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   BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96   

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BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96 (https://dejure.org/1996,1016)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1996 - VII B 42/96 (https://dejure.org/1996,1016)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - VII B 42/96 (https://dejure.org/1996,1016)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977, §§ 347 ff.; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 3 Abs. 1; VwVfG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 80; SGB X § 63 Abs. 1; EStG § 77 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen des im Einspruchsverfahren obsiegenden Steuerpflichtigen

  • Wolters Kluwer

    Einspruchsverfahren - Mangelnder Kostenersatz - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vereinbarkeit mit GG

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 529
  • NJW 1997, 1256 (Ls.)
  • BB 1996, 2029
  • DB 1996, 1908
  • BStBl II 1996, 501
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96
    Sie entspricht auch für den gegenwärtigen Rechtszustand dem vom FG zitierten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. Juni 1973 1 BvL 9/71, 1 BvL 10/71 (BStBl II 1973, 720), nach dem die Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren nach der Reichsabgabenordnung - AO - (hier: Kostenpflicht bei erfolglosem Einspruch, aber keine Kostenerstattung bei Erfolg des Rechtsbehelfs) nicht gegen Art. 3 Ab. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt, auch wenn andere bundesrechtlich geregelte, nichtabgabenrechtliche Verwaltungsvorschriften einem betroffenen Staatsbürger anders als im abgabenrechtlichen Vorverfahren in verschiedenem Umfang einen Kostenerstattungsanspruch einräumen.

    Auch das BVerfG ist bereits zu dem Ergebnis gekommen, daß die Ungleichbehandlung eines bereits im Vorverfahren erfolgreichen Widerspruchs- bzw. Einspruchsführers und eines erst im gerichtlichen Verfahren obsiegenden Klägers hinsichtlich der Kostenerstattung nicht willkürlich ist (BVerfG in BStBl II 1973, 720, 723, m. w. N.).

    Das BVerfG ist bereits in seinem Beschluß in BStBl II 1973, 720, 724 a. E. zu dem Ergebnis gelangt, daß der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) es nicht gebietet, günstigere Kostenregelungen, die sich aus der besonderen sozialen Stellung der Betroffenen rechtfertigen (dort angeführt: §§ 183, 193 des Sozialgerichtsgesetzes) auf andere Verwaltungsverfahren zu übertragen.

  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 27. September 1989 8 C 88.88 (BVerwGE 82, 336) entschieden, daß die entsprechende Regelung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG - (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG) auch die Anwendung der in Art. 80 BayVwVfG geregelten Kostenerstattung auf das kommunalabgabenrechtliche Widerspruchsverfahren ausschließt.

    Diese Gründe schlössen die Annahme aus, der Verzicht auf die Begründung eines Kostenerstattungsanspruchs im Vorverfahren abgabenrechtlicher Art entziehe sich einer Rechtfertigung und sei deshalb willkürlich (BVerwGE 82, 336, 342).

  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96
    Die Gründe, die den Gesetzgeber zu dieser von § 80 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) - der für das Widerspruchsverfahren die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen bestimmt - abweichenden Regelung bewogen haben, ergeben sich aus dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BTDrucks 7/4292: Das Einspruchsverfahren ist ein verlängertes Veranlagungsverfahren; ca. 60 v. H. der Einsprüche führen zur Änderung des Bescheids, Erleichterung der Rücknahme des Rechtsbehelfs wegen Kostenfreiheit, Verwaltungsvereinfachung etc.).

    Überdies gebe es sachliche Gründe für die unter dem Blickwinkel der Kostenerstattung unterschiedliche Behandlung von Vorverfahren, auf die die Verwaltungsverfahrensgesetze anwendbar seien, und solchen, die nach Maßgabe der AO 1977 durchzuführen sind (Hinweis auf den Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf der AO 1977, BTDrucks 7/4292, S. 8 f.).

