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   BFH, 06.10.1993 - I R 97/92   

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https://dejure.org/1993,745
BFH, 06.10.1993 - I R 97/92 (https://dejure.org/1993,745)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1993 - I R 97/92 (https://dejure.org/1993,745)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - I R 97/92 (https://dejure.org/1993,745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4 Abs. 3, 11 Abs. 2, 16 Abs. 2, 34

  • Wolters Kluwer

    Veräußerungskosten - Veräußerungsvorgang - Unmittelbare sachliche Beziehung - Veräußerungsgewinn - Veranlagungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 4 Abs. 3 11 Abs. 2 16 Abs. 2 34

  • rechtsportal.de

    EStG §§ 4 Abs. 3 11 Abs. 2 16 Abs. 2 34

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinn durch Ausscheiden aus Gemeinschaftspraxis - Keine Zuordnung von Kosten des Ausscheidens zum laufenden Gewinn - Analoge Anwendung des BFH-Beschlusses vom 19.7.1993 - Vorzeitiger Abfluß hindert nicht Zuordnung von Aufwendungen zum Veräußerungsgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 47
  • NJW 1995, 79
  • BB 1994, 564
  • BB 1994, 626
  • DB 1994, 916
  • BStBl II 1994, 287
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.03.1987 - IV R 20/84

    Hoferbfolge - Hofordnung - Erbengemeinschaft - Mitunternehmerschaft - Weichende

    Auszug aus BFH, 06.10.1993 - I R 97/92
    Veräußerungskosten i. S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsvorgang stehen (Anschluß an BFH-Urteil vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563).

    Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsvorgang stehen (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BFHE 123, 553, 556, BStBl II 1978, 100, 101; vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 12. Aufl., § 16 Anm. 52 a).

    Entsprechend der Definition in § 16 Abs. 2 EStG erfordert diese Abgrenzung, daß der Veräußerungspreis um die mit dem Veräußerungsvorgang in sachlichem Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten ermäßigt wird (BFH in BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563).

    Da die Veräußerungskosten nur durch den sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang, nicht aber durch eine zeitliche Zuordnung bestimmt sind (vgl. BFH in BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563), sind sämtliche Veräußerungskosten ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung vom Veräußerungspreis abzusetzen.

  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 06.10.1993 - I R 97/92
    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht vom Urteil des BFH vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563, unter 3 c) ab.

    Es kann dahinstehen, ob der erkennende Senat der Auffassung des VIII. Senats in einem der früheren Entscheidung vergleichbaren Fall folgen könnte und ob das Urteil in BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 nicht durch den Beschluß des Großen Senats vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 überholt ist.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 06.10.1993 - I R 97/92
    Es kann dahinstehen, ob der erkennende Senat der Auffassung des VIII. Senats in einem der früheren Entscheidung vergleichbaren Fall folgen könnte und ob das Urteil in BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563 nicht durch den Beschluß des Großen Senats vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 überholt ist.
  • BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74

    Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 06.10.1993 - I R 97/92
    Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsvorgang stehen (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BFHE 123, 553, 556, BStBl II 1978, 100, 101; vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 12. Aufl., § 16 Anm. 52 a).
  • BFH, 16.12.1981 - I R 93/77

    Komplementär GmbH - Finanzrechtsweg - Ergebnisanteil

    Auszug aus BFH, 06.10.1993 - I R 97/92
    Klagt ein einzelner Gesellschafter nach Beendigung der Gesellschaft, so kann eine Beiladung des anderen Gesellschafters (§ 60 Abs. 3 FGO) ausnahmsweise unterbleiben, wenn der nicht klagende Gesellschafter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt steuerrechtlich betroffen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1981 I R 93/77, BFHE 135, 271, BStBl II 1982, 474; BFH-Beschluß vom 19. Juni 1990 VIII B 3/89, BFHE 161, 404, 409, BStBl II 1990, 1068).
  • BFH, 19.06.1990 - VIII B 3/89

