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   BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93   

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BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93 (https://dejure.org/1994,1561)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1994 - IX B 97/93 (https://dejure.org/1994,1561)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1994 - IX B 97/93 (https://dejure.org/1994,1561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 541
  • BB 1995, 34
  • BB 1995, 658
  • DB 1995, 252
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93
    b) Eine andere Beurteilung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn nach den maßgebenden Verhältnissen des Streitjahres nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige das Mietobjekt langfristig nutzen wird und auf die Dauer der Vermögensnutzung gesehen ein positives Gesamtergebnis erzielen kann, insbesondere wenn aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu folgern ist, daß sich der Steuerpflichtige noch nicht endgültig entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658 , und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt dann im Zweifel der Steuerpflichtige (vgl. zuletzt das Senatsurteil in BFH/NV 1994, 301, m.w.N.).

  • BFH, 24.07.1990 - IX B 138/89

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides -

    Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Feststellung eines höheren als des festgestellten Werbungskostenüberschusses im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung begehrt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juli 1990 IX B 138/89, BFH/NV 1991, 159).
  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93
    b) Eine andere Beurteilung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn nach den maßgebenden Verhältnissen des Streitjahres nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige das Mietobjekt langfristig nutzen wird und auf die Dauer der Vermögensnutzung gesehen ein positives Gesamtergebnis erzielen kann, insbesondere wenn aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu folgern ist, daß sich der Steuerpflichtige noch nicht endgültig entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658 , und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93
    Kennzeichnend für die Einkunftsart ist, daß ihnen zugrundeliegende Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung p o s i t i v e r Einkünfte dienen (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 in Abschn.C IV 3. c aa - l - ).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen, zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige sich nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen hat, wie bei der Beteiligung an einem Mietkaufmodell (Senatsurteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658) oder einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie (Senatsurteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; Senatsurteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1997, 668).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Als Indiz dafür hat der erkennende Senat die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts oder einer Rückkaufgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541).

    Weitere Voraussetzung der Indizwirkung ist, daß das Recht auf Wunsch des Steuerpflichtigen eingeräumt wurde oder sonst erkennbar ist, daß die Einräumung dieses Rechts für die Erwerbsentscheidung bedeutsam war (BFH in BFHE 175, 541, 544, und Urteil in BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116).

    Das Rückkaufangebot war zwar entscheidend für den Entschluß der Kläger, eine zweite Wohnung zu erwerben (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544, und BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

    Dieser Vorbehalt ist wesentlich verschieden von dem, den der BFH in den zitierten Entscheidungen (vgl. BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 175, 541; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) beschreibt.

    Das FG durfte dabei im Rahmen seiner Gesamtwürdigung auch in Erwägung ziehen, daß die Kläger die Wohnung 12 Jahre nach ihrem Erwerb noch nicht veräußert hatten (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751); als entscheidend hat das FG diesen Umstand nicht angesehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; Beschluß in BFHE 175, 541).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie

    Die Feststellung, daß der Kläger Interesse an der Wiederverkaufsgarantie bekundet hat, ist für sich allein noch kein Anzeichen dafür, daß die Möglichkeit, das Objekt nach fünf Jahren wieder zu veräußern, für seine Erwerbsentscheidung von maßgeblicher Bedeutung war (zu diesem Erfordernis vgl. BFH-Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541, 544) und insbesondere, daß er von vornherein in Erwägung gezogen hat, davon Gebrauch zu machen.

    Eine Wiederverkaufsgarantie kann ferner nur dann als gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz gewertet werden, wenn sie einen Anreiz bietet, das Grundstück zu veräußern, bevor es positive Einnahmeüberschüsse erbringt, wenn sie dem Steuerpflichtigen mithin ermöglicht, sich unter Wahrnehmung der Steuervorteile ohne Vermögensverluste von der Immobilie zu trennen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544; BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, zu 3.).

    Die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Reservierungsauftrags (vgl. § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches) schließt seine Wertung als Indiz für die langfristige Einkünfteerzielungsabsicht ebensowenig aus wie eine möglicherweise zivilrechtlich unwirksame Wiederverkaufsgarantie die Wertung als Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. dazu BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544).

  • BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93

    Bei Beteiligung am Bauherrenmodell Darlegungs- und Beweislast des FA für Kenntnis

    Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93 (BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und in den Beschlüssen vom 14. September 1994 IX B 97/93 (BFHE 175, 541) und IX B 142/93 (BFHE 175, 421) entschieden hat, kann bei der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie ein Anzeichen dafür sein, daß der Anleger sich noch nicht endgültig entschlossen hat, mit dem erworbenen bebauten Grundstück langfristig einen Überschuß der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93

    Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der

    Nach den Senatsentscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93 (BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und IX B 97/93 (BFHE 175, 541) stellen ein im Rahmen eines Bauherren- oder Ersterwerbermodells einem Anleger erteiltes Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie dann ein Indiz gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht dar, wenn sie für einen Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur ein Werbungskostenüberschuß erzielt wird und das Rückkaufangebot oder die Verkaufsgarantie entweder auf Wunsch des Anlegers abgegeben worden sind oder aber nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, daß das Angebot oder die Garantie für die Investitionsentscheidung des Anlegers bedeutsam waren.
  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    Es muss dabei auch spätere Ereignisse und Tatsachen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925, und vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
  • FG Düsseldorf, 28.07.1999 - 13 K 4854/93

    Bauherrenmodell; Einkunftserzielungsabsicht; Verkaufsgarantie - Verkaufsgarantie

    Als einen besonderen Umstand, der ausnahmsweise auf eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht hindeutet, hat der BFH es angesehen, wenn sich der Steuerpflichtige, wie hier, die Möglichkeit verschafft hat, das Mietobjekt innerhalb einer bestimmten Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen, indem er sich von dem Initiator oder Vermittler des Bauherrenmodells die Rücknahme zu mindestens den "Gesamtkosten" (Rückkaufgarantie) oder die Weitervermittlung und den Ausgleich etwaiger Mindererlöse (Verkaufsgarantie) versprechen ließ (vgl. BFH Beschluss vom 14.9.1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541 und Urteil vom 14.9.1994 IX R 71/93, BStBl. II 1995, 116 und Urteil vom 14.2.1995 IX R 95/93, BStBl. II 1995, 462).

    Auf die wegen der Vorschrift des § 313 BGB zweifelhafte zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages kommt es nicht entscheidend an, weil auch ein unwirksames Angebot dieser Art. einen Anreiz für den Abschluss des Baubetreuungsvertrages und für das Offenhalten der Möglichkeit eines kurzfristigen Verkaufs bietet und deshalb ein Anzeichen dafür darstellt, dass der Anleger die Einkunftserzielungsabsicht noch nicht endgültig gefasst hatte (vgl. BFH Beschluss vom 14.9.1994 IX B 97/93, Sammlung der Entscheidungen des BFH 175, 541).

  • FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90

    Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des

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  • BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97

    Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

    Als Indiz für das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht hat der erkennende Senat die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Verkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116; BFH-Beschluss vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 3 K 2183/96

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Aufhebund der Aussetzung der Vollziehung;

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  • BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04

    Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01

    Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung;

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00

    Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung

  • FG Düsseldorf, 04.06.1998 - 13 K 5513/93

    Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

  • FG Thüringen, 25.11.1999 - II 217/98

    Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages mit der Mutter über die Vermietung

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