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   BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93   

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https://dejure.org/1995,546
BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93 (https://dejure.org/1995,546)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1995 - IV R 2/93 (https://dejure.org/1995,546)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1995 - IV R 2/93 (https://dejure.org/1995,546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 106
  • NJW 1996, 1774
  • BB 1996, 152
  • DB 1996, 185
  • BStBl II 1996, 589
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1992 - I R 105/91

    Pensionsversprechen ist als ungewisse Verbindlichkeit zu behandeln

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im Urteil vom 16. Dezember 1992 I R 105/91 (BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792 unter II. 3. b) für Tantiemen entschieden hat, steht § 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG der Einbeziehung gewinnabhängiger Bezüge nicht entgegen.

    Hiervon geht entgegen der Auffassung des Beklagten auch der I. Senat des BFH im Urteil in BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792 unter II. 3. c aus.

  • BFH, 19.02.1981 - IV R 112/78

    Zusage eines Ruhegeldes - Pflichtteilsanspruch - Rückstellungsbildung -

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93
    Der Senat hat allerdings in seinem Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 112/78 (BFHE 133, 368, BStBl II 1981, 654) entschieden, die Zusage einer Pension, die (ausschließlich) von Gewinnen nach Eintritt des Versorgungsfalls abhängig sei, sei wie die Zusage einer Pension unter einem steuerschädlichen Vorbehalt zu beurteilen; dies beruhte auf der Besonderheit, daß in gewinnlosen oder gewinnarmen Jahren nach Eintritt des Versorgungsfalls der Anspruch auf die Pensionsleistungen ohne weiteres - d. h. ohne (Teil-) Widerruf - gänzlich ruht oder gekürzt wird.
  • FG Hamburg, 03.11.1992 - I 117/89

    Einkommensteuer; Höhe der Pensionsrückstellungen bei zusätzlich zum Gehalt

    Auszug aus BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 431).
  • FG Münster, 18.03.2021 - 10 K 4131/15

    Bildung von Pensionsrückstellungen für als 'beitragsorientierte

    Schwankungen des Deckungskapitals seien ggf. durch Anpassung der Rückstellungshöhe zum nächsten Bilanzstichtag zu berücksichtigen, nicht aber durch die Versagung der gesamten Rückstellung (Hinweis auf BFH, Urteil vom 9.11.1995 IV R 2/93, BStBl. II 1996, 589, unter 2.a, zur Beurteilung von Versorgungszusagen, welche von freiwillig gewährten gewinnabhängigen Bezügen abhängig waren, vor Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 2 1. Fall EStG).

    Grund hierfür war, dass der BFH zuvor entschieden hatte, dass auch für diesen Fall eine Pensionsrückstellung zu bilden ist (vgl. BFH, Urteile vom 16.12.1992 I R 105/91, BStBl. II 1993, 792; vom 9.11.1995 IV R 2/93, BStBl. II 1996, 589).

    Ebenso hat er dies für den Fall entschieden, dass bei einer solchen Versorgungszusage auf Teile der Bezüge, auf welche der Prozentsatz anzuwenden ist, kein Rechtsanspruch besteht (dort Extragehälter, Gratifikationen, Boni und Gewinnbeteiligungen, vgl. BFH, Urteil vom 9.11.1995 IV R 2/93, BStBl. II 1996, 589).

    Es spricht letztlich sogar viel dafür, dass bei dem vom BFH zu beurteilenden Fall der (teilweisen) Abhängigkeit einer Pensionsleistung von einer bei Eintritt des Versorgungsfalls gezahlten Gewinntantieme das ungewisse zukünftige Ereignis eher noch "ungewisser" i.S.v. weniger sicher oder berechenbar ist als die im Streitfall gegebene Abhängigkeit vom späteren Wert bestimmter Fondsanteile bzw. der RDL (s. auch BFH, Urteil in BStBl. II 1996, 589, unter II.1.b, wo die seinerzeit im Schrifttum vertretene Ansicht wiedergegeben wird, dass die künftige Gewinnentwicklung anders als etwa die Umsatzentwicklung "in hohem Maße" unsicher sei).

