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   BFH, 15.11.1994 - IX R 73/92   

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BFH, 15.11.1994 - IX R 73/92 (https://dejure.org/1994,1978)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1994 - IX R 73/92 (https://dejure.org/1994,1978)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1994 - IX R 73/92 (https://dejure.org/1994,1978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 549
  • NJW 1995, 1776 (Ls.)
  • BB 1995, 865
  • DB 1995, 1008
  • BStBl II 1995, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.05.1992 - IX R 190/87

    Notwendigkeit der Aufteilung der Anschaffungskosten für das Erbbaurecht in einen

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - IX R 73/92
    Die gesamten Anschaffungskosten entfallen auf das Gebäude, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für den Gebäudeanteil gezahlt hat, während er gegenüber dem Erbbauverpflichteten (Grundstückseigentümer) nur zur Zahlung des laufenden Erbbauzinses verpflichtet ist (Senatsurteil vom 26. Mai 1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • Drs-Bund, 23.04.1964 - BT-Drs IV/2191
    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - IX R 73/92
    Auf diese Weise soll die vom Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen in § 7b Abs. 5 Satz 2 EStG für Ehegatten vorgesehene Möglichkeit, die steuerliche Vergünstigung für insgesamt zwei Objekte in Anspruch nehmen zu können (vgl. Bericht des Finanzausschusses zu BTDrucks IV/2191 S. 3), ausdrücklich auch für die häufigen Fälle eröffnet werden, in denen Ehegatten Objekte zum Miteigentum erwerben.
  • BFH, 29.11.2000 - X R 5/99

    Objektverbrauch bei Ehegatten

    b) Haben Ehegatten bereits vor der Eheschließung gemeinsam ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt zu Miteigentum erworben, werden durch die Eheschließung während des laufenden Begünstigungszeitraums die beiden Miteigentumsanteile der Ehegatten zu einem Objekt im Sinne der Objektbegrenzung des § 7b Abs. 5 Satz 1 EStG; ein durch die ursprüngliche Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen für die beiden Miteigentumsanteile vor der Ehe eingetretener Objektverbrauch wird insoweit durch die Eheschließung suspendiert (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1994 IX R 73/92, BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374; in BFHE 191, 334, BStBl II 2000, 419).

    Die Regelung ist daher stets zu beachten, wenn die Eheleute in dem betreffenden Veranlagungszeitraum beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben (vgl. BFH in BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374, unter 1. a).

    e) Diese Regelung soll die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigung für insgesamt zwei Objekte auch in den häufig vorkommenden Fällen ermöglichen, in denen die Ehegatten Objekte zu Miteigentum erwerben (BFH in BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374, unter 1. a).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.1997 - 3 K 1692/94

    Steuerbegünstigungen bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses;

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  • BFH, 15.03.2000 - X R 56/97

    Objektverbrauch bei Ehegatten

    c) Haben Ehegatten bereits vor der Eheschließung gemeinsam ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt zu Miteigentum erworben, werden durch die Eheschließung während des laufenden Begünstigungszeitraums die beiden Miteigentumsanteile der Ehegatten zu einem Objekt im Sinne der Objektbegrenzung gemäß § 7b Abs. 5 Satz 1 EStG; ein durch die ursprüngliche Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen für die beiden Miteigentumsanteile vor der Ehe eingetretener Objektverbrauch wird insoweit durch die Eheschließung suspendiert (BFH-Urteil vom 15. November 1994 IX R 73/92, BFHE 176, 549, BStBl II 1995, 374).
  • FG Köln, 25.03.2015 - 3 K 1265/12

    Verkauf Erbbaurecht

    Der Veräußerungspreis entfalle insgesamt auf das Gebäude oder die Außenanlage, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für das Gebäude oder die Außenanlage gezahlt habe und gegenüber dem Erbbauverpflichteten nur zur Zahlung des laufenden Erbbauzinses verpflichtet sei (vgl. BFH vom 15.11.1994 - BStBl. II 1995, 374).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 11 K 7095/06

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Werbungskosten1995

    Eine Zuordnung der unangemessenen Funktionsträgergebühren sowie der sonstigen Anschaffungsnebenkosten ohne separate Aufteilung auf sämtliche Wirtschaftsgüter allein zum Gebäude kommt nur in Betracht, wenn die Vertragsparteien nachweislich eindeutig die Aufwendungen nur auf das Gebäude bezogen haben (vgl. BFH, Urteil vom 15. November 1994 - IX R 73/92, BStBl. II 1995, 374).
  • FG Hamburg, 05.08.2000 - II 231/00

    Zur Bemessungsgrundlage der AfA bei Erwerb bebauter Erbbaurechtsgrundstücke

    Entgegen der Auffassung der Kläger gelten diese Grundsätze indes auch für den Erwerb von bebauten Erbbaurechten; auch dann dürfen von den Gesamtanschaffungskosten nur die auf Gebäude und Außenanlagen entfallenden als Bemessungsgrundlage für die AfA nach § 7b EStG genommen werden; weder Erbbauzinsen noch sonstige Aufwendungen für den Erwerb des Erbbaurechts als solchem können in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (vgl. BFH, Urteile vom 26.5.1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92 f.; vom 8.6.1994 X R 51/91, BStBl 1994 II 779 ff., vom 27.7.1994 X R 126/93, BStBl 1995 II 109 ff., und X R 141/93, BStBl 1995 II 111 f., sowie vom 15.11.1994 IX R 73/92, BStBl 1995 II 374 ff.).
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