgungsvertrages" insbesondere in Fällen abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag vorlag (…z. B. Urteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669;… in BFH/NV 1994, 848).
- BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94
Vermögensübertragung unter Fremden
Insoweit kann sich ein Anhaltspunkt auch aus einem Vergleich des Werts des übergebenen Vermögens mit dem Barwert der zugesagten wiederkehrenden Leistungen ergeben (vgl. zu objektiv gleichwertigen Leistungen BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813, unter 5 a; zu lediglich subjektiv als gleichwertig angesehenen Leistungen BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, 156, BStBl II 1996, 669). - BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
Zur Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen gegenüber Großeltern, die Kinder im …
- BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
Versorgungsvertrag - Von der Leibrente zu einer dauernden Last
- BFH, 20.10.1999 - X R 86/96
Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht
- BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf, …
- BFH, 15.07.2003 - X B 173/01
Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel bei Vermögensübergabe gegen …
- BFH, 27.03.2001 - X R 106/98
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Vermächtnisrente an …
- BFH, 16.05.2001 - X R 53/99
Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb - …
- FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98
Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen …
- BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs
- FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00
Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente
- BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung
- FG Hamburg, 10.12.2004 - V 299/01
Einkommensteuer: Vermögensübergabe - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde …
- FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 6887/96
Dauernde Last auch bei Vermächtnisrente
- FG Saarland, 17.03.1998 - 2 K 253/93
Zuzahlungen zu Alten- und Pflegeheimkosten als Gegenleistung für einen …
- FG Düsseldorf, 23.03.1998 - 15 K 3702/94
Abzugsfähigkeit von Zahlungen an eine ausgeschiedene Kommanditistin als "dauernde …
- BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren
- BFH, 28.07.1997 - III B 81/96
- LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96
Zustimmung des Bruchteilsnießbrauchers zur Übertragung des belasteten …
- FG Niedersachsen, 06.08.2003 - 1 K 116/03
Verpflichtung zur unentgeltlichen Beköstigung aufgrund einer Verpflichtung im …
- BFH, 12.02.1997 - VII B 227/96
Versäumung der Frist für den Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe
- FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- LG Wuppertal, 21.09.1994 - 6 T 475/94
Ermittlung des Gegenstandswerts bei der Übertragung von Grundstücken
- FG München, 12.08.1999 - 16 K 652/97
Abänderbarkeit einer Rente bei Vermögensübergabe; Abgrenzung zwischen Leibrente …
- BFH, 29.05.1995 - X B 232/94
Finanzgerichtsordnung; Verfahrensmangel
- FG München, 17.02.2003 - 13 V 5006/02
Zur Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.1997 - 4 K 2309/95
Ehegattenversorgung durch Vermögensauseinandersetzung