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   BFH, 17.02.1995 - VI R 51/94   

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https://dejure.org/1995,1511
BFH, 17.02.1995 - VI R 51/94 (https://dejure.org/1995,1511)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1995 - VI R 51/94 (https://dejure.org/1995,1511)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - VI R 51/94 (https://dejure.org/1995,1511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981/1983 § 40a Abs. 2 (entspricht § 40a Abs. 3 EStG 1990)

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalierung bei Aushilfskräften in der Landwirtschaft - Begriff der Arbeit von vorübergehender Dauer - Einsatz für mehrere Einzelernten hintereinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 109
  • BB 1995, 1275
  • BB 1995, 866
  • DB 1995, 1011
  • BStBl II 1995, 392
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Pauschalierung der Lohnsteuer für eine

    Auszug aus BFH, 17.02.1995 - VI R 51/94
    Das angefochtene Urteil entspricht den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87 (BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30) aufgestellt hat.
  • BFH, 08.05.2008 - VI R 76/04

    Schälen von Spargel ist keine typisch landwirtschaftliche und

    b) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BFHE 177, 109, BStBl II 1995, 392) ist die mit dem niedrigen Pauschsteuersatz verbundene Begünstigung der Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung des aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes folgenden Gleichbehandlungsgebots insoweit sachlich vertretbar, als dadurch den besonderen Verhältnissen in der Land- und Forstwirtschaft Rechnung getragen werden soll.
  • BFH, 25.10.2005 - VI R 60/03

    Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft und

    Die Anknüpfung an die Bewirtschaftungsform entspricht im Ergebnis den Entscheidungen, in denen der Senat Wegebau- und Holzgewinnungs-Arbeiten als möglicherweise saisonale Arbeiten angesehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681), bzw. dies für eine Erntetätigkeit, die sich über mehr als sieben Monate erstreckte, abgelehnt hat (BFH-Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BFHE 177, 109, BStBl II 1995, 392).
  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02

    Definition des Merkmals der typisch landwirtschaftlichen und

    Allein diesem Umstand hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er die Möglichkeit der Pauschalierung von Aushilfslöhnen in der land- und Forstwirtschaft mit einem Pauschsteuersatz von 2 v. H. und später 3 bzw. 5 v. H. geschaffen hat (BFH, Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392).
  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 39/02

    Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften in der Land- und

    Allein diesem Umstand hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er die Möglichkeit der Pauschalierung von Aushilfslöhnen in der Land- und Forstwirtschaft mit einem Pauschsteuersatz von 2 v. H. und später 3 bzw. 5 v. H. geschaffen hat (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392).
  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 40/02

    Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften in der Land- und

    Allein diesem Umstand hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er die Möglichkeit der Pauschalierung von Aushilfslöhnen in der Land- und Forstwirtschaft mit einem Pauschsteuersatz von 2 v.H. und später 3 bzw. 5 v.H. geschaffen hat (BFH, Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392).
  • FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96

    Lohnsteuerpauschalierung; Land- und Forstwirtschaft; Gewerbebetrieb;

    Bei § 40 a Abs. 3 EStG handelt es sich um eine privilegierende Vorschrift (BFH-Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392).
  • BFH, 28.10.2004 - VI B 89/03

    Voraussetzungen einer LSt-Pauschalierung für luf Aushilfskräfte gem. § 40a Abs. 3

    Eine Divergenz zum Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Februar 1995 VI R 51/94 (BFHE 177, 109, BStBl II 1995, 392) liegt nicht vor.
  • BFH, 07.03.2002 - VI B 133/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Aushilfskräfte - Pauschalbesteuerung - Land- und

    Auch gegenüber dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. Februar 1995 VI R 51/94 (BFHE 177, 109, BStBl II 1995, 392), mit dem die vorgenannte Entscheidung des FG Baden-Württemberg bestätigt wurde, ist eine Divergenz nicht ersichtlich.
  • FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 11 K 38/03

    Anspruch auf Kürzung der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer ; Restrikitve

    Die Begünstigung der Reeder gegenüber anderen Arbeitgebern ist unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nur insoweit sachlich vertretbar, als dadurch den besonderen Verhältnissen dieses Wirtschaftszweigs Rechnung getragen werden soll (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392 zur Subventionsvorschrift des § 40 a Abs. 3 EStG).
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