    Notwendige Beiladung eines ausgeschiedenen Gesellschafters, dessen

    Auszug aus BFH, 06.10.1993 - I R 97/92
    Klagt ein einzelner Gesellschafter nach Beendigung der Gesellschaft, so kann eine Beiladung des anderen Gesellschafters (§ 60 Abs. 3 FGO) ausnahmsweise unterbleiben, wenn der nicht klagende Gesellschafter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt steuerrechtlich betroffen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1981 I R 93/77, BFHE 135, 271, BStBl II 1982, 474; BFH-Beschluß vom 19. Juni 1990 VIII B 3/89, BFHE 161, 404, 409, BStBl II 1990, 1068).
  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Auch soweit der BFH im Rahmen des § 16 EStG eine nachträgliche Berücksichtigung letztlich erfolglos gebliebener Aufwendungen als Betriebsausgaben zu Lasten des laufenden Gewinns für möglich hält (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287, 288, zu 3. c der Entscheidungsgründe), betrifft dies nur den Fall einer vollends gescheiterten Betriebsaufgabe oder -veräußerung.

    Insoweit folgt der Senat dem Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287, wonach die Attraktivkraft des Veräußerungsvorgangs zu einer Berücksichtigung der in früheren oder späteren Jahren angefallenen Veräußerungskosten im Jahr der Veräußerung zwingt.

  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 47/95

    Wesentliche Beteiligung: Fehlgeschlagene Veräußerungskosten

    Dort hält die Rechtsprechung die nachträgliche Berücksichtigung der Aufwendungen im Zusammenhang mit letztlich erfolglos gebliebenen Verkaufsbemühungen als im Ergebnis laufende Betriebsaufwendungen für möglich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287, 288; im Ergebnis wie hier auch Frotscher, a.a.O., § 17 Rz. 98, und FG Münster vom 7. Dezember l994 13 K 3775/92 E, EFG 1995, 424, rechtskräftig).

    Zu den Veräußerungskosten gehören nur solche Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichem Bezug zu dem Veräußerungsgeschäft stehen (BFH-Urteile vom l. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561; vom 2. Oktober 1984 VIII R 36/83, BFHE 143, 228, BStBl II 1985, 320, 322; ferner BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287, 288).

  • FG Düsseldorf, 06.12.2002 - 18 K 2583/98

    Tarifbegünstigung; Entschädigung; Realisierungszeitpunkt; Betriebsausgaben;

    Dazu habe der BFH im Urteil vom 06.10.1993 (BStBl II 1994, 287) im Einzelnen dargelegt, dass nach dem objektiven Willen des Gesetzgebers der sachliche Zusammenhang der Aufwendungen mit den Erlösen die zeitliche Zuordnung verdränge.

    Bei der Ermittlung des nach §§ 34, 16 EStG begünstigten Veräußerungsgewinnes ist anerkannt, dass Veräußerungskosten erst in demjenigen Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem der Veräußerungsgewinn realisiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1987 IV R 20/84, BStBl II 1987, 561, 563; vom 06. Oktober 1993 I R 97/92, BStBl II 1994, 287 m.w.N.).

    Bei der Gewinnermittlung ist der dem begünstigten Steuersatz unterliegende Gewinn sachlich und betragsmäßig von den der Tarifbegünstigung nicht unterliegenden laufenden Gewinnen abzugrenzen (BFH-Urteil vom 06. Oktober 1993 a.a.O.).

    In der Folgezeit hat der BFH den Grundsatz, dass die Einkünfte aus den tarifbegünstigten Geschäftsvorfällen nach gleichen Grundsätzen zu ermitteln sind, weiter entwickelt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1994 a.a.O., vom 06. Oktober 1993 a.a.O.).