  • BFH, 22.08.1995 - VII B 107/95

    Kostenerstattungsanspruch - Kostenfestsetzungsverfahren - Aufrechnung -

    Auszug aus BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96
    Über die Erfolgsaussichten eines etwaigen Anspruchs auf Kostenerstattung als Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 22. August 1995 VII B 107/95, BFHE 178, 532, BStBl II 1995, 916, und Tipke/Kruse, a. a. O., Vor § 347 AO 1977 Tz. 7) hat der Senat im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden.
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 17/18

    Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige

    Ihre außergerichtlichen Kosten hätte die Klägerin ohnehin (nach § 137 FGO bzw. gemäß dem BFH-Beschluss vom 23. Juli 1996 - VII B 42/96, BFHE 180, 529, BStBl II 1996, 501) selbst zu tragen.
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Da im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO dem Grunde nach nicht um existenzsichernde Leistungen gestritten wird und das Verfahren bis auf die Streitigkeiten über den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (vgl § 77 EStG) ohnehin keine Erstattung der Aufwendungen der Beteiligten vorsieht (vgl dazu auch BFH vom 23.7.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529) , bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche aus der FGO (vgl dazu zuletzt BFH vom 16.3.2016 - VII B 102/15) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R

    Keine wirksame Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach §

    Da im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO dem Grunde nach nicht um existenzsichernde Leistungen gestritten wird und das Verfahren bis auf die Streitigkeiten über den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (vgl § 77 EStG) ohnehin keine Erstattung der Aufwendungen der Beteiligten vorsieht (vgl dazu auch BFH vom 23.7.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529) , bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche aus der FGO (vgl dazu zuletzt BFH vom 16.3.2016 - VII B 102/15) .
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R

    Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung -

    Der Auffassung, für eine Anwendung des § 63 Abs. 2 SGB X sei in solchen Fällen kein Raum, weil der Rechtsbeistand sich nicht selbst bevollmächtigen könne und im übrigen wegen der Vertrautheit mit der Materie keines rechtlichen Beistandes bedürfe (so Hauck, SGB X, Stand 1999, K § 63 RdNr 8; Schneider-Danwitz, SGB-Gesamtkommentar, Stand 1999, § 63 SGB X Anm 48 mwN; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl 1997, § 162 RdNr 13a; ebenso BFHE 104, 306; 108, 574 für das Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung, zu dessen Besonderheiten vgl BFHE 180, 529 mwN) kann in Übereinstimmung mit dem LSG nicht gefolgt werden.
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R

    Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X

    Da im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO dem Grunde nach nicht um existenzsichernde Leistungen gestritten wird und das Verfahren bis auf die Streitigkeiten über den Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (vgl § 77 EStG) ohnehin keine Erstattung der Aufwendungen der Beteiligten vorsieht (vgl dazu auch BFH vom 23.7.1996 - VII B 42/96 - BFHE 180, 529) , bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH zur Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche aus der FGO (vgl dazu zuletzt BFH vom 16.3.2016 - VII B 102/15) .
  • FG München, 30.04.2009 - 15 K 320/09

    Keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei erfolgreichem Einspruch gegen

    Das gesetzgeberische Motiv für diese Differenzierung mag darin gelegen haben, dass das finanzbehördliche Einspruchsverfahren als verlängertes Veranlagungsverfahren und die außergerichtlichen Rechtsbehelfe als überwiegend erfolgreich angesehen worden sind (BFH-Beschluss vom 23. Juli 1996 VII B 42/96, BStBl II 1996, 501).

    Die insoweit unterschiedlichen Regelungen schließen deswegen eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO, des § 77 Abs. 2 EStG oder auch des § 80 Abs. 2 VwVfG auf den Streitfall aus (BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 1996 a.a.O. und vom 12. September 1989 VII K 10/85, BFH/NV 1990, 388).

