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   BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92   

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https://dejure.org/1993,1792
BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92 (https://dejure.org/1993,1792)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1993 - IX R 84/92 (https://dejure.org/1993,1792)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1993 - IX R 84/92 (https://dejure.org/1993,1792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 7 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 3; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Erbbauberechtigter - Erbbaurecht - Zahlung eines festen Quadratmeterpreises - Anschaffungskosten des Erbbaurechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 61
  • BB 1994, 419
  • DB 1994, 456
  • BStBl II 1994, 292
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BStBl II 1994, 109).

    Nach dieser Rechtsprechung ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder sie dem Grundstückseigentümer erstattet (BFH-Urteil in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).

  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Der erkennende Senat hat es hingegen bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteil vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 87/91

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für neben dem Erbbauzins übernommene Beiträge

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BStBl II 1994, 109).
  • BFH, 16.11.1976 - II R 111/72

    Erschließungskosten - Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung -

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Dies hält einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand; denn übernommene Erschließungskosten können durchaus das alleinige Entgelt für die Übertragung eines Erbbaurechts darstellen, wenn - wie im Streitfall - Gegenstand des Kaufvertrags das Erbbaurecht an einem erschlossenen bzw. noch vom Veräußerer zu erschließenden Grundstück ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 1977 II R 111/72, BFHE 121, 208, BStBl II 1977, 327).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Der erkennende Senat hat es hingegen bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteil vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BStBl II 1994, 109).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 252/62 U

    Einstufung einmaliger Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts als

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Ursprünglich sind - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (z. B. Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten - vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187, oder auch Grunderwerbsteuer und Maklerprovision - vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) - im Wege der AfA auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 04.06.1991 - X R 136/87

    Steuerliche Behandlungen von Aufwendungen bei Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Ursprünglich sind - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (z. B. Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten - vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187, oder auch Grunderwerbsteuer und Maklerprovision - vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) - im Wege der AfA auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 22.02.1967 - VI 295/65

    Zahlung des Erschließungsbeitrags durch den Erbbauberechtigten als

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Ursprünglich sind - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden, die - wie andere einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (z. B. Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten - vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187, oder auch Grunderwerbsteuer und Maklerprovision - vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70) - im Wege der AfA auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 17.04.1985 - I R 132/81

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung eines Erbbaurechts bei Übernahme von

    Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92
    Demgegenüber wird bei bilanzierenden Erbbauberechtigten in der Übernahme der Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398; vom 17. April 1985 I R 132/81, BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617; vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; vom 19. Oktober 1993 VIII R 87/91, BStBl II 1994, 109).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

    Zur Begründung führte er an, dass nach neuerer BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 23.11.1993 IX R 84/92, BStBl II 1994, 292 und IX R 142/89 BFH/NV 1994, 134 sowie vom 27.07.1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934 ) Erschließungskosten des Erbbauberechtigten an den Vorerbbauberechtigten Anschaffungskosten des Erbbaurechts seien.

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Laut § 4 des Vertrages vom 2.11.1990 haben sich die Kläger im Streitfall entgegen dem insbesondere in dem BFH-Urteil in BFHE 173, 61 entschiedenen Sachverhalt für die Übertragung des Erbbaurechts lediglich dazu verpflichtet, die Verpflichtung der GmbH zur Zahlung der Erbbauzinsen an den Grundstückseigentümer ab dem 1.1.1991 zu übernehmen.

    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.

    Inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar seien, sei bisher ausdrücklich offen gelassen worden (BFH-Urteile in BFHE 173, 61 , in BFH/NV 1994, 314 und vom 21.11.1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72 , BStBl II 1990, 310 ); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23.4.1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712 ).

  • BFH, 27.07.1994 - X R 97/92

    Zahlungen für die Übertragung des Erbbaurechts an einem vom Vorerbbauberechtigten

    Verpflichtet sich ein erbbauberechtigtes Wohnungsunternehmen dem Erwerber des Erbbaurechts gegenüber, das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück zu erschließen und darauf ein Einfamilienhaus zu errichten, so sind die im Festpreis enthaltenen, pauschal ermittelten Erschließungskosten für den Erwerber Anschaffungskosten des Erbbaurechts (Anschluß an das BFH-Urteil vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292) und als solche nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt.

    c) Der für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat des BFH hat bisher ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zum Bilanzsteuerrecht entwickelten Grundsätze auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind; die Anwendung der für bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung auf Überschußeinkünfte sei zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften ein Nutzungsentgelt nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts verteilt werden könne (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310; vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712, und vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292).

    Erwirbt der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem zwischenzeitlichen Erbbauberechtigten, und hat er für den Erwerb des Erbbaurechts einschließlich Erschließung des Erbbaugrundstücks einen festen Quadratmeterpreis zu zahlen, nimmt der IX. Senat des BFH aber Anschaffungskosten und kein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks an (Urteile in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, sowie vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314) mit der Folge, daß das die Erschließung abgeltende Entgelt nicht sofort, sondern nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abgezogen werden darf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).

    e) Der Senat schließt sich für § 10 e EStG der Auffassung des IX. Senats des BFH in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, und in BFH/NV 1994, 314 an, daß die vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten zumindest in den Fällen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt zu beurteilen sind, in denen der Steuerpflichtige das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt und diesem für die Erschließung des Grundstücks einen pauschal ermittelten Betrag zahlt.

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    Denn die Klägerin hat kein bestehendes Erbbaurecht von einem zwischenzeitlich Erbbauberechtigten gegen Entgelt erworben (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23.11.1993 - IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, unter 2.; vom 27.07.1994 - X R 97/92, BFHE 175, 115, BStBl II 1994, 934, unter II.1.).
  • BFH, 27.07.1994 - X R 126/93

    Jährlich zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt,

    d) Vom Erbbauberechtigten übernommene Erschließungskosten für das Erbbaugrundstück sind jedenfalls dann, wenn dieser - wie im Streitfall - das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Wohnungsunternehmen erwirbt, Anschaffungskosten des Erbbaurechts (BFH-Urteile vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314, und vom 27. Juli 1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934).

    Anschaffungskosten für ein Erbbaurecht dürfen aber - weil es sich bei dem Erbbaurecht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt - nicht sofort, sondern nur verteilt auf dessen Laufzeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG - (BFH-Urteile vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187; vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417; in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292, und in BFH/NV 1994, 314; Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 16. Dezember 1991, BStBl I 1991, 1011).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 31/96

    Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

    Der erkennende Senat hat es bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteile vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314; vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).

    Entsprechend hat der BFH eine an den bisherigen Erbbauberechtigten geleistete Zahlung für die Übertragung eines (bereits bestehenden) Erbbaurechts --eines Vermögensgegenstands im Sinne des Handelsrechts und eines Wirtschaftsguts i.S. des §§ 4 ff. EStG (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70)-- beim Erwerber als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (Senatsurteil in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 X R 126/93, BFHE 175, 120, BStBl II 1995, 109, m.w.N.).

  • BFH, 20.03.2002 - X R 34/00

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von

    Der IX. Senat des BFH geht in ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann von Anschaffungskosten des Erbbaurechts aus, wenn der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht nicht vom Grundstückseigentümer, sondern von einem erbbauberechtigten Rechtsvorgänger erwirbt und für den Erwerb des Erbbaurechts einschließlich Erschließung des Erbbaurechts einen festen Quadratmeterpreis zu zahlen hat (z.B. BFH-Urteil vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292), mit der Folge, dass das Entgelt für die Erschließung nicht sofort, sondern nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abgezogen werden darf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).
  • BFH, 04.09.1997 - IV R 40/96

    Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen bei Erbbaurecht

    Die Rechtsprechung behandelt lediglich solche einmaligen Aufwendungen als Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts, die im Zusammenhang mit dem Vertragsschluß angefallen oder die als Entgelt für das Zustandekommen des (Nutzungsüberlassungs-)Vertrages geleistet worden sind (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BFHE 140, 177, BStBl II 1984, 267 [BFH 11.10.1983 - VIII R 61/81]; vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70 [BFH 04.06.1991 - X R 136/87]; vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292 [BFH 23.11.1993 - IX R 84/92]).
  • FG Niedersachsen, 11.10.2006 - 2 K 619/01

    Erschließungskosten eines Gebäudes als sofort abzugsfähiger Aufwand bei der

    Der IX. BFH-Senat hat es zwar bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) entwickelten Grundsätze (s.o. unter a)) auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (BFH-Urteile vom 14. September 1999, IX R 31/96, BFH/NV 2000, 397; vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314; vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 11 K 7095/06

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Werbungskosten1995

    Das Erbbaurecht stellt ebenso wie ein auf dem Grundstück stehendes Gebäude ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, dessen Anschaffungskosten im Wege der AfA auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2002 - X R 34/00, BFH/NV 2002, 914; BFH, Urteil vom 27. Juli 1994 - X R 97/92, BStBl. II 1994, 934; BFH, Urteil vom 23. November 1993 - IX R 84/92, BStBl. II 1994, 292).
  • FG Köln, 21.09.2000 - 5 K 6016/96

    Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines zivilrechtlichen Vergleichs über ein

    Im Urteil vom 30.11.1994 IX R 84/92, BFH/NV 1995, 665 habe der BFH die an das Vorliegen des Tatbestands des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu stellenden Voraussetzungen wie folgt präzisiert: Danach sei ein Steuerbescheid nach dieser Vorschrift aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintrete, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit habe (rückwirkendes Ereignis).
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