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   BFH, 22.09.1995 - VI R 52/95   

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https://dejure.org/1995,1564
BFH, 22.09.1995 - VI R 52/95 (https://dejure.org/1995,1564)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1995 - VI R 52/95 (https://dejure.org/1995,1564)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1995 - VI R 52/95 (https://dejure.org/1995,1564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 72
  • NJW 1996, 1232 (Ls.)
  • BB 1996, 359
  • BB 1996, 40
  • DB 1996, 21
  • BStBl II 1996, 136
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.07.1977 - VI R 109/74

    Arbeitgeberleistungen an eine nicht rechtsfähige Versorgungseinrichtung können

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VI R 52/95
    Entgegen der Auffassung der Vorinstanz und in Übereinstimmung mit dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1980 IV B 6 - S 2373 - 13/80 (BStBl I 1980, 230) können auch Zuwendungen des Arbeitgebers an nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit sie unter den in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 1977 VI R 109/74 (BFHE 123, 37, BStBl II 1977, 761) dargestellten Voraussetzungen Arbeitslohn sind, nach § 40 b Abs. 1 EStG lohnversteuert werden.

    Denn wenn die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer auch bei der Zuführung an eine nichtrechtsfähige Versorgungseinrichtung als steuerpflichtiger Arbeitslohn i. S. des § 19 Abs. 1 EStG beurteilt werden (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 123, 37, BStBl II 1977, 761), dann ist für die Gewährung der lohnsteuerlichen Begünstigung die Rechtsfähigkeit der Versorgungseinrichtung oder das Fehlen derselben kein sachgerechtes Unterscheidungsmerkmal.

  • BFH, 14.07.2010 - X R 37/08

    Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des

    Der BFH hat bereits früher entschieden, dass die VBL zu den Pensionskassen i.S. des § 40b EStG gehört (Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89, und Urteil vom 22. September 1995 VI R 52/95, BFHE 179, 72, BStBl II 1996, 136).
  • FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2653/97

    Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an

    Auch für Pensionskassen habe der BFH im Urteil vom 22. September 1995 VI R 52/95 (BStBl II 1996, 136, BFHE 179, 72) die Auffassung vertreten, die Rechtsfähigkeit der Vorsorgungseinrichtung oder das Fehlen derselben könne kein sachgerechtes Unterscheidungsmerkmal sein.

    b) Der BFH hat im Urteil vom 22. September 1995 VI R 52/95 (BFHE 179, 72, BStBl II 1996, 136) Pensionskassen, die durch § 1 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung definiert worden sind, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewähren, die Auffassung vertreten, auch eine nichtrechtsfähige Versorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes könne eine Pensionskasse i.S. des § 40b Abs. 1 Satz 1 EStG sein mit der Folge, dass in Übereinstimmung mit dem Erlass des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1980 IV B 6 - S 2373 - 13/80 (BStBl I 1980, 230) auch Zuwendungen des Arbeitgebers an solche nichtrechtsfähigen Einrichtungen für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nach § 40b Abs. 1 EStG lohnzuversteuern sein können.

    Jede andere Auslegung würde zu einer nicht gewollten Benachteiligung solcher Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes führen, die bei einer nichtrechtsfähigen Versorgungseinrichtung versichert seien (BFH-Urteil vom 22. September 1995 VI R 52/95, BStBl II 1996, 136, BFHE 179, 72).

    Die Revision wird zugelassen, weil die Entscheidung möglicherweise von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 22. September 1995 VI R 52/95 (BStBl II 1996, 136, BFHE 179, 72) abweicht.

  • BFH, 08.10.2019 - X R 23/18

    Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der Klageschrift

    Eine eigenständige steuerrechtliche Definition fehlt indes, so dass hierfür jedenfalls im Zweifel auf die arbeitsrechtliche Begriffsbestimmung in § 1b Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zurückzugreifen ist (u.a. BTDrucks 7/1281, S. 33 f. zu § 4b EStG-E [jetzt § 4c EStG]; BFH-Urteil vom 22.09.1995 - VI R 52/95, BFHE 179, 72, BStBl II 1996, 136, unter 1.; Richtlinie 40b.1 Abs. 4 des Lohnsteuer-Handbuchs 2010; Wierschem in Bordewin/Brandt, § 40b EStG Rz 59; Rätke in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4c EStG Rz 27; Blümich/H.-J. Heger, § 4c EStG Rz 11; Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 40b Rz B 14; a.A. dagegen Gosch in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 4c Rz 2 - versicherungsrechtliche Definition i.S. von § 232 des Versicherungsaufsichtsgesetzes --VAG--).

    Zwar hat der BFH in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 die Auffassung vertreten, der Pensionskassen-Begriff in § 40b Abs. 1 EStG --eine lohnsteuerliche Begünstigungsvorschrift-- setze nicht die Rechtsfähigkeit der Versorgungsreinrichtung voraus (BFH-Urteil in BFHE 179, 72, BStBl II 1996, 136, unter 1.).

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98

    Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 22. September 1995 VI R 52/95 (BFHE 179, 72, BStBl II 1996, 136) entschieden, dass die Pauschalierungsvoraussetzungen des § 40b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch hinsichtlich Zuwendungen an eine nicht rechtsfähige Versorgungseinrichtung vorliegen und deshalb die Sache an das Finanzgericht (FG), das gegenteiliger Auffassung war, zurückverwiesen.
  • FG Hessen, 17.09.1999 - 10 K 1807/97

    Lohnsteuerliche Behandlung eines Bundeszuschusses an die

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  • FG Düsseldorf, 17.09.1996 - 12 K 7182/95

    Zahlungen an eine Zusatzversorgungskasse durch Arbeitgeber als

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  • FG Düsseldorf, 05.05.2008 - 17 K 692/07

    Besteuerung des von der Stadtsparkasse gezahlten "Nachteilsausgleich" beim

    Er habe das verneinende Urteil des FG Düsseldorf aufgehoben und die Sache an das Gericht zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 22.09.1995 VI R 52/95, BStBl II 1996, 136).
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