  • BFH, 01.09.2021 - III R 18/21

    Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem

    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kostenerstattung im sog. isolierten Vorverfahren im Rahmen der AO grundsätzlich in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (BFH-Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96, BFHE 180, 529, BStBl II 1996, 501, m.w.N.) nicht vorgesehen ist, entspricht die Nichteinbeziehung von Einspruchsverfahren gegen Billigkeitsentscheidungen oder Hinterziehungszinsen auch dem Gleichheitsgrundsatz.
  • OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03

    Erschließungsbeiträge; Erstattung der Kosten des isolierten

    So darf für die Anforderungen, die an die Aufklärungspflicht der Behörden zu stellen sind, berücksichtigt werden, ob die Aufklärung im Verhältnis zu ihrem Erfolg einen nicht mehr vertretbaren Zeit- oder Arbeitsaufwand erfordert (BFH, Urteil vom 23.02.1967 - IV 344/65 -, BFHE 88, 134 [136]; vgl. allgemein auch BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]).

    Auch dort gibt es mit Billigung der einschlägigen Rechtsprechung für den im isolierten Einspruchsverfahren erfolgreichen Steuerpflichtigen keine Kostenerstattung (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]; BVerfG, a. a. O., S. 283 ff.).

  • OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Verwaltungsverfahrensrecht;

    So darf für die Anforderungen, die an die Aufklärungspflicht der Behörden zu stellen sind, berücksichtigt werden, ob die Aufklärung im Verhältnis zu ihrem Erfolg einen nicht mehr vertretbaren Zeit- oder Arbeitsaufwand erfordert (BFH, Urteil vom 23.02.1967 - IV 344/65 -, BFHE 88, 134 [136]; vgl. allgemein auch BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]).

    Auch dort gibt es mit Billigung der einschlägigen Rechtsprechung für den im isolierten Einspruchsverfahren erfolgreichen Steuerpflichtigen keine Kostenerstattung (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]; BVerfG, a. a. O., S. 283 ff.).

  • VG Potsdam, 15.09.2017 - 9 K 3973/16

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Da es sich bei der Erhebung kommunaler Abgaben - wie bei der Steuererhebung nach der AO - typischerweise um eine Massenverwaltung mit häufigen Fehlerquellen handelt, liegt eine willkürliche Ungleichbehandlung nicht vor, zumal der brandenburgische Landesgesetzgeber im Gegenzug das kommunalabgabenrechtliche Vorverfahren wiederum in Abweichung von dem "normalen" Vorverfahren nach § 5 Abs. 3 KAG grundsätzlich kostenfrei und damit für den anwaltlich nicht vertretenen Widerspruchsführer ohne jedes Kostenrisiko gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1989 - 8 C 88.88 -, BVerwGE 82, 336 ff. = juris Rdnr. 17 betr. das bayerische Kommunalabgabenrecht; BVerfG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1969 - 1 BvR 65/68 -, BVerfGE 27, 175 ff. betr. das nordrhein-westfälische Kommunalabgabenrecht und vom 20. Juni 1973 - 1 BvL 9, 10/71 -, a.a.O. Rdnrn. 34 ff. betr. das steuerrechtliche Einspruchsverfahren ; BFH, Beschluss vom 23. Juli 1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 ff.; a.A.: Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 12. Auflage 2010, § 44 Rdnrn. 11 ff. m.w.N.).
  • FG Sachsen, 21.05.2002 - 2 K 704/02

    Verteilung der Kosten des Einspruchsverfahrens

  • VG Frankfurt/Main, 20.04.2005 - 10 E 4884/02
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2002 - 2 K 704/02

    Kosten des Einspruchsverfahrens; Kostenfestsetzungsanträge 1999

  • FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13

    Umfang der Kostentragungspflicht des Finanzamts nach Erledigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 2 S 2658/03

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das einen

  • BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98

    Gegenvorstellung - Beschluß des Senats - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 2 S 2568/03

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren ist bei der Erörterung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 E 1018/05
  • FG Bremen, 09.11.1999 - 298266K 2

    Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren betr.

  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 678/16

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 3172/00

    Keine Kostentragungspflicht der Behörde im außergerichtlichen

  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 679/16

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • VG Cottbus, 07.06.2019 - 6 K 1955/15

    Wasseranschlussbeitrag

  • FG Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 6 K 354/97

    Kostentragungspflicht für Aufwendungen im Rahmen des Einspruchsverfahrens;

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