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   BFH, 08.09.1994 - V R 46/92   

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https://dejure.org/1994,938
BFH, 08.09.1994 - V R 46/92 (https://dejure.org/1994,938)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1994 - V R 46/92 (https://dejure.org/1994,938)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1994 - V R 46/92 (https://dejure.org/1994,938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973/1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1; UStG 1980 § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Umsatzberechnung bei Haus- und Grundbesitzverein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 467
  • BB 1995, 34
  • DB 1995, 194
  • BStBl II 1994, 957
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 46/92
    Die Leistungen einer Personenvereinigung an ihre Mitglieder sind jedenfalls dann auf den Erhalt einer Gegenleistung gerichtet, wenn sie gegen ein sog. Sonderentgelt erbracht werden (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76 unter B.3.c der Entscheidungsgründe, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176).
  • BFH, 04.07.1985 - V R 107/76

    Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 46/92
    Dem steht nicht entgegen, wenn eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 46/92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) führt ein Unternehmer steuerbare Umsätze i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973/1980 aus, wenn sich seine Leistung auf den Erhalt einer (möglichen) - in der Regel vereinbarten - Gegenleistung richtet.
  • FG Münster, 17.10.2017 - 15 K 3268/14

    Sind Leistungen eines Assekuradeurs, der Versicherungsprodukte entwickelt und

    Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 8.9.1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl. 1994, 957).
  • BFH, 07.11.1996 - V R 34/96

    Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar

    Die Leistungen einer Personenvereinigung an ihre Mitglieder sind jedenfalls dann auf die Erlangung einer Gegenleistung gerichtet, wenn sie gegen ein - zusätzlich zu dem allgemeinen Mitgliedsbeitrag gezahltes - Sonderentgelt erbracht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Dezember 1984 V R 25/76 unter B. 3. c der Entscheidungsgründe, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 8. September 1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl II 1994, 957, und vom 27. Juli 1995 V R 40/93, BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753).
  • BFH, 23.01.2001 - V B 129/00

    Verein - Vereinszweck - Gemeinnützigkeit - Bootsstandgebühren - Ermäßigter

    Maßgebend ist, ob ein Verein einem Mitglied eine bestimmte Leistung zuwendet und dafür von diesem eine Gegenleistung erwartet (BFH-Urteile vom 8. September 1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl II 1994, 957; vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204; vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153).
  • FG München, 26.11.2009 - 14 K 4217/06

    Umsatzsteuerpflicht eines Vereins

    Auch eine Differenzierung zwischen so genannten echten - kein Entgelt darstellende - und unechten Mitgliedsbeiträgen ist nicht mehr geboten (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204 und vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl. II 1994, 957).
  • FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3220/04

    Bestehen einer Unternehmereigenschaft eines Vereines bei Wahrnehmung ihrer

    Erbringe die Vereinigung dagegen gegenüber den Mitgliedern Leistungen, die den Sonderbelangen der einzelnen Mitglieder dienten, und erhalte sie dafür Beiträge entsprechend der tatsächlichen oder vermuteten Inanspruchnahme (sog. unechte Mitgliedsbeiträge), so liege ein Leistungsaustausch vor und der Verein sei gegebenenfalls insoweit Unternehmer (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20.08.1992, V R 2/88, BFH/NV 1993, 204;Urteil vom 08.09.1994, V R 46/92, BStBl. II 1994, 957).
  • FG München, 25.10.2007 - 14 K 2074/05

    Vorsteuerabzug aus den Baukosten für die Errichtung einer Schießstandüberdachung

    Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl II 1994, 957; Lange, Steuer und Wirtschaft --StuW --1999, 264).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

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  • FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04

    Erbringung einer Beförderungsleistung i.S.d. § 3b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz

    Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl 1994, 957).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    Auch für die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter kommt es darauf an, ob ein Leistungsaustausch aus der Sicht der Gesellschaft im Sinne der vorgenannten Vorschriften vorliegt (BFH-Urteile vom 18. April 1996 V R 123/93, BStBl II 1996, 387 ; vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl II 1994, 957 ).
  • FG München, 19.07.2007 - 14 K 2688/06

    Ort der Reisebetreuungsleistung i.S.d. Umsatzsteuergesetz; Ort der Leistung bei

    Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl II 1994, 957; Lange, Steuer und Wirtschaft --StuW --1999, 264).
  • FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97

    Zur Frage der gewerblichen Betätigung

  • FG Münster, 12.12.2002 - 5 K 4343/02

    Mitgliedsbeiträge von Vereinsmitgliedern als Entgelt

  • FG München, 24.04.2008 - 14 K 1579/07

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für durch Power-Point-Präsentationen unterbrochene

  • FG München, 29.11.2001 - 14 K 3554/97

    Ort der Leistung bei Veranstaltung von Sportreisen ins Ausland; Umsatzsteuer

  • FG Hamburg, 25.03.2002 - VII 245/99

    Einnahmen eines gemeinnützigen Verbandes aus sog. Jahressichtmarken - echter

  • FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01

    Umsatzsteuerlicher Ort der Leistung bei Überlassung eines PKW mit

  • FG München, 01.06.1995 - 14 K 1388/94

    Vorliegen besonderer, entgeltlicher, umsatzsteuerpflichtiger Vereinsleistungen;

  • FG Berlin, 28.03.2000 - 5 K 5256/98

    Überlassung von Bootsliegeplätzen an

  • FG Hessen, 30.04.2002 - 6 K 642/01

    Annahme eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausches zwischen einem Verein

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