    Für § 6a Abs. 1 Nr. 2 (2. Fall) EStG komme es nur darauf an, dass der Versorgungsanspruch vorbehaltlos bestehe, während die für seine Bemessung maßgeblichen (künftigen) Bezüge durchaus schwanken und künftig auch fortfallen können (vgl. BFH, Urteil in BStBl. II 1996, 589, unter II.1.b).

  • BFH, 13.02.2008 - I R 44/07

    Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des formellen

    Soweit die Rechtsprechung mit Blick auf den Gesetzeszweck Ausnahmen vom Nachholverbot zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26, beide für den Fall der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 für den Fall der Veranlassung einer bestimmten Berechnung durch das FA), liegt ein vergleichbarer Sachverhalt im Streitfall nicht vor.

    Dass das FA in der Vergangenheit die von der Klägerin praktizierte Nichterfassung der Pensionsrückstellungen nicht beanstandet, sondern ausdrücklich für richtig befunden hat, ist vom FG zu Recht nicht mit einem von der Verwaltung erzwungenen Bilanzansatz gleichgesetzt worden, wie er dem Fall des BFH-Urteils in BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 zugrunde lag.

  • BFH, 03.03.2010 - I R 31/09

    Keine Rückstellung für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen

    Mit der Vorschrift hat der Gesetzgeber des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1996, 2049, BStBl I 1996, 1523) auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. November 1995 IV R 2/93 (BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589) reagiert, wonach (bis zum Jahr 1996) variable Vergütungsbestandteile, wie z.B. eine Gewinntantieme, grundsätzlich bei der Feststellung der erreichbaren Pensionsleistungen und entsprechend bei der Rückstellung zu berücksichtigen waren; ausschlaggebend und maßgeblich sollten die Verhältnisse am Bilanzstichtag sein.

    Das gilt gleichermaßen für die von der Klägerin angemahnte Einschränkung, der Begriff "gewinnabhängige Bezüge" sei auf freiwillige Leistungen zu beschränken, da solche freiwilligen Auszahlungen dem BFH-Urteil in BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 zugrunde gelegen hätten.

  • BFH, 14.01.2009 - I R 5/08

    "Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler

    Diese Ausnahmen betreffen Sachverhalte, in denen die Rechtsprechung eine Pensionsrückstellung zunächst nicht für zulässig erachtet und diese Auffassung später revidiert (BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. April 1994 IV R 56/92, BFHE 174, 163, BStBl II 1994, 740) oder in denen die Finanzbehörde dem Versorgungsschuldner einen bestimmten Bilanzansatz aufgedrängt hatte (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589).

    Dabei beruhte das Absehen von der Anwendung des Nachholverbots u.a. auf der Erwägung, dass § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG willkürliche Gewinnverschiebungen verhindern solle und dass diese Zielsetzung bei der Auslegung der Norm zu berücksichtigen sei (BFH-Urteil in BFHE 179, 106, 111, BStBl II 1996, 589, 591).

  • BFH, 08.10.2008 - I R 3/06

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung einer

    Abgesehen davon gilt nach der Rechtsprechung des BFH das Nachholverbot selbst dann nicht, wenn der Unternehmer selbst die Bildung einer zulässigen Rückstellung unterlassen hat und dies auf Veranlassung der Finanzbehörde geschehen ist (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589); dasselbe muss sinngemäß gelten, wenn die Finanzbehörde dem Unternehmer die Bildung einer nicht zulässigen Rückstellung aufgedrängt hat.
  • FG Hamburg, 13.09.2001 - II 383/00

    Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt

    Das Nachholverbot greift ferner dann nicht ein, wenn eine zulässige Pensionsrückstellung auf Veranlassung der Finanzbehörde unterblieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1996 IV R 2/93, BFHE 179, 106 , BStBl II 1996, 589 ).

    Der BFH hat diese Frage bisher ausdrücklich offengelassen (zuletzt BFH-Urteil vom 17. Mai 2000 I R 25/98, BFH/NV 2001, 154 und in BFHE 179, 106 , BStBl II 1996, 589 ).

    (2) Eine entsprechende Ausnahme von dem Nachholverbot hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in anderen Fällen nicht willkürlicher Nachholung, nämlich bei vorheriger Verhinderung zutreffender Rückstellungsbildung durch die Finanzverwaltung zugelassen (BFH in BFHE 179, 106 , BStBl II 1996, 589 ).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 88/01

    Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Soweit die Rechtsprechung dennoch mit Blick auf den Gesetzeszweck Ausnahmen vom Nachholverbot zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26, beide für den Fall der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vom 9. November 1996 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 für den Fall der Veranlassung einer bestimmten Berechnung durch das FA), ist dies auf besondere, im Streitfall nicht gegebene Sachverhalte beschränkt.
  • FG Hessen, 18.02.2009 - 4 K 1243/07

    Pensionsrückstellungen und gezahlte Pensionen als verdeckte Gewinnausschüttungen

    13/5952, Seite 94, sei zudem das Ziel der Gesetzesänderung mit Blick auf das BFHUrteil vom 09.11.1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589 gewesen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmens zu verhindern und gewinnabhängige Gehaltsbestandteile bei § 6a EStG für die Zukunft von der steuerlichen Anerkennung auszuschließen.

    Während bis zum Jahr 1996 variable Vergütungsbestandteile, wie z.B. eine Gewinntantieme grundsätzlich bei der Feststellung der erreichbaren Pensionsleistungen und entsprechend bei der Rückstellung zu berücksichtigen waren (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), ist seit der Änderung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch o.g. Tatbestandsergänzung mit dem Jahressteuergesetz 1997 (BGBl I 1996, 2049) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 29.11.1996 enden, die Berücksichtigung gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile nicht mehr zulässig.

  • BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87

    Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

    Entscheidend ist danach, ob die Aufwendungen objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach dem Anlaß der Reise, dem vorgelegten Programm und der tatsächlichen Durchführung die Befriedigung privater Interessen (§ 12 Nr. 1 EStG) nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. den BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, und die Urteile vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10, und vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, m. w. N.).

    In diesem Falle sind die Aufwendungen schon dann nicht abziehbar, wenn bei der Reise das Hereinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; in BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10, und in BFH/NV 1996, 30).

  • FG Nürnberg, 12.06.2008 - 7 K 1813/07

    Aufwendungen eines Pfarrers für Pfarrwallfahrt keine Werbungskosten

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30; vom 27.07.2004 VI R 81/00; vom 19.10.2004 VI B 111/04).

    Vielmehr genügt es für einen derartigen Ausschluss, wenn bei Reisen zu Informationszwecken das Hereinspielen der privaten Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30).

  • FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 2806/04

    Rückdeckungsansprüche und Pensionsverpflichtungen als unabhängig voneinander zu

  • BFH, 04.12.2012 - I R 42/11

    Aktivierung des Tantiemeanspruchs des persönlich haftenden Gesellschafters einer

  • FG Nürnberg, 18.04.2000 - I 156/95

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen

  • FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20

    Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04

    Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

  • FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 255/97

    Obergrenze für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen; Kappungsgrenze von 75

  • FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05

    Doppelte Haushaltsführung und Reisekosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - 6 K 1430/99

    Pensionsrückstellungen

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 9 K 301/96

    Kürzung des Gewinns durch Pensionsrückstellungen; Nachholverbot bei der Zuführung

  • FG Hamburg, 01.10.1996 - II 84/93

    Streit um die Qualifizierung von als Versorgungsleistungen bezeichneten

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