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   BFH, 24.01.1996 - X R 14/94   

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BFH, 24.01.1996 - X R 14/94 (https://dejure.org/1996,1364)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1996 - X R 14/94 (https://dejure.org/1996,1364)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - X R 14/94 (https://dejure.org/1996,1364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 2, BGB § 1922, BGB § 1939, BGB § 1967
    Erbe; Rechtsnachfolge; Vermächtnis; Zurechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 406
  • NJW-RR 1996, 1028
  • FamRZ 1997, 416 (Ls.)
  • BB 1996, 1256
  • BB 1996, 892
  • DB 1996, 1016
  • BStBl II 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.08.1994 - X R 115/92

    Steuerliche Anerkennung vertraglich geschuldeter Versorgungsleistungen die nicht

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 14/94
    Hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart ist auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498, unter 2.).

    § 24 Nr. 2 EStG betrifft die im Bereich der Überschußeinkünfte regelungsbedürftige Fallgestaltung, daß der Einkommensteuertatbestand - zurechenbare Verwirklichung der im Steuertatbestand umschriebenen Erwerbshandlung einerseits und Zufluß andererseits - nacheinander durch zwei Personen verwirklicht wird (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 498).

  • BFH, 21.09.1993 - III R 53/89

    Tarifbegünstigung - Veräußerungsrechte - Ablösung

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 14/94
    Hat sich der Veräußerer, der seinen Betrieb gegen Leibrente veräußert, für die Zuflußbesteuerung entschieden, bezieht er nachträgliche nicht tarifbegünstigte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1, § 24 Nr. 2 EStG), die mit ihrem vollen Betrag steuerbar sind, sobald und soweit die Summe der einzelnen wiederkehrenden Bezüge den Buchwert i. S. von § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG zuzüglich der Veräußerungskosten übersteigt (vgl. zu den Rechtsfolgen der Ausübung des sog. Veräußererwahlrechts BFH-Urteil vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 352, unter 2. a; R 139 Abs. 11 der Einkommensteuer-Richtlinien 1993 - EStR -).
  • BFH, 25.01.1994 - VIII B 111/93

    Witwenpensionen gehören auch dann zu den Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 14/94
    Wenn im Beschluß vom 25. Januar 1994 VIII B 111/93 (BFHE 173, 170, BStBl II 1994, 455) die Frage, wer Rechtsnachfolger i. S. des § 24 Nr. 2 EStG ist, als in der Rechtsprechung noch nicht endgültig geklärt angesehen wird, ist dort doch als unstreitig hervorgehoben, daß jedenfalls der Gesamtrechtsnachfolger Steuerpflichtiger i. S. des § 24 Nr. 2 EStG ist.
  • BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73

    Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 14/94
    Der Begriff des Rechtsnachfolgers i. S. des § 24 Nr. 2 EStG umfaßt nach dem BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73 (BFHE 118, 572, 575, BStBl II 1976, 487) entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die Erträgnisse einer steuerpflichtigen Betätigung einkommensteuerrechtlich voll zu erfassen, sowohl den bürgerlich-rechtlichen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger als auch denjenigen, dem z. B. aufgrund eines von einem Gewerbetreibenden abgeschlossenen Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) Einnahmen zufließen, die auf der gewerblichen Betätigung beruhen.
  • BFH, 07.12.1990 - X R 72/89

    Steuerermäßigung des § 35 EStG nur für Einkünfte, die beim Erblasser noch nicht

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 14/94
    Dies wird bestätigt durch die Steuerermäßigung des § 35 EStG, der die Beseitigung einer Doppelbelastung des Rechtsnachfolgers mit Einkommen- und Erbschaftsteuer bezweckt (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1990 X R 72/89, BFHE 163, 137, BStBl II 1991, 350).
  • BFH, 10.10.1963 - VI 322/61 U

    Zugehörigkeit von Versorgungsrenten, die auf einer früheren gewerblichen

    Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 14/94
    "Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit" liegen dann vor, wenn die Einkünfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer ehemaligen steuerbaren Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen einer steuerbaren Tätigkeit vom Rechtsvorgänger erbrachten Leistungen darstellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1963 VI 322, 323/61 U, BFHE 77, 741, BStBl III 1963, 592).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Dies folgt schon daraus, dass das aus Billigkeitsgründen gewährte Wahlrecht nichts daran ändert, dass der ausscheidende Gesellschafter einen Veräußerungsgewinn erzielt, den er nur --falls er die nachgelagerte Besteuerung wählt-- nicht sofort, sondern ratierlich versteuern muss, sobald die Summe der Rentenzahlungen den Wert seines Kapitalkontos im Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, unter 2., in BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532, unter II.2.b, und vom 14. Januar 2004 X R 37/02, BFHE 205, 96, BStBl II 2004, 493, unter II.1.b bb).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrelevante Tatbestände verwirklicht, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, unter 3.), sind die darauf entfallenden Einkommensteuerzahlungen des Erben keine Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG.

    Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287).

