Rechtsprechung
   BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,233
BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95 (https://dejure.org/1995,233)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1995 - VI R 47/95 (https://dejure.org/1995,233)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1995 - VI R 47/95 (https://dejure.org/1995,233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Englischkurs für deutsche Lehrer in England - Kein Werbungskostenabzug bei Verfolgung allgemeintouristischer Interessen von nicht untergeordneter Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Englandreise einer Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 37
  • NJW 1996, 2751
  • BB 1996, 178
  • BB 1996, 357
  • BB 1996, 97
  • DB 1996, 188
  • BStBl II 1996, 1
  • BStBl II 1996, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95
    Für den Abzug der Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, 20).

    Nach der Rechtsprechung müssen bei derartigen Reisen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder berufliche Veranlassung sprechen, gegeneinander abgewogen werden; ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben scheidet bereits dann aus, wenn das Hereinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 218, unter C II 2 c der Entscheidungsgründe; BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, 21).

    Beide sind nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (vgl. Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, unter C II 1 a der Entscheidungsgründe) der Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG und nicht der beruflichen Sphäre zuzuordnen.

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95
    Für den Abzug der Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, 20).

    Nach der Rechtsprechung müssen bei derartigen Reisen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder berufliche Veranlassung sprechen, gegeneinander abgewogen werden; ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben scheidet bereits dann aus, wenn das Hereinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 218, unter C II 2 c der Entscheidungsgründe; BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, 21).

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95
    Er hat in dem Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) entschieden, daß eine die allgemeine berufliche Bildung eines Geographie-Professors fördernde Reise seiner Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG zuzurechnen ist.
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 32/07

    Teilnahme an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten als Mitglied einer

    Letzteres trifft insbesondere bei sog. Kongressreisen und Reisen zu Informationszwecken sowie zu Sprachkursen im Ausland zu (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10).
  • FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96

    Abzug von Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs eines

    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26; dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Der homogene Teilnehmerkreis, die Schulbesuche in Exeter und die eindeutig berufsbezogenen Themen der Seminare verloren die Berufsbezogenheit, weil "neben einem Ausflug am Wochenende drei Nachmittage von Arbeitstagen mit allgemein interessierenden Besichtigungen ausgefüllt waren und der letzte Arbeitstag vor der Abreise dem Besuch Londons diente" (BFH-Urteil VI R 47/95).

    Die Revision war zuzulassen, weil das Urteil u.a. von den Entscheidungen des BFH vom 21. August 1995 VI R 47/95 und 31. Januar 1997 VI R 83/96 abweicht und auf diese Abweichung beruht, sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 59).

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 8 K 361/01

    Aufwendungen eines Englischlehrers für eine dreiwöchige Fortbildungsveranstaltung

    In einer anderen Entscheidung vom 21. August 1995 (BFH-Urteil vom 21. August 1995, VI R 47/95, BStBl II 1996, 10) urteilte der BFH, dass eine Reise einer Lehrerin nach England dann nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei, wenn neben einem Ausflug am Wochenende der Reisende von insgesamt zehn Arbeitstagen einen ganzen Tag sowie drei Nachmittage mit der Verfolgung allgemeintouristischer Zwecke verbracht habe.

    Für die Gesamtbetrachtung und Wertung, ob eine Reise nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, ist letztlich entscheidend, ob - wie bei Touristen üblich - durch Besichtigungen von Städten oder sonstiger touristischer interessanter Einrichtungen landeskundliche Kenntnisse vermittelt werden, so dass die Allgemeinbildung oder die allgemeine berufliche Bildung erweitert wird und die hierzu getätigten Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. August 1995, VI R 47/95, BStBl II 1996, 10).

    Der BFH hat bei einer zehn Arbeitstage umfassenden Reise, drei Nachmittage und einen ganzen Tag für Stadtbesichtigung als ins Gewicht fallend angesehen (BFH-Urteil vom 21. August 1995, VI R 47/95, BStBl II 1996, 10).

  • BFH, 28.05.1997 - II B 3/96

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Kläger zitieren zwar das Senatsurteil vom 25. Oktober 1995 II R 45/92 (BFHE 178, 459 [BFH 25.10.1995 - II R 45/92], BStBl II 1996, 10) mit seiner Aussage, daß die im Einkommensteuerrecht anerkannten Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht entsprechend anwendbar seien.

    Mit diesen Ausführungen in der Art einer Revisionsbegründung wird jedoch nicht schlüssig dargelegt, daß das FG im Gegensatz zur Senatsentscheidung in BFHE 178, 459 [BFH 25.10.1995 - II R 45/92], BStBl II 1996, 10 die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen auch im Schenkungsteuerrecht entsprechend angewandt habe.

    Im Hinblick auf das von den Klägern zitierte Senatsurteil in BFHE 178, 459 [BFH 25.10.1995 - II R 45/92], BStBl II 1996, 10, wonach die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprechend anwendbar sind, hätten die Kläger darlegen müssen, warum trotz dieser Entscheidung noch Bedarf bestehen soll, im Interesse der Allgemeinheit die von ihnen aufgeworfene Rechtsfrage des Fremdvergleichs im Schenkungsteuerrecht durch eine höchstrichterliche Entscheidung klären zu lassen.