  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Ausnahmen können sich jedoch nur aus einer abweichenden gesetzlichen Regelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916), der gesetzlichen Definition des Besteuerungsgegenstandes (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287 zu § 16 Abs. 2 EStG) oder zwangsläufig aus der Art einmaliger Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ergeben (BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 91/90, BFHE 168, 272, BStBl II 1992, 1017).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03

    Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den

    Es gilt der Grundsatz der "Attraktivkraft des Veräußerungsvorgangs", der dazu führt, dass in früheren oder späteren Jahren angefallene Veräußerungs- oder Aufgabekosten im Jahr der Veräußerung oder Aufgabe zu erfassen sind (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287).
  • BFH, 17.04.1996 - I R 78/95

    Werbungskostenabzug beim Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten

    Eine hiervon abweichende ausdrückliche gesetzliche Regelung, wie sie z. B. in § 23 Abs. 4 EStG vorgesehen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916) oder sich aus der gesetzlichen Definition des Besteuerungsgegenstandes (vgl. z. B. zu § 16 Abs. 2 EStG Beschluß des Großen Senats vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287) oder zwangsläufig aus der Art einmaliger Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 91/90, BFHE 168, 272, BStBl II 1992, 1017), fehlt für den Wechsel von unbeschränkter zu beschränkter Steuerpflicht und umgekehrt.

    Finanzierungskosten für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes sind weder Veräußerungskosten (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 26. März 1987 IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561; in BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287) noch Anschaffungskosten i. S. des § 20 Abs. 4 UmwStG (vgl. im übrigen § 255 des Handelsgesetzbuches; BFH-Urteil vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BFHE 179, 19, BStBl II 1996, 28).

  • FG Saarland, 16.11.2017 - 1 K 1441/15

    (Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung

    Auf den Zeitpunkt der Verausgabung der Veräußerungskosten kommt es nicht an (siehe bereits BFH vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BStBl II 1994, 287).
  • FG Münster, 02.10.2019 - 3 K 719/18

    Einkommensteuer - Führen Rechts- und Steuerberatungskosten, die durch eine

    Der BFH habe entschieden, dass Veräußerungskosten auch dann bei der Ermittlung des nach §§ 34, 16 EStG begünstigten Veräußerungsgewinns abzuziehen seien, wenn sie bereits im Veranlagungszeitraum vor dem Entstehen des Veräußerungsgewinns angefallen seien (BFH-Urteil vom 06.10.1993 I R 97/92, BStBl. II 1994, 287).

    Das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 06.10.1993 I R 97/92, BStBl. II 1994, 287 sei nicht übertragbar, da im Streitfall gerade keine Anteile veräußert worden seien.

    Der Abzug erfolgt dabei aber gerade nicht im Rahmen des § 16 Abs. 2 EStG, sondern im Rahmen der laufenden Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EStG (BFH-Urteil vom 06.10.1993 I R 97/92, BStBl. II 1994, 287).

  • BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05

    Minderung des Aufgabegewinns durch spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft -

    Da die Aufgabekosten nur durch den sachlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe, nicht aber durch eine zeitliche Zuordnung bestimmt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287), sind sämtliche Aufgabekosten ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung bei der Ermittlung des Aufgabegewinns im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe abzusetzen.
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.1995 - 9 K 182/85

    Zinszahlung als Werbungskosten; Finanzierung von Anteilen an Gesellschaft mit

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  • BFH, 26.08.2004 - IV R 5/03

    Ausgaben im Zusammenhang mit einer tarifbegünstigten Entschädigung - Zeitpunkt

  • BFH, 27.03.2013 - I R 14/12

    Stillhalteprämie und Zinsen als Veräußerungskosten - Einkunftserzielungsabsicht

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 98/96

    Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

  • FG Köln, 07.10.2004 - 4 K 785/02

    Zeitliche Zuordnung einer Rückzahlung von Arbeitslohn

  • BFH, 18.10.2000 - X R 70/97

    Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02

    Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei

  • FG Berlin, 04.09.2000 - 9 K 9188/97

    Änderung eines Steuerbescheides wegen widerstreitender

  • BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97

    Nachträgliche Veränderung der Veräußerungskosten

  • FG Düsseldorf, 15.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabekosten aus einer späteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftserklärung

  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09

    Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte -

  • FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07

    Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 2 K 1413/07

    Kein Abzug fehlgeschlagener Veräußerungskosten einer durch Umwandlung

  • FG Düsseldorf, 18.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabeverlust: Inanspruchnahme aus Bürgschaft

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