  • BFH, 05.11.2019 - X R 38/18

    Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse

    Zum anderen geht auch § 24 Nr. 2 EStG erkennbar davon aus, dass Zahlungen, die dem Steuerpflichtigen --nur-- in seiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger zufließen, der Einkommensteuer unterliegen können (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24.01.1996 - X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, unter 3.).
  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/13

    Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte

    d) Die geänderte Auffassung des Senats deckt sich mit der Rechtsprechung des X. Senats, der im Fall der Testamentsvollstreckung ebenfalls von einer Erbfallschuld ausgeht (allerdings nur bezogen auf § 24 Nr. 2 EStG, vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287).
  • BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95

    Beschränkung der Erbenhaftung

    Es handelt sich vielmehr um eine Erbfallschuld in der Form der Nachlaßverwaltungskostenschuld (so Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 45 AO 1977 Rz. 66 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287), für die der Erbe seine Haftung beschränken kann.
  • FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18

    Besteuerung einer als Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Sohnes erhaltenen

    Dies wird bestätigt durch die Steuerermäßigung des § 35b EStG, der die Beseitigung einer Doppelbelastung des Rechtsnachfolgers mit Einkommen- und Erbschaftsteuer bezweckt (BFH-Urteil vom 24.01.1996 X R 14/94, BStBl II 1996, 287).
  • FG Köln, 24.06.2015 - 14 K 1130/13

    Qualifizierung der Einkünfte nach dem Tod eines freiberuflichen Erfinders

    a) Nach einhelliger Ansicht ist bei Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit i.S. des § 24 Nr. 2 EStG hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen (z.B. BFH-Urteile vom 31.08.1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498, unter 2.; vom 24.01.1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, 288; Geserich in Kirchhof/Söhn, EStG, § 24 Anm. C 50; Schiffers in Korn, EStG, Loseblatt, Stand 06, 2014, § 24 Rn. 65 m.w.N.).

    b) Die Rechtsprechung hat Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit dann angenommen, wenn die Einkünfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen Tätigkeit erbrachten Leistungen darstellen (BFH-Urteile vom 10.10.1963 VI 322, 321/61 U, BFHE 77, 741, BStBl II 1963, 592; vom 25.03.1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487; Urteil in BStBl II 1996, 287, 288).

    Die durch § 24 Nr. 2 EStG normierte Situation sei dadurch gekennzeichnet, dass der Rechtsvorgänger zwar durch seine Tätigkeit - im Urteilsfall des BFH: die Veräußerung des Gewerbebetriebs - die Grundlage für einen Zufluss von Einkünften gelegt habe, indes der vom Steuertatbestand vorausgesetzte Zufluss von Einnahmen zu seinen Lebzeiten - vor Beendigung der persönlichen Steuerpflicht - noch nicht verwirklicht gewesen sei (Urteil in BStBl II 1996, 287, 288, unter 3.) bzw. der Zufluss auf der gewerblichen Betätigung des Rechtsvorgängers beruhe (Urteil in BStBl II 1996, 287, 289, unter 4.).

  • BFH, 16.05.2001 - I R 76/99

    Verlustabzug im Erbfall

    Darüber hinaus ist jedoch weitgehend unstreitig, dass auch bei der Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern auf diejenigen des Erblassers abzustellen ist (BFH-Urteile vom 29. Juli 1960 VI 265/58 U, BFHE 71, 414, BStBl III 1960, 404; vom 29. April 1993 IV R 16/92, BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, 288; Stuhrmann in Blümich, a.a.O., § 24 EStG Rz. 69; Kirchhof/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 24 Rz. 71; Schiffers in Korn, Einkommensteuergesetz, § 24 Rz. 65, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 56/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrelevante Tatbestände verwirklicht, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, unter 3.), sind die darauf entfallenden Einkommensteuerzahlungen des Erben keine Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG.

    Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287).

  • BFH, 04.07.2012 - II R 50/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

    Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrelevante Tatbestände verwirklicht, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, unter 3.), sind die darauf entfallenden Einkommensteuerzahlungen des Erben keine Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG.

    Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287).

  • BFH, 04.07.2012 - II R 19/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

  • BFH, 04.07.2012 - II R 18/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 07. 2012 II R 15/11 - Vom

  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

  • FG Düsseldorf, 23.09.2020 - 15 K 2439/18

    Sterbegeld aus der Pensionskasse als sonstige Einkünfte

  • BFH, 25.02.2003 - X B 83/02

    Anforderungen an die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11

    Erbantritt: Schuldet der Erbe weitere Wohngeldzahlungen?

  • FG München, 11.02.2003 - 6 K 2406/01

    Wahlrecht zwischen sofortiger Besteuerung und nachträglicher Besteuerung bei

  • FG Hamburg, 29.04.2022 - 6 K 81/21

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung - Zuordnung zu den Einkünften aus

  • FG München, 21.11.2001 - 13 V 2937/01

    Nachhaltigkeit (Merkmal einer gewerblichen Betätigung); privates

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