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   BFH, 01.06.1994 - X R 40/91   

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https://dejure.org/1994,616
BFH, 01.06.1994 - X R 40/91 (https://dejure.org/1994,616)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1994 - X R 40/91 (https://dejure.org/1994,616)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - X R 40/91 (https://dejure.org/1994,616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1, Abs. 6

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungsbauförderung - Begriff der Wohnung im eigenen Haus - Bei Miteigentum Begrenzung der Förderung auf Anteil - Entsprechende Regelung für vor Bezug entstandene Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 442
  • NJW 1994, 3184
  • BB 1994, 1627
  • BB 1994, 2189
  • DB 1994, 1856
  • BStBl II 1994, 752
  • BStBl II 1994, 757
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und "wirtschaftliches Eigentum" nicht übereinstimmen, ist der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG berechtigt (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).

    Ihre Rechtsposition ist auch nicht aufgrund etwaiger Ansprüche der Klägerin zu 1 auf Aufwendungsersatz wirtschaftlich wertlos geworden (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).

    Eine vom Wortlaut des § 10 e Abs. 1 Satz 1 EStG abweichende Auslegung des Begriffs "eigenes Haus" im Sinne von "auf eigene Kosten errichtetes Haus" läßt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte oder dem Zweck der Vorschrift herleiten (BFH-Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).

  • BFH, 17.02.1971 - I R 148/68

    Organgesellschaft - Förmlicher Auflösungsbeschluß - Einstellung der gewerblichen

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Da aber im Streitfall von mehreren Beteiligten Revision eingelegt wurde, von denen die eine unbegründet, die andere unzulässig ist, hat der Senat insgesamt über beide Revisionen durch Urteil in der Besetzung von fünf Richtern zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1971 I R 148/68, BFHE 101, 509, BStBl II 1971, 411; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 10 Rz. 3, § 126 Rz. 3 a. E.).
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -), so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628, und vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 25.08.1992 - IX R 320/87

    Absetzungen des Miteigentümers (§ 7b Abs. 1 S. 3 EStG )

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Der BFH hat deshalb mit Urteil vom 25. August 1992 IX R 320/87 (BFHE 169, 95, BStBl II 1993, 105) entschieden, daß nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 7 b Abs. 1 Satz 3 EStG eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Verteilung der erhöhten Absetzungen nicht mehr möglich ist.
  • BFH, 21.12.1978 - III R 20/77

    Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -), so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628, und vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 14/87

    Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -), so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628, und vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 24.06.1966 - VI 249/65

    Ordnungsgemäße Verteilung der Steuervergünstigungen beim Wohnungsbau unter

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Für ihre Auffassung, eine von den Anteilen der Miteigentümer abweichende Beteiligung an der Baufinanzierung ermögliche auch eine abweichende Aufteilung des Abzugsbetrages nach § 10 e Abs. 1 Satz 1 EStG, können sich die Klägerinnen nicht auf das BFH-Urteil vom 24. Juni 1966 VI 249/65, BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580 stützen.
  • BFH, 16.09.1987 - IV R 63/85

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Dazu bedarf es wenigstens einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (BFH-Beschluß vom 16. September 1987 IV R 63/85, BFH/NV 1988, 714).
  • FG München, 14.03.1991 - 15 K 4436/90
    Auszug aus BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
    Das finanzgerichtliche Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1991, 607 veröffentlicht.
  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Jedenfalls könne danach nicht angenommen werden, den Herausgabeansprüchen der Klägerin bei Beendigung der Grundmietzeit wäre keine wirtschaftliche Bedeutung mehr zugekommen, sodass die Leasingnehmerin wirtschaftliches Eigentum erlangt habe (dazu BFH-Urteile in BFHE 125, 240, BStBl II 1978, 507, und vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752).
  • BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95

    Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche

    Demgegenüber kommt wirtschaftliches (Mit-)Eigentum und eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung eines Wirtschaftsguts (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut in der Weise ausschließen kann, daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteil vom 7. August 1979 VIII R 153/77, BFHE 129, 325, BStBl II 1980, 181, m.w.N.; vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510, 512, unter 1. c der Entscheidungsgründe; vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94

    Voraussetzung der Zusammenveranlagung

    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur dann in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977), so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

