Rechtsprechung
BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 11 Abs. 1, § 19
- Wolters Kluwer
Verbesserungsvorschlag - Preise - Arbeitslohn
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufmerksamkeiten
- Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
Papierfundstellen
- BFHE 173, 65
- BB 1994, 1273
- BB 1994, 350
- DB 1994, 763
- BStBl II 1994, 254
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71
Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener …
Auszug aus BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Die Einräumung der bloßen Gewinnchance führt noch nicht zu einem Zufluß von Arbeitslohn (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726; Änderung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181).Mit der Frage, ob bei einer vom Arbeitgeber veranstalteten Verlosung bereits die Gewinnchancen oder erst die Gewinne aus der Verlosung als durch das Arbeitsverhältnis veranlaßte Vorteile zu erfassen sind und ob das in der Verlosung liegende Zufallsmoment die Zuordnung des Gewinns zu der beruflichen Sphäre ausschließt, hat sich der Senat in Urteilen vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) und vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75 (BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239) auseinandergesetzt.
In dem Urteil in BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181 hat er es abgelehnt, einen Veranlassungszusammenhang zwischen dem Gewinn aus einer Verlosung und dem Arbeitsverhältnis bereits deshalb zu bejahen, weil der Steuerpflichtige nur in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer eines bestimmten Arbeitgebers berechtigt war, an der Verlosung teilzunehmen.
Soweit der Senat in dem Urteil in BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181 in der Verlosung wegen des darin liegenden Zufallsmoments einen Vorgang gesehen hat, der den beruflichen Veranlassungszusammenhang unterbricht, ist der von Fein (Betriebs-Berater - BB - 1979, 367) geäußerten Kritik zuzustimmen.
- BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84
1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …
Auszug aus BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Die Einräumung der bloßen Gewinnchance führt noch nicht zu einem Zufluß von Arbeitslohn (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726; Änderung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 19. Juli 1974 VI R 114/71, BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181).Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Zufluß (§ 11 Abs. 1 EStG) eines Vorteils dann als Einnahme (§ 8 Abs. 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) zu erfassen, wenn der Vorteil durch das Arbeitsverhältnis veranlaßt ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726, 728, zu B I. 1., m. w. N.).
Derartige Prämien sind Arbeitslohn i. S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).
- BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92
Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt
Auszug aus BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses eine Leistung zu, so begründet der Anspruch auf diese Leistung (noch) keinen gegenwärtigen Zufluß von Arbeitslohn (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246).Anders ist die Rechtslage im allgemeinen nur dann zu beurteilen, wenn der Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer Aufwendungen tätigt, die einen eigenen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber einem Dritten begründen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246).
- BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75
Gewinne aus Verlosung - Veranstaltung durch Arbeitgeber - Steuerpflichtiger …
Auszug aus BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Mit der Frage, ob bei einer vom Arbeitgeber veranstalteten Verlosung bereits die Gewinnchancen oder erst die Gewinne aus der Verlosung als durch das Arbeitsverhältnis veranlaßte Vorteile zu erfassen sind und ob das in der Verlosung liegende Zufallsmoment die Zuordnung des Gewinns zu der beruflichen Sphäre ausschließt, hat sich der Senat in Urteilen vom 19. Juli 1974 VI R 114/71 (BFHE 114, 28, BStBl II 1975, 181) und vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75 (BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239) auseinandergesetzt.Demgegenüber ist in dem Urteil in BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239 nicht bereits die Gewinnchance, sondern erst der Gewinn (Klappräder) aus einer Verlosung als Arbeitslohn gewertet worden.
- BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79
Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …
Auszug aus BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Dem Hinweis der Klägerin auf den Begriff der Annehmlichkeit hat das FA in seiner Revisionserwiderung zu Recht entgegengehalten, daß der BFH beginnend mit dem Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79 (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) den Begriff des Arbeitslohns neu definiert hat und der Begriff der Annehmlichkeit dabei keine Rolle mehr spielt (…vgl. dazu auch Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 19 Anm. 7 a). - FG Baden-Württemberg, 21.10.1992 - 12 K 113/88
Auszug aus BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93
Es konnten an ihr - anders als in dem vom FG Baden-Württemberg rechtskräftig entschiedenen Fall (Urteil vom 21. Oktober 1992 12 K 113/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 253) - nicht alle Teilnehmer der Betriebsveranstaltung, sondern nur diejenigen Arbeitnehmer teilnehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, nämlich Verbesserungsvorschläge eingereicht hatten.
- BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13
Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch …
Der Zufluss ist grundsätzlich vielmehr erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben (Senatsbeschluss vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684), also wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254). - BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss
Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, und in BFHE 259, 304, BStBl II 2018, 208; Senatsbeschluss vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684), also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254). - BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18
Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm
Zuflusszeitpunkt ist der Tag, an dem der Arbeitnehmer durch die Erfüllung seines Anspruchs die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt (z.B. Senatsurteile vom 20.11.2008 - VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382, und vom 23.08.2017 - VI R 4/16, BFHE 259, 304, BStBl II 2018, 208; Senatsbeschluss vom 23.07.1999 - VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684), also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 25.11.1993 - VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254).
- BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10
"Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des …
Danach stellt sich die hier gegebene Zufallskomponente auch und gerade als Bestandteil des Teilnahmevertrags (Ziff. 5.1) und konkrete Ausgestaltung der vertraglich eingeräumten Gewinnchance dar; die Komponente "Zufall" war von vornherein eingeplant (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 2008 X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550, unter II.3.; vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254, unter 3. a.E.; jeweils zu Verlosungen). - BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05
Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt …
Ein Vorteil ist dem Arbeitnehmer erst dann zugeflossen, wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (BFH-Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254). - BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen
Ein Vorteil ist dem Arbeitnehmer erst dann zugeflossen, wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (BFH-Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254). - BFH, 18.08.2016 - VI R 46/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 8. 2016 VI R 18/13 - Zufluss …
Der Zufluss ist grundsätzlich vielmehr erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben (Senatsbeschluss vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684), also wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (Senatsurteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254). - BFH, 24.01.2001 - I R 100/98
Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn
Dabei ist auf den Zuflusszeitpunkt ungeachtet der Tatsache abzustellen, dass damit nicht nur die Höhe des geldwerten Vorteils beeinflusst sein kann, sondern auch --wie beim Losgewinn (BFH-Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254)-- davon abhängen kann, ob beim betreffenden Arbeitnehmer überhaupt ein geldwerter Vorteil anfällt. - BFH, 02.09.2008 - X R 8/06
Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?
Das von dem FA angeführte BFH-Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93 (BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254) sei zu einem anders zu bewertenden Sachverhalt ergangen.Führt ein Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens eine Verlosung durch, an der alle Arbeitnehmer teilnehmen, die einen Verbesserungsvorschlag eingereicht haben, so sind die verlosten Sachpreise Arbeitslohn der jeweiligen Gewinner (BFH-Urteil in BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254).
Die Entscheidung in BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254 betraf eine Verlosung im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens.
- BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen
Ein Vorteil ist dem Arbeitnehmer erst dann zugeflossen, wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (BFH-Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254). - FG Köln, 15.03.2006 - 11 K 5680/04
Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer
- FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 3908/09
Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht von der Steuer absetzbar
- BFH, 24.01.2001 - I R 119/98
Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn
- BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten
- BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?
- FG Köln, 12.06.2013 - 4 K 759/10
Bundesbeamter muss Preisgeld aus Ideenwettbewerb als Arbeitslohn versteuern
- FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 15 K 349/04
Verpflichtung einer Handelsvertreterin zur Versteuerung eines Losgewinns im …
- FG Köln, 24.09.2015 - 15 K 3676/13
Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer hinsichtlich des Einbehalts und der …
- FG Köln, 29.02.2012 - 14 K 3408/08
Preisnachlass bei Aktienverkauf an Ehefrau des Vorstandsmitglieds als Arbeitslohn
- FG Thüringen, 14.01.2009 - III 922/03
Auswirkungen gesetzlich geregelter Verfügungsbeschränkungen auf den Zeitpunkt des …
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22
Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer …
- BFH, 17.06.2005 - VI B 176/04
Arbeitslohn - Abgrenzung zu anderen Zuwendungen
- FG Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 2 K 228/95
Gewinne aus Verlosungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn der jeweiligen …
- FG Hessen, 20.07.2015 - 6 K 2258/13
§ 11 EStG
- FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5153/97
Anspruch auf Gewährung einer Tarifvergünstigung; Einräumung von Optionsrechten …
- FG Thüringen, 25.11.2021 - 4 K 122/18
Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschriften auf ein Zeitwertkonto infolge einer …
- FG Münster, 26.03.2002 - 15 K 3309/99
Goldgewinn aus einer nicht vom Arbeitgeber veranstalteten Lotterie als …
- FG Thüringen, 15.06.2005 - I 914/04
Losgewinne bei einer betriebsinternen Verlosung als Betriebseinnahme
- FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2001 - 2 K 1233/99
Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber einer zivilrechtlich vollbeendigten …
- FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 55/07
Einkommensbesteuerung eines Nachwuchsförderpreises
- FG Köln, 21.10.1998 - 11 K 1662/97
Erzielter Gewinn aus erhaltenen Optionsrechten auf den späteren Erwerb von Aktien …
- FG Köln, 05.10.2005 - 5 K 5130/03
Zuflusszeitpunkt bei Ausübung von Aktienoptionsrechten
- FG Köln, 05.10.2005 - 5 K 4396/03
Zuflusszeitpunkt bei Ausübung von Aktienoptionsrechten
- BFH, 20.05.1994 - VI R 5/94
- BFH, 01.07.1994 - VI R 88/92