Rechtsprechung
| BFH, 27.07.1994 - X R 126/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 e Abs. 1 und 6
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erbbaurecht und § 10e EStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erbbauzinsen Anschaffungskosten/Vorkosten bei Anwendung von § 10 e EStG?
- Betriebs-Berater
Grundsatzentscheidungen zum Erbbaurecht bei Anwendung des § 10 e EStG
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 175, 120
- BB 1994, 2137
- BB 1995, 491
- DB 1994, 2220
- BStBl II 1995, 109
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
Steuerrecht - Keine Hinzurechnung der Erbbauzinsen zum Gewerbeertrag
Laufend zu zahlende Erbbauzinsen sind demgemäß auch keine Anschaffungskosten (BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779, m.w.N.; vom 27. Juli 1994 X R 126/93, BFHE 175, 120, BStBl II 1995, 109). - FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten
Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (…BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ;… IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (…BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (…BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).
b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.
- BFH, 28.02.1996 - X R 65/93
Kürzung der Vorkosten um in Folgejahr zugeflossene Ersatzleistung
b) Auch die Beurteilung als abziehbare Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG hängt allein davon ab, ob die Aufwendungen wirtschaftlich vor Bezug entstanden sind (BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 30/92, BFHE 174, 541, BStBl II 1994, 893, und vom 27. Juli 1994 X R 126/93, BFHE 175, 120, BStBl II 1995, 109).
- BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
Zusatzrenten der Bahnversicherungsanstalt als Leibrenten
Dies wird bestätigt durch den Rechtsgedanken des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; Aus dessen Regelungsbereich sind diejenigen Entschädigungen ausgenommen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt werden, die ihrerseits nicht unter die Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 EStG fallen (BFHE 72, 266; BFHE 175, 120, unter II. 1. c). - BFH, 14.09.1999 - IX R 31/96
Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung
Entsprechend hat der BFH eine an den bisherigen Erbbauberechtigten geleistete Zahlung für die Übertragung eines (bereits bestehenden) Erbbaurechts --eines Vermögensgegenstands im Sinne des Handelsrechts und eines Wirtschaftsguts i.S. des §§ 4 ff. EStG (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70)-- beim Erwerber als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (Senatsurteil in BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 X R 126/93, BFHE 175, 120, BStBl II 1995, 109, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 11.10.2006 - 2 K 619/01
Erschließungskosten als sofort abzugsfähiger Aufwand bei Gewinnermittlung nach § …
Entsprechend hat u.a. der X. BFH-Senat eine an den bisherigen Erbbauberechtigten geleistete Zahlung für die Übertragung eines (bereits bestehenden) Erbbaurechts --eines Vermögensgegenstands im Sinne des Handelsrechts und eines Wirtschaftsguts i.S. des §§ 4 ff. EStG (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70)-- beim Erwerber als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 X R 126/93, BFHE 175, 120, BStBl II 1995, 109, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob das der Erbbaurechtsbestellung zugrundeliegende schuldrechtliche Geschäft als Rechtskauf oder kaufähnlicher Vertrag zu bewerten sei (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1983 IV R 158/80, BFHE 138, 53, BStBl II 1983, 413, 416). - FG Hamburg, 05.08.2000 - II 231/00
Zur Bemessungsgrundlage der AfA bei Erwerb bebauter Erbbaurechtsgrundstücke
Entgegen der Auffassung der Kläger gelten diese Grundsätze indes auch für den Erwerb von bebauten Erbbaurechten; auch dann dürfen von den Gesamtanschaffungskosten nur die auf Gebäude und Außenanlagen entfallenden als Bemessungsgrundlage für die AfA nach § 7b EStG genommen werden; weder Erbbauzinsen noch sonstige Aufwendungen für den Erwerb des Erbbaurechts als solchem können in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (…vgl. BFH, Urteile vom 26.5.1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92 f.; vom 8.6.1994 X R 51/91, BStBl 1994 II 779 ff., vom 27.7.1994 X R 126/93, BStBl 1995 II 109 ff., und X R 141/93, BStBl 1995 II 111 f., sowie vom 15.11.1994 IX R 73/92, BStBl 1995 II 374 ff.).
