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   BFH, 05.05.1994 - V R 23/93   

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https://dejure.org/1994,1499
BFH, 05.05.1994 - V R 23/93 (https://dejure.org/1994,1499)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1994 - V R 23/93 (https://dejure.org/1994,1499)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - V R 23/93 (https://dejure.org/1994,1499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Vermietung körperlicher Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 565
  • BB 1994, 1769
  • BB 1994, 887
  • DB 1994, 1910
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - V R 23/93
    Er ergeht wegen dieses Sachzusammenhangs und wegen der Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1979 GrS 2/79,.BFHE 129, 246, BStBl II 1980, 156 ) in der für den Erlaß eines Urteils vorgesehenen Besetzung (vgl. Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 27. April 198911 RAr 33/89, Juris Dok. 256559).
  • BFH, 03.12.1992 - V R 23/89

    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Verlagerung des privaten

    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - V R 23/93
    Danach könnte die Wohnmobilvermietung gegen Entgelt als Unternehmertätigkeit angesehen werden, wenn die Leistung über einen nicht nur unerheblichen Zeitraum planmäßig gegenüber wechselnden Mietern ausgeführt und auf Einnahmeerzielung gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1992 V R 23/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 198O, § 15 Abs. 1, Rechtsspruch 41; BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl I I 1990, 801).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - V R 23/93
    Nach der Rechtsprechung des vorlegenden Senats ist im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776 ).
  • BFH, 21.06.1990 - V B 27/90

    Zuordnung eines sog. Freizeitgegenstandes (hier: Reisemobil) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - V R 23/93
    Danach könnte die Wohnmobilvermietung gegen Entgelt als Unternehmertätigkeit angesehen werden, wenn die Leistung über einen nicht nur unerheblichen Zeitraum planmäßig gegenüber wechselnden Mietern ausgeführt und auf Einnahmeerzielung gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1992 V R 23/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 198O, § 15 Abs. 1, Rechtsspruch 41; BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl I I 1990, 801).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - V R 23/93
    Ob Gegenstände für eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. von Art. 4 der Sechsten EG-Richtlinie 77/388/EWG erworben werden, ist nach dem Urteil des EuGH vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 (Sammlung 1991 I-3795) Tatfrage.
  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - V R 23/93
    In dem Urteil vom 4. Dezember 1990 Rs. C-186/89 (Sammlung 1990 I-4363, 4382) hat der EuGH es als wirtschaftliche Tätigkeit i.S. von Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Sechsten EG-Richtlinie 77/388/EWG angesehen, wenn die Nutzungsüberlassung des Gegenstands darauf abzielt, aus dem betroffenen Gegenstand nachhaltig Einnahmen zu erzielen.
  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - V R 23/93
    Der BFH prüft als Revisionsinstanz nur, ob dem FG bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379 ).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Soweit es vorliegend eines negativen Abgleichens mit dem nationalen Umsatzsteuerrecht (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG 1980) bedarf, ist dieses unter Berücksichtigung von Gemeinschaftsrecht (Art. 2 Nr. 1, Art. 4 Abs. 1, 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) auszulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565).
  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Denn ist --wie bei der Zuordnung eines Fahrzeuges zum Typ des LKW oder des PKW-- aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall zu urteilen und ist dabei eine Reihe verschiedener Kriterien (wie hier z.B.: das Erscheinungsbild, die Herstellerkonzeption etc.) maßgebend, so obliegt diese tatsächliche Würdigung der Einzelheiten in erster Linie der Tatsacheninstanz und ist vom BFH als Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob dem FG bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, und vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565).
  • BFH, 05.05.1994 - V S 11/93

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Über die dagegen rechtzeitig eingelegte Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) noch nicht entschieden (Verfahren V R 23/93).

    Die Antragstellerin beantragt unter Hinweis auf ihr Revisionsvorbringen, die Vollziehung der dem Verfahren V R 23/93 zugrundeliegenden Umsatzsteuerveranlagungen 1984 bis 1986 bis zur Entscheidung des BFH über die Revision auszusetzen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vorlage beschluß des Senats vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565 verwiesen.

