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   BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94   

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https://dejure.org/1994,1515
BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94 (https://dejure.org/1994,1515)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1994 - VI R 12/94 (https://dejure.org/1994,1515)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1994 - VI R 12/94 (https://dejure.org/1994,1515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1987 § 3 Nr. 68; EStG § 52 Abs. 2j; EStG 1994 § 52 Abs. 1, § 52 Abs. 2b

  • Wolters Kluwer

    Zinszuschuß des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitgeberdarlehen zum Bau oder Erwerb einer eigengenutzten Wohnung - Aufhebung der Begünstigung von Zinszuschüssen ab 1989 - Änderung der Begünstigungsvoraussetzungen in der bis zum Jahr 2000 geltenden Übergangsregelung - Keine Rückwirkung der Änderung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 107
  • BB 1995, 1220
  • BB 1995, 84
  • DB 1995, 121
  • BStBl II 1995, 511
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.03.1993 - VI R 20/92

    Zur Steuerfreiheit eines Zinszuschusses des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 68 EStG

    Auszug aus BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94
    Es führte im wesentlichen aus: Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 12. März 1993 VI R 20/92 (BFHE 171, 62, BStBl II 1993, 881) entschieden habe, ein steuerfreier Zinszuschuß i. S. des § 3 Nr. 68 EStG 1987 liege auch dann vor, wenn ohnehin geschuldeter steuerpflichtiger Arbeitslohn in einen steuerbefreiten Zinszuschuß umgewandelt werde, könne dem nicht gefolgt werden.

    Der Senat hat mit Urteil in BFHE 171, 62, BStBl II 1993, 881 gegen die in dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 9. Juli 1987 (BStBl I 1987, 512) vertretene Auffassung entschieden, daß ein Zinszuschuß des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 68 EStG 1987 auch dann vorliegt, wenn ohnehin geschuldeter steuerpflichtiger Arbeitslohn in einen steuerbefreiten Zinszuschuß umgewandelt wird.

    Denn nachdem der BFH mit Urteil in BFHE 171, 62, BStBl II 1993, 881 entschieden hatte, daß die Zinszuschüsse i. S. des § 3 Nr. 68 EStG 1987 auch auf einer Umwandlung von Lohn beruhen können, konnte eine davon abweichende spätere gesetzliche Regelung nicht mehr klarstellenden, sondern nur noch gesetzesändernden Charakter haben.

    Denn durch das Senatsurteil in BFHE 171, 62, BStBl II 1993, 881 war für die Vergangenheit Rechtsklarheit herbeigeführt worden.

  • BFH, 08.07.1993 - VI R 91/92
    Auszug aus BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94
    Er hat diese Auffassung in zwei weiteren Urteilen vom 8. Juli 1993 VI R 91/92 (BFH/NV 1993, 726) und vom 30. Juli 1993 VI R 111/92 (BFH/NV 1994, 99) bestätigt.

    Die Urteile bezogen sich auf das Streitjahr 1988 und das Urteil in BFH/NV 1993, 726 außerdem auf das Streitjahr 1989.

  • BFH, 30.07.1993 - VI R 111/92

    Ermittlung des festzusetzenden Steuerbetrag

    Auszug aus BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94
    Er hat diese Auffassung in zwei weiteren Urteilen vom 8. Juli 1993 VI R 91/92 (BFH/NV 1993, 726) und vom 30. Juli 1993 VI R 111/92 (BFH/NV 1994, 99) bestätigt.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94
    Vor dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) bedarf es stets besonderer Rechtfertigung, wenn eine nachträglich belastende Änderung der bereits eingetretenen Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens ausnahmsweise zulässig sein soll (vgl. dazu Beschluß des BVerfG vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 32/97

    Vorkostenabzug bei steuerfreien Zinszuschüssen

    d) Entgegen der Auffassung des Klägers sind die Schuldzinsen nicht nur zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn einen Zinszuschuß zahlt, sondern ebenso, wenn er lediglich geschuldeten Arbeitslohn in einen steuerfreien Zinszuschuß umwandelt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1994 VI R 12/94, BFHE 176, 107, BStBl II 1995, 511).
  • FG Thüringen, 23.10.1996 - III 63/96

    Zulässigkeit von Barlohnumwandlungen in steuerfreie Vergütungen zur Erstattung

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  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 6 K 194/97

    Auslegung des Begriffs der banküblichen Geschäfte i.S.d. § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

    Es entspricht aber herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, daß Ausnahme- und Vergünstigungsvorschriften wie allgemeine Vorschriften auszulegen sind (Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft. 6. Auflage, S. 355; Ruppe in Herrmann/Heuer/Raupach. 21 Auflage, Einf ESt Rdnr. 647; Tipke/Kruse, 16. Auflage, § 4 AO Tz. 79; BFH-Urteile vom 04.11.1993 VI R 81/93, BStBl II 1995, 338 und vom 21.10.1994 VI R 12/94, BStBl II 1995, 511).
  • FG Köln, 07.05.1997 - 5 K 7314/96

    Steuerfreiheit eines Zinszuschusses bei Zahlung zum ohnehin geschuldeten

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  • BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93

    Mangelnde Büroorganisation im Zusammenhang mit dem Eingang eines fristwahrenden

    Das gilt nach dem BFH-Urteil vom 21. Oktober 1994 VI R 12/94 (BFHE 176, 107, BStBl II 1995, 511) für das Streitjahr ungeachtet der zwischenzeitlich geänderten Gesetzesfassung durch § 52 Abs. 2 Buchst. j EStG (vgl. auch Finanzministerium Niedersachsen, Erlaß vom 8. Juni 1995 S 2332-112-35 1, Deutsches Steuerrecht 1995, 1062).
  • FG Münster, 26.02.1998 - 8 K 5684/95
    Der durch das StandOG normierten Voraussetzung, daß die Zinszuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden müssen, kommt insoweit eine konstitutive Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1994 VI R 12/94 , BFHE 1976, 107, BStBl. II 1995, 511).
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