  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

    Eine Qualifizierung als Werbungskosten scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist; ein bloßes Überwiegen der beruflichen Veranlassung gegenüber den privaten Elementen reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476 und vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37 , BStBl II 1996, 10, m. w. N.).
  • BFH, 12.01.2006 - VI B 101/05

    Grundsätzliche Bedeutung: Auslandsreise, WK-Abzug

    b) Für den Abzug der Kosten einer Reise als Werbungskosten ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlasst sind und die Befriedigung privater Interessen i.S. des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (ständige BFH-Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; vgl. BFH-Urteile vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 --zum Betriebsausgabenabzug--; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10).

    Nach der Rechtsprechung des BFH führen solche Auslandsreisen nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (z.B. BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449; in BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10; vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).

  • BFH, 31.01.1997 - VI R 72/95

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

    Eine Qualifizierung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10, m. w. N.).

    Diese aber sind nach der Rechtsprechung der Lebensführung und nicht der beruflichen Sphäre zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10, m. w. N.).

  • BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87

    Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 88/98

    Abgrenzung Fortbildungskosten/Ausbildungskosten: Aufwendungen für Zweitstudium

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 89/02

    WK-Abzug: Fremdsprachenkurs im Ausland

  • FG Thüringen, 01.04.2004 - II 783/02

    Aufwendungen für eine Studienfahrt nach Israel keine Werbungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1025/08

    Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexico können abzugsfähige

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01

    Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 88/02

    Sprachkurs im Ausland; widersprüchlicher Sachverhalt infolge unzureichender

  • FG München, 21.11.1996 - 11 K 2816/96

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine Sprachreise als Werbungskosten;

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

  • BFH, 09.08.2007 - X B 210/06

    Aufwendungen eines Bäckermeisters für eine Studienreise nach Japan

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02

    Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - 1 K 170/03

    Aufwendungen für die Teilnahme an Fachkongressen im Ausland

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 24/97

    Werbungskostenabzug bei Ferienreisen einer Kindesbetreuerin

  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98

    Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer

  • FG Hessen, 15.03.2001 - 13 K 4802/00

    Abgrenzung zwischen Fortbildungskosten/Kosten der privaten Lebensführung bei

  • FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05

    Doppelte Haushaltsführung und Reisekosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit

  • FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 16 K 15/02

    Werbungskosten-Abzug bei Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme

  • FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94

    Steuerfreiheit einer Entschädigung für eine nebenberufliche Tätigkeit;

  • FG Köln, 01.07.2003 - 8 K 1273/97

    Aufwendungen für berufsbegleitendes Promotionsstudium

  • FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland

  • FG Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 11 K 174/00

    Unmittelbarer beruflicher Anlass für Ausbildungsreise nach Wien und Indien

  • FG Thüringen, 04.11.1998 - I 175/98

    Sprachauslandsreise einer Lehrerin; Einkommensteuer 1995

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.04.1998 - 3 K 1197/96

    Ermittlung der Höhe von Aussetzungszinsen; Anspruch auf Abänderung eines

  • FG München, 10.03.2006 - 10 K 1833/04

    Reisekosten; allgemeine Lebensführung

  • FG Sachsen, 27.08.2003 - 6 K 184/01

    Aufwendungen für eine berufsbegleitende Promotion als Werbungskosten;

  • FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 207/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Lehrerin außerhalb der Ferienzeit für eine

  • FG Nürnberg, 22.08.2002 - VI 208/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Gymnasiallehrerin für eine Bildungsreise

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2002 - 3 (1) K 576/01

    Aufwendungen einer Lehrerin für die Teilnahme an einem Literaturfestivals im

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 291/98

    Aufwendungen einer Sprachlehrerin in den neuen Bundesländern für Sprachreisen

  • FG Köln, 11.04.2001 - 10 K 723/96

    Abziehbarkeit der Kosten von Auslandsreisen als Werbungskosten beziehungsweise

  • FG München, 10.04.2001 - 13 K 1416/99

    Reisekosten für Studienreise ins Ausland als Werbungskosten oder sog. gemischte

  • FG Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 6 K 195/95

    Lohnsteuer; Informationsreise zum Kennenlernen des Umfeldes des künftigen

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 44/95
  • FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 78/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Hauptschullehrers für eine

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 6 K 394/97

    Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten; Abgrenzung von beruflicher

  • FG Baden-Württemberg, 15.01.1998 - 6 K 227/97

    Erforderliche Angaben bei der Geltendmachung von Steuervergünstigungen;

  • FG München, 05.08.1996 - 11 K 2064/96

    Anspruch eines Englischlehrers an einer Realschule auf Absetzung von Aufwendungen

  • FG München, 09.04.1997 - 1 K 2278/94

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für einen Sprachkurs auf Malta;

  • FG Niedersachsen, 06.12.1996 - XII 319/96

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Berufsschullehrers für einen

  • FG München, 28.09.1998 - 13 K 3088/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Fortbildungsveranstaltung; Nicht

  • FG München, 24.09.1998 - 13 K 270/95

    Steuerliche Geltendmachung einer USA-Reise als Fortbildungsveranstaltung durch

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.1996 - 6 K 217/95

    Abzug der Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten ; Objektive Veranlassung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht