Rechtsprechung
   BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,653
BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92 (https://dejure.org/1994,653)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1994 - VI R 120/92 (https://dejure.org/1994,653)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1994 - VI R 120/92 (https://dejure.org/1994,653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 89
  • BB 1994, 1062
  • DB 1994, 1220
  • BStBl II 1994, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
    Nach der Rechtsprechung sei die Ermittlung der individuellen Lohnsteuer bereits dann als schwierig i. S. der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) und VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) anzusehen, wenn das FA von sich aus Nachforschungen anstellen müßte (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681, unter Nr. 2 e).

    Die Berechtigung des FA zur Berechnung der Lohnsteuer-Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz ergibt sich im Streitfall auch nicht aus den vom FA angeführten Senatsurteilen in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681.

  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
    Nach der Rechtsprechung sei die Ermittlung der individuellen Lohnsteuer bereits dann als schwierig i. S. der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) und VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) anzusehen, wenn das FA von sich aus Nachforschungen anstellen müßte (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681, unter Nr. 2 e).

    Die Berechtigung des FA zur Berechnung der Lohnsteuer-Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz ergibt sich im Streitfall auch nicht aus den vom FA angeführten Senatsurteilen in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681.

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
    Nach der Rechtsprechung sei die Ermittlung der individuellen Lohnsteuer bereits dann als schwierig i. S. der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) und VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) anzusehen, wenn das FA von sich aus Nachforschungen anstellen müßte (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681, unter Nr. 2 e).

    Die Berechtigung des FA zur Berechnung der Lohnsteuer-Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz ergibt sich im Streitfall auch nicht aus den vom FA angeführten Senatsurteilen in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, und BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681.

  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer -

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
    Darin ist ohne Bezugnahme auf § 162 AO 1977 geprüft worden, ob ein Haftungsbescheid bei Berechnung der Lohnsteuer mit einem durchschnittlichen Steuersatz trotz des - zumindest stillschweigenden - Einverständnisses des Arbeitgebers mit dieser Berechnungsweise formalrechtlich zu beanstanden ist (vgl. dazu auch Aussetzungsbeschluß vom 29. April 1983 VI S 10/82, BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517).
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
    Denn der angefochtene Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der einen Geldbetrag festsetzt (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1993 VII R 38/92, BFHE 171, 10, BStBl II 1993, 581, 583).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Ausnahme

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
    Soweit sich aus früheren Entscheidungen des Senats (z. B. Urteil vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 601, m. w. N.) etwas anderes ergeben könnte, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats darf daher bei ordnungsgemäß geführten Lohnkonten die nachzuerhebende Lohnsteuer nicht bereits deshalb "in Anlehnung an § 40 Abs. 1 EStG" mit einem durchschnittlichen Steuersatz geschätzt werden, weil die individuelle Ermittlung der Lohnsteuer für die Finanzbehörde zeitaufwendig ist (BFH-Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536).

    Bedenken gegen eine Schätzung der Lohnsteuer mit einem durchschnittlichen Steuersatz bestehen in einem solchen Fall nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber --anders als im Streitfall erkennbar-- im Wege einer tatsächlichen Verständigung mit der Finanzbehörde der Berechnung der Steuer mit einem durchschnittlichen Steuersatz zugestimmt hat (BFH-Urteil in BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536).

    Sollten sich die für die Bemessung der Höhe der Lohnsteuerhaftung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse auch nach Ausschöpfung aller im Streitfall zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht weiter ermitteln und feststellen lassen, so kann auch eine tatsächliche Verständigung der Beteiligten in Betracht gezogen werden (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536).

  • FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14

    Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen - Anforderungen an die

    Da die Klägerin vorliegend aber weder in den Lohnkonten Aufzeichnungen zu den Fahrtkosten geführt, noch belastbare Unterlagen zu den konkreten Auszahlungsbeträgen vorgelegt hat, war der Beklagte berechtigt, die Lohnsteuer nach § 162 Abs. 1 AO in Anlehnung an § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG mit einem pauschalen Steuersatz zu schätzen (BFH vom 17. März 1994 VI R 120/92, BStBl II 1994, 536; Sächsisches Finanzgericht vom 24. Februar 2010 8 K 203/09, juris).
  • FG Nürnberg, 21.06.1995 - V 115/93
    Nach der neueren BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.1994 VI R 120/92 , BStBl. II 1994, 536) ist für einen Lohnsteuerhaftungsbescheid materiellrechtlich allerdings erforderlich, daß aus ihm hervorgeht, in welcher Höhe die nachgeforderte Lohnsteuer jeweils einem konkreten Arbeitnehmer zuzuordnen ist.

    Das gilt auch dann, wenn Lohnsteuer in einem Haftungsbescheid wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nachgefordert wird und damit ein großer Arbeitsaufwand verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.1994 a.a.O. amtlicher Leitsatz).

    a) Der individuellen Berechnung der Lohnsteuer hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung der Tennisplätze stand entgegen, daß die Klägerin trotz Aufforderung durch das Finanzamt (vgl. schriftliche Aufforderung - Tz. 13 der Prüfungsfeststellungen - zur Vorbereitung der Schlußbesprechung; Aktenvermerk des Finanzamts vom 21.12.1992 Bl. 44 Arbeitgeberakte), diesem keine Spielerlisten überlassen hat, so daß für den Beklagten eine schätzweise Ermittlung anhand eines durchschnittlichen Lohnsteuersatzes in Anlehnung an § 40 EStG geboten und zulässig war (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.1994 a.a.O., insb. S. 538 l.Sp.u. und vom 01.07.1994 VI R 101/93 , BFH/NV 1995, 297).

    Die Klägerin hat nämlich der Berechnung stillschweigend zugestimmt (BFH-Urteil vom 17.03.1994 a.a.O. S. 538 r.Sp.).

    Hierin sieht der Senat ein - zumindest stillschweigendes - Einverständnis der Klägerin mit der Ermittlung eines durchschnittlichen Steuersatzes (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.1994 a.a.O.).

  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Entsprechend hat auch der VI. Senat des BFH für Lohnsteuerhaftungsbescheide entschieden, es sei für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides i. S. des § 119 Abs. 1 AO 1977 nicht erforderlich, daß aus ihm die Zuordnung der Höhe der nachgeforderten Lohnsteuer gegenüber konkreten Arbeitnehmern hervorgehe (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536, m. w. N.).
  • BFH, 01.07.1994 - VI R 101/93

    Zulässigkeit der Lohnsteuerschätzung

    Der Senat hat nach Ergehen der Vorentscheidung mit Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92 (BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536) entschieden, daß die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln und nicht mit einem durchschnittlichen Steuersatz zu schätzen ist, wenn das FA in einem Haftungsbescheid vom Arbeitgeber Lohnsteuer wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nachfordert.

    Soweit das FA der Vorentscheidung -- und damit im Ergebnis auch dem Senatsurteil in BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536 -- entgegenhält, es lasse die Praxisorientierung vermissen und räume dem Regreßbedürfnis des Arbeitgebers absolute Priorität ein, vermögen diese Einwände zu keiner anderen Rechtsauffassung zu führen.

    Abweichend von der Auffassung des FG im Streitfall hat der Senat in dem Urteil in BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536 aber die Auffassung vertreten, die Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes mache den Haftungsbescheid nicht etwa inhaltlich unbestimmt (§ 119 Abs. 1 AO 1977) mit der Folge, daß er gemäß § 124 Abs. 3, § 125 Abs. 1 AO 1977 unwirksam und der Klarheit wegen aufzuheben wäre.

  • FG Brandenburg, 26.06.1996 - 2 K 1162/94

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer; Lohnsteuer für nach der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08

    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

    Es ist für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides nicht erforderlich, dass aus ihm der oder die Steuerschuldner hervorgehen, und dass erkennbar ist, in welcher Höhe die Steuerschuld auf den jeweiligen Steuerschuldner entfällt (BFH-Urteile vom 09. März 1982 VII R 47/79, [...], und vom 17. März 1994 VI R 120/92, BStBl II 1994, 536; BFH in BStBl II 1997, 306).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. März 1994 (- VI R 120/92 - juris Rn. 13 f.) darf zwar in einem Haftungsbescheid wegen nicht abgeführter Lohnsteuer in einer Vielzahl von Fällen ein durchschnittlicher Steuersatz nicht geschätzt werden, sondern es ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen zeitaufwendigen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln.
  • FG Berlin, 30.04.1997 - II 241/94
    Ob diese Beurteilung auch noch gilt, nachdem nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH (BFHE 174, 189 = BStBl II 1994, 536 [BFH 17.03.1994 - VI R 120/92] ) nachzuerhebende Lohnsteuer auch dann nicht mit einem Pauschsteuersatz, sondern nach den individuellen Steuersätzen der einzelnen Arbeitnehmer zu ermitteln ist, wenn es sich um eine große Zahl von Arbeitnehmern handelt, der Arbeitgeber der pauschalen Ermittlung nicht zugestimmt hat und die Voraussetzungen einer Schätzung nicht vorliegen, kann dahinstehen.

    Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz (vgl. BFHE 174, 189 = BStBl II 1994, 536 [BFH 17.03.1994 - VI R 120/92] ) ermittelt hat.

  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist im Lohnsteuerhaftungsverfahren eine Schätzung nach Durchschnittssteuersätzen zulässig und insbesondere dann geboten, wenn der Arbeitgeber - wie im Streitfall - die erforderlichen Aufzeichnungen nicht vorlegen kann (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) und das FA von sich aus Nachforschungen anstellen müsste (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681, unter Nr. 2 e);vom 17. März 1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536).
  • BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96

    Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als

  • BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen als lohn- und

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05

    Haftung für Lohnsteuer bei Leistungen aus Gruppenunfallversicherung

  • BFH, 06.12.1996 - VI R 48/94

    Aufwendungen für übliche Betriebsveranstaltungen sind auch bei geringfügiger

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05

    Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen

  • FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2458/08

    Entstehung der Steuerschuld und Vorliegen einer Steuerhinterziehung bei

  • FG Düsseldorf, 18.02.2010 - 8 K 4290/06

    Überzeugung vom Vorliegen von Steuerhinterziehungen kann nicht durch

  • BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, LSt-Haftung

  • FG Nürnberg, 21.09.2005 - III 206/03

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16

    Schätzung der Kurbeiträge durch die erhebende Kommune bei Betrieb eines

  • FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2461/08

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids wegen fehlender Angabe des Steuerschuldner

  • FG Sachsen, 16.02.2005 - 6 K 532/00

    Haftungsinanspruchnahme einer irischen Gesellschaft nach § 42d EStG

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 66/12

    Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen

  • FG Köln, 25.10.2000 - 6 K 4859/94

    Wiederholungs- und Folgevergütungen an Mitarbeiter von Rundfunk- und

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9160/05

    Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen

  • BFH, 13.07.2000 - IV B 102/99

    Landwirtschaftliche Nutzung - Gärtnerische Nutzung - Gemüsebau - Grobgemüse -

  • FG Saarland, 04.02.2002 - 1 K 138/00

    Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Lohnsteuerpflichtverletzung §§ 69 Satz

  • BFH, 14.04.2000 - V B 157/99

    Vorsteuerabzug; Nachweis durch Vorlage von Rechnungen; Divergenz

  • BFH, 31.01.1997 - VI R 70/96

    Einordnung von Aufwendungen des Arbeitsgebers für Betriebsveranstaltungen

  • FG Saarland, 28.09.2001 - 1 K 107/00

    Haftung des Verfügungsberechtigten / Schätzung der Lohnsteuer bei einer Vielzahl

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 1 K 113/00

    Gleichrangige gesamtschuldnerische Lohnsteuerhaftung einer Arbeitgeber-GmbH und

  • FG Hamburg, 04.09.2003 - VI 118/00

    Abgabenordnung: Arbeitgeber-Haftung für Lohnsteuer

  • FG Düsseldorf, 21.04.1997 - 7 V 6073/96

    Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitgebereigenschaft i. S. d. LStDV

  • FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 434/98

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern einer Zeitschriftenwerberkolonne

  • FG Hamburg, 14.05.1998 - II 51/97

    Beanspruchung der Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides;

  • FG Sachsen, 24.02.2010 - 8 K 203/09

    Schätzung der Lohnsteuer mit einem durchschnittlichen Steuersatz wegen nicht

  • FG Hamburg, 21.12.1998 - VI 168/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags an das Gericht auf Aussetzung

  • FG Thüringen, 05.06.1997 - III 174/96

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheides; Besonders schwerer Fehler;

  • FG Berlin, 05.03.1997 - II 179/94

    Haftung für ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerbeträge;

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

  • VG Köln, 26.07.2023 - 24 K 2125/21
  • FG München, 01.07.1998 - 1 K 1810/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht