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   BFH, 09.11.1994 - X R 69/91   

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https://dejure.org/1994,1392
BFH, 09.11.1994 - X R 69/91 (https://dejure.org/1994,1392)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1994 - X R 69/91 (https://dejure.org/1994,1392)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1994 - X R 69/91 (https://dejure.org/1994,1392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 10e EStG-Abschreibung für mehrere Miteigentumsanteile? (IBR 1995, 410)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 110
  • BB 1995, 502
  • BB 1995, 757
  • DB 1995, 555
  • BStBl 95 II, 258
  • BStBl II 1995, 258
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.07.1993 - IX R 74/91

    Inanspruchnahme des § 7b EStG für das gesamte Einfamilienhaus, wenn im Jahr der

    Auszug aus BFH, 09.11.1994 - X R 69/91
    Der Senat folgt damit - jedenfalls in dem für den vorliegenden Fall relevanten Teil seiner Begründung - dem Urteil des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1993 IX R 74/91 (BFHE 171, 562, BStBl II 1994, 921), das zu den insoweit gleichlautenden Regelungen für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG ergangen ist (vgl. § 7 b Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 EStG).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Zu § 10e Abs. 1 EStG hat der BFH (BFH-Urteile vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258; vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111) entschieden, dass einem Steuerpflichtigen, der mehrere Miteigentumsanteile innerhalb eines Jahres erwirbt, ein Abzugsbetrag für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zusteht.
  • BFH, 15.07.2004 - III R 19/03

    Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile durch Erbfall

    Mehrere innerhalb des ersten Jahres des Förderzeitraums erworbene Miteigentumsanteile bilden aber ein Objekt (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258, zu § 10e EStG).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 66/95

    Erbauseinandersetzung und Wohneigentumsförderung

    Denn mehrere Anteile an einer nach § 10e EStG begünstigten Wohnung werden nur dann als einheitliches Objekt behandelt, wenn der Steuerpflichtige die Anteile bis zum Ende des ersten Jahres des Abzugszeitraums angeschafft, also entgeltlich erworben hat (Senatsurteil vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258).
  • BFH, 10.07.1996 - X R 72/93

    Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren

    Eine Ausnahme gilt ferner dann, wenn die Miteigentumsanteile im ersten Jahr des Abzugszeitraums vereinigt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258; gl.A. z.B. BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887, Rz. 32 Satz 2; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 10e Rz. 62).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 163/95

    Abzugsbetrag nach § 10 e EStG; Erbauseinandersetzung

    Denn mehrere Anteile an einer nach § 10e EStG begünstigten Wohnung werden nur dann als einheitliches Objekt behandelt, wenn der Steuerpflichtige die Anteile bis zum Ende des ersten Jahres des Abzugszeitraums angeschafft, also entgeltlich erworben hat (Senatsurteil vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 175/96

    Erbauseinandersetzung; Wohneigentumsförderung nach § 10 e

    Denn mehrere Anteile an einer nach § 10e EStG begünstigten Wohnung werden nur dann als einheitliches Objekt behandelt, wenn der Steuerpflichtige die Anteile bis zum Ende des ersten Jahres des Abzugszeitraums angeschafft, also entgeltlich erworben hat (Senatsurteil vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258).
  • BFH, 07.06.2000 - X B 5/00

    Erwerb von Miteigentumsanteilen; Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Förderung von Anteilen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Urteile vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258, und vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111), auf die das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung gestützt hat, verletzt entgegen der Auffassung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) aber nicht das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).
  • BFH, 29.07.1999 - X R 163/95
    Denn mehrere Anteile an einer nach § 10e EStG begünstigten Wohnung werden nur dann als einheitliches Objekt behandelt, wenn der Steuerpflichtige die Anteile bis zum Ende des ersten Jahres des Abzugszeitraums angeschafft, also entgeltlich erworben hat (Senatsurteil vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110 , BStBl II 1995, 258 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.1997 - 3 K 1692/94

    Steuerbegünstigungen bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses;

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  • BFH, 16.10.1996 - X R 235/93

    Berücksichtigung von Miteigentumsanteilen von Ehegatten bei der Bemessung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Vereinigung im ersten Jahr des Abzugszeitraums zu berücksichtigen (Urteil vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258).
  • FG Hamburg, 22.11.2001 - I 1075/97

    Zur Frage der Bemessungsgrundlage für Sonderausgaben und Objektverbrauch bei

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 158/95

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die

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