    Unter nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn der bürgerlich-rechtliche Eigentümer dem anderen aufgrund eindeutiger Abmachungen eine Stellung eingeräumt hat, aufgrund derer der andere wie ein Eigentümer über das Wirtschaftsgut verfügen kann (BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; in BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

    Ihre Rechtsposition wurde auch nicht aufgrund etwaiger Ansprüche des Klägers auf Aufwendungsersatz wertlos (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und in BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, m.w.N.; in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 in Verbindung mit der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 08.03.2007 - IV R 41/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Rücknahme

    Haben aber beide Beteiligte Revision eingelegt, und ist davon die eine unbegründet, die andere unzulässig, kann der Senat insgesamt über beide Revisionen durch Urteil entscheiden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, unter II.2.
  • BFH, 29.11.2000 - X R 25/97

    Miteigentümer - Geschiedene Ehefrau - Einkommensteuer - Getrennte Veranlagung -

    Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Verteilung des Abzugsbetrags ist nicht möglich (Senatsurteile vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, und vom 8. Juni 1994 X R 90/92, BFH/NV 1995, 20).

    Zum anderen wäre insoweit auch eine besondere Disposition im Sinne einer Vereinbarung zwischen den Ehegatten über eine abweichende Aufteilung des Abzugsbetrages nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich unerheblich gewesen (Entscheidungen in BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, und in BFH/NV 1995, 20).

  • BFH, 23.06.1999 - X R 113/96

    Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren

    Die Kläger liefern in ihrer Revisionsbegründung, die sich in allgemeinen Einwänden erschöpft und die erforderliche Auseinandersetzung mit dem FG-Urteil (vgl. dazu BFH-Entscheidungen vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, Ziff. 2 der Gründe, und vom 4. April 1997 X R 144/94, BFH/NV 1997, 690, ständige Rechtsprechung) vermissen läßt, keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, daß die im angefochtenen Urteil vorgenommene Gesamtwürdigung einen Rechtsfehler enthält.
  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    Da der Steuerpflichtige bei Miteigentum an einer Wohnung nach § 10e Abs. 1 Satz 6 EStG nur den entsprechenden Teil der Abzugsbeträge abziehen darf, sind auch die vor Bezug entstandenen Aufwendungen nur anteilig als Vorkosten zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 27/00

    Einkommensteuer - Grundstück - Miteigentum - Doppelhaushälfte -

    Auch die vor Bezug entstandenen Aufwendungen sind nur anteilig abziehbar (Senatsurteil vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752).
  • FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 1941/99

    Wirtschaftliches Alleineigentum eines Miteigentümers

  • BFH, 29.03.2000 - IX B 111/98

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

  • FG München, 09.08.1996 - 11 K 2065/96

    Ermittlung von Abzugsbeträgen bei einer Wohnung die im Miteigentum von Ehegatten

  • BFH, 28.07.2005 - III R 21/04

    InvZul; Modernisierungsaufwendungen für eigengenutzte Wohnung

  • BFH, 28.08.1998 - V R 44/97

    Revisionsbegründung

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.1997 - 13 K 369/93

    Investitionszulage für die in einem Betrieb vorgenommene Anschaffung von neuen

  • FG Hessen, 06.10.1997 - 13 K 3314/95

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen für den Anbau an

  • FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00

    Einschaltung einer GmbH

  • BFH, 01.04.1997 - X B 223/96

    Steuerliche Vorteile bei Miteigentum von Wohnraum

  • FG Brandenburg, 13.09.2000 - 2 K 479/99

    Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

  • FG Brandenburg, 13.11.1996 - 2 K 196/96

    Voraussetzungen für eine Einkommensteuerbegünstigung; Anforderungen an eine

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 343/94

    Höhe der Bemessungsgrundlage für die Steuerbegünstigung der zu eigenen

  • FG Thüringen, 10.06.1998 - I 166/98

    Höhe des Anspruchs auf Eigenheimzulage; Anspruch auf Eigenheimzulage bei mehreren

  • FG München, 25.07.1997 - 8 K 2399/95

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Gemeinsame Veranlagung

  • FG Thüringen, 05.06.1996 - I 186/95

    Abzugsfähigkeit von an einem eigenen Gebäude vorgenommenen Herstellungs- und

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 1762/93

    Einkommensteuer; wirtschaftliches Eigentum bei der Wohneigentumsförderung

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 181/95

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen am eigenen Gebäude als

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