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   BFH, 28.02.1996 - X R 65/93   

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BFH, 28.02.1996 - X R 65/93 (https://dejure.org/1996,1030)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1996 - X R 65/93 (https://dejure.org/1996,1030)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - X R 65/93 (https://dejure.org/1996,1030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10e Abs. 6, § 11 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Erhaltungsaufwendungen - Vorkosten - Erstattung an Steuerpflichtigen - Zufluß des Erstattungsbetrages - Veranlagungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 6, § 11 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6
    Abfluß; Absetzung für Abnutzung; Schadensersatz; Vorkosten; Wohneigentumsförderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 116
  • BB 1996, 1210
  • BB 1996, 1813
  • DB 1996, 1264
  • BStBl II 1996, 566
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - X R 65/93
    Werden erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht und wird dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert, sind diese Kosten zwar nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich als Herstellungsaufwand zu beurteilen (z. B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285).

    Das gilt jedoch nicht für Aufwendungen zur Beseitigung verdeckter Mängel, weil sie zu keiner Minderung des Kaufpreises geführt haben (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; in BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, und vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116).

  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - X R 65/93
    Insbesondere setzt nach ständiger Rechtsprechung der Abzug von Sonderausgaben eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus (z. B. BFH-Urteile vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779, Ziff. 2 a, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, und vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, BFHE 162, 425, BStBl II 1991, 175); mangels wirtschaftlicher Belastung wird deshalb die Abziehbarkeit von Sonderausgaben im Zahlungsjahr verneint, wenn schon zu diesem Zeitpunkt feststeht, daß sie zurückerstattet werden müssen (z. B. BFH-Urteile vom 22. November 1974 VI R 138/72, BFHE 114, 346, 349, BStBl II 1975, 350; vom 20. Februar 1976 VI R 131/74, BFHE 118, 331, und vom 22. November 1983 VIII R 37/79, BFHE 140, 63, 68).
  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - X R 65/93
    Als Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen sind daher nicht nach § 10e Abs. 6 EStG, sondern nur im Rahmen des § 10e Abs. 1 oder ggf. Abs. 2 EStG abziehbar (BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
  • BFH, 26.06.1996 - X R 73/94

    Ohne Rechtsgrund gezahlte Kirchensteuer nicht als Sonderausgaben abziehbar

    Keine wirtschaftliche Belastung hat der BFH z. B. angenommen, - wenn die Aufwendungen aus einer hierfür empfangenen Gegenleistung erbracht werden können, und zwar unabhängig davon, ob Gegenleistung und Aufwendungen in den gleichen Veranlagungszeitraum fallen (BFH-Urteil in BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779 - kein Abzug von Grabpflegekosten als dauernde Last -), - wenn ein durchsetzbarer Ersatzanspruch gegen einen Dritten besteht (BFH-Urteil in BFHE 118, 331 - kein Schuldzinsenabzug bei Rückgriffsanspruch des Bürgen - vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BFHE 180, 116 - kein Abzug von Erhaltungsaufwendungen nach § 10e Abs. 6 EStG bei Regreßanspruch gegen Verkäufer -), - wenn bereits im Zeitpunkt der Zahlung erkennbar ist, daß die Sonderausgaben vom Empfänger zurückerstattet werden müssen (BFH-Urteil in BFHE 114, 346, BStBl II 1975, 350 - kein Abzug von versehentlich festgesetzten Kirchensteuervorauszahlungen -).
  • BFH, 17.05.2000 - X R 87/98

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen

    Da der Vorkostenabzug voraussetzt, dass der Steuerpflichtige durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BFHE 180, 116, BStBl II 1996, 566), können sie aber erst in dem Kalenderjahr abgezogen werden, in dem der Steuerpflichtige mit der Erfüllung seiner Forderung gegen den Bauunternehmer auf Rückzahlung nicht mehr rechnen kann.
  • BFH, 14.10.2009 - X R 29/08

    Abziehbarkeit der Kosten für Steuerberatung in Erbschaftsteuerangelegenheit als

    Dies ist der Fall, wenn bei Zahlung bereits ein Ersatzanspruch besteht (Senatsurteile vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BFHE 180, 116, BStBl II 1996, 566, und vom 20. Juni 2007 X R 13/06, BFHE 218, 267, BStBl II 2007, 879) oder wenn die gezahlten Beträge --wie sich erst später herausstellt-- nicht geschuldet und sogar zurückgezahlt werden (Senatsurteil vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646; Blümich/Hutter, § 10 EStG Rz 27).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 158/96

    Prozesskosten wegen einer Baugenehmigung

    Der erkennende Senat kann deshalb offen lassen, ob und inwieweit dem Abzug der Prozesskosten als Vorkosten i.S. des § 10e Abs. 6 EStG auch deren spätere Erstattung nach Erfolg der Klage entgegenstünde (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BFHE 180, 116, BStBl II 1996, 566).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

    Auch der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. Februar 1996 X R 65/93 (BFHE 180, 116, BStBl II 1996, 566) die Auffassung des FG gebilligt, das versteckte Mängel angenommen hatte.
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 3 K 307/02

    Höhe der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG bei einem von einer Denkmalstiftung

    Generell ausgeschlossen von einer Förderung wie Sonderausgaben sind Aufwendungen Dritter auf ein förderungsfähiges Objekt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 zu § 10 e Abs. 1 EStG zu einem Fall mittelbarer Grundstücksschenkung), aber auch Aufwendungen, die der Steuerpflichtige zwar zunächst bezahlt, auf deren Erstattung er aber einen Anspruch hat (BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 X R 65/93 zu § 10 e Abs. 6 EStG - Vorkosten -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen zu dem für den Sondergabenabzug geltenden Belastungsprinzip).
  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 K 120/93

    "Versteckte Mängel" bei älteren Gebäuden

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  • BFH, 27.08.1997 - X R 105/94

    Vorkostenabzug für Heizöl und Müllabfuhrgebühren?

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen nur dann vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entstanden, wenn sie wirtschaftlich dem Zeitraum vor Bezug der Wohnung zuzuordnen sind (z. B. Urteile vom 8. Juni 1994 X R 30/92, BFHE 174, 541, BStBl II 1994, 893, und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BFHE 180, 116, BStBl II 1996, 566).
  • FG Nürnberg, 20.06.2001 - IV 633/00

    Zum Sonderausgabenabzug für Zinsen auf Steuernachzahlungen bei teilweiser

    Mangels wirtschaftlicher Belastung wird deshalb die Abziehbarkeit von Sonderausgaben im Zahlungsjahr verneint, wenn schon zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass sie zurückerstattet werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 28.2. 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566 m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97

    Aufwendungen für Umbauarbeiten als Werbungskosten , die sofort abzugsfähige

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen (Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 63/94 BFH/NV 1996, 116 und vom 28. Februar 1996 X R 65/93, BStBl II 1996, 566; offengelassen im Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 89/95 a.a.O.).
  • FG München, 29.04.2005 - 15 K 5277/04

    Unterhaltsaufwendungen; Sonderausgaben

  • FG Brandenburg, 11.06.1998 - 5 K 28/96

    Anspruch auf Abzug von vor der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen

  • FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel

  • FG Nürnberg, 03.12.1998 - IV 283/97
  • FG Nürnberg, 17.07.1998 - VII 101/95
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