  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Bereits in seinem Beschluss vom 05.05.1994 gewährte der Bundesfinanzhof (V S 11/93) vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf Zweifel an der Übereinstimmung des nationalen Rechts mit europäischem Richtlinienrecht, die er mit Beschluss vom selben Tag (Az.: V R 23/93) zum Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens machte - und dies, obwohl er, wie in den Gründen seines Vorabentscheidungsersuchens dargelegt, die aufgezeigten Zweifel im Ergebnis nicht für durchgreifend gehalten hat.
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Hierauf deutet insbesondere Absatz 3 der Vorschrift hin: Wenn danach bestimmte Lieferungen, die nur "gelegentlich" erfolgen, von den Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterworfen werden können, so fällte die Ausübung solcher zeitweiliger Tätigkeiten jedenfalls nicht unter die Begriffsbestimmung des regelmäßig Umsatzsteuerpflichtigen nach Absatz 2. Eine gegenteilige Auffassung ist dem Vorlagebeschluß des Bundesfinanzhofs vom 5. Mai 1994 (BB 1994, 1769, 1771) [BFH 05.05.1994 - V R 23/93] nicht zu entnehmen; in dem dort zugrundeliegenden Fall war eine immerhin mehrmalige Vermietung von Gegenständen zu beurteilen.
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 116/01 R

    Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - soziale Sicherheit der

    Er ergeht wegen dieses Sachzusammenhangs in der für den Erlass eines Urteils vorgesehenen Besetzung (vgl BSG vom 27. April 1989 - 11 RAr 33/89; BFH vom 5. Mai 1994, BFHE 174, 565, 568).
  • BFH, 16.01.2003 - V B 144/02

    Aufwendungen für Wohnmobil; Repräsentationseigenverbrauch

    Durch die Rechtsprechung --insbesondere in der Rechtssache Enkler (Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565; Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, Slg. 1996, I-4517; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368)-- ist geklärt, dass ein Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens ein Wohnmobil vermietet, für die damit zusammenhängenden Aufwendungen den Vorsteuerabzug erhält.

    Der BFH ist zwar weder in dem Vorlagebeschuss in BFHE 174, 565 noch in seinem Urteil in BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368 ausdrücklich auf die Bestimmungen des Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) und des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1980, § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG eingegangen.

  • BFH, 14.03.1996 - V R 13/92

    Umsatzsteuer; überhöhter Steuerausweis in Gutschrift

    Der erkennende Senat entscheidet in der Besetzung mit fünf Richtern (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1994 V R 23/93, unter II.1., BFHE 174, 565).
  • BFH, 15.03.2002 - V B 137/01

    Unternehmereigenschaft eines Sammlers

    Der BFH kann als Revisionsinstanz nur prüfen, ob dem FG bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. April 1997 V R 17/94, BFH/NV 1997, 719; vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565; vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, und in BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776).
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 4100/12

    EuGH-Vorlage zur Währungsumrechnung bei Gewährung von Differenzkindergeld

    Der Beschluss ergeht trotz § 5 Abs. 3 Satz 2 FGO durch den Senat unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (vgl. dazu Beschluss des FG Hamburg vom 20. April 2010 3 K 3/09, EFG 2010, 1170; Senatsbeschluss vom 18. Juni 2009 3 K 1214/08, EFG 2009, 1958, m.w.N.; siehe auch BFH-Beschluss vom 5. Mai 1994 V R 23/93, BFHE 174, 565, zu § 10 Abs. 3 FGO).
  • BFH, 21.07.1994 - V R 102/92

    Vermietung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an eine GmbH

  • BFH, 12.07.2002 - XI B 168/01

    NZB; Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 27.04.1995 - V B 22/95

    Voraussetzungen für das Ruhen des Verfahrens im Fall der umsatzsteuerpflichtigen

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