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   BFH, 27.03.1996 - I R 60/95   

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BFH, 27.03.1996 - I R 60/95 (https://dejure.org/1996,1126)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1996 - I R 60/95 (https://dejure.org/1996,1126)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1996 - I R 60/95 (https://dejure.org/1996,1126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG DDR 1970/1990 § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2; HGB § 242 Abs. 1 Satz 1; DMBilG § 1; Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der De... utschen Demokratischen Republik § 16

  • Wolters Kluwer

    Treuhandanstalt - Staatsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Firmenwert
    Begriff

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DMBilG § 5 Abs 1, DMBilG § 50 Abs 2 S 4, HGB § 255 Abs 4
    Aktivierung; Apotheke; Betriebsausgabe; Deutsche Demokratische Republik; Geschäftswert

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 548
  • BB 1996, 2037
  • DB 1996, 2158
  • BStBl II 1996, 576
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.04.1980 - IV R 61/77

    Zusammenfassung von Unternehmen - Geschäftswert des Gesamtunternehmens -

    Auszug aus BFH, 27.03.1996 - I R 60/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können einen Geschäftswert sowohl Betriebe als auch Teilbetriebe haben (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 20. August 1986 I R 150/82, BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690).

    Auch wenn ein einheitlicher Betrieb mit einem grundsätzlich einheitlichen Geschäftswert (BFH in BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 690) in einzelne organisatorisch geschlossene und allein lebensfähige (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteil vom 25. Februar 1993 V R 35/89, BFHE 171, 100, BStBl II 1993, 641) Betriebe aufgeteilt wird und diese veräußert werden, so ist die Annahme möglich, daß mit dem nunmehr verselbständigten Betriebsteil gewinnchancenerhöhende Momente mit auf den Erwerber übertragen werden (so z. B. Kundenkreis, Ruf, Personalausstattung, örtliche Lage u. a.).

  • BFH, 25.02.1993 - V R 35/89

    Eine Übertragung einer Zahnarztpraxis mit angeschlossenem Dentallabor führt im

    Auszug aus BFH, 27.03.1996 - I R 60/95
    Auch wenn ein einheitlicher Betrieb mit einem grundsätzlich einheitlichen Geschäftswert (BFH in BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 690) in einzelne organisatorisch geschlossene und allein lebensfähige (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteil vom 25. Februar 1993 V R 35/89, BFHE 171, 100, BStBl II 1993, 641) Betriebe aufgeteilt wird und diese veräußert werden, so ist die Annahme möglich, daß mit dem nunmehr verselbständigten Betriebsteil gewinnchancenerhöhende Momente mit auf den Erwerber übertragen werden (so z. B. Kundenkreis, Ruf, Personalausstattung, örtliche Lage u. a.).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Auszug aus BFH, 27.03.1996 - I R 60/95
    Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die, losgelöst von der Person des Unternehmers, aufgrund besonderer, dem Unternehmen eigenen Vorteile (z. B. Ruf, Kundenkreis, Organisation usw.) höher oder gesicherter erscheint als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, m. w. N.).
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 62/78

    Erhöhte Absetzung - Nachholung der erhöhten Absetzung - Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 27.03.1996 - I R 60/95
    Auch wenn ein einheitlicher Betrieb mit einem grundsätzlich einheitlichen Geschäftswert (BFH in BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 690) in einzelne organisatorisch geschlossene und allein lebensfähige (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteil vom 25. Februar 1993 V R 35/89, BFHE 171, 100, BStBl II 1993, 641) Betriebe aufgeteilt wird und diese veräußert werden, so ist die Annahme möglich, daß mit dem nunmehr verselbständigten Betriebsteil gewinnchancenerhöhende Momente mit auf den Erwerber übertragen werden (so z. B. Kundenkreis, Ruf, Personalausstattung, örtliche Lage u. a.).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Auszug aus BFH, 27.03.1996 - I R 60/95
    Bei Aufteilung eines Unternehmens geht der Geschäftswert nicht notwendigerweise unter (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 VIII R 57/90, BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607 unter IV. 2. d).
  • BFH, 17.05.1989 - II B 45/89

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.03.1996 - I R 60/95
    a) Die Rüge der Klägerin, das FG habe seine Ermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) dadurch verletzt, daß es kein Sachverständigengutachten zum Vorhandensein eines Geschäftswertes eingeholt habe, ist nicht in der vom Gesetz geforderten Form erhoben worden (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II B 45/89, BFH/NV 1990, 576).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 150/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Übertragung eines

    Auszug aus BFH, 27.03.1996 - I R 60/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können einen Geschäftswert sowohl Betriebe als auch Teilbetriebe haben (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 20. August 1986 I R 150/82, BFHE 149, 25, BStBl II 1987, 455; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690).
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als

    Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert, sondern durch den Betrieb des eingeführten und fortlebenden Unternehmens im Ganzen aufgrund besonderer dem Unternehmen eigener Vorteile höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen vergleichbaren Unternehmen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 IV R 21/75, BFHE 127, 180, BStBl II 1979, 369; vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 40/07

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares

    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z. B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576, betreffend Apotheke; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, betreffend Betriebsaufspaltung; vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, betreffend Betriebsaufspaltung).

    a) Auch personenbezogene Gewerbebetriebe wie Friseurbetriebe oder Apotheken können einen Geschäftswert aufweisen (BFH-Urteile vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381; in BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Der Geschäftswert ist der Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt (BFH-Urteile vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576; vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 42/00

    Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

    aa) Der Geschäftswert ist derjenige Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt (Senatsurteil vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576; Weber-Grellet in Schmidt, a.a.O., § 5 Rz. 221, m.w.N.).

    In dieser Situation geht der Geschäftswert des übertragenden Unternehmens weder notwendigerweise unter (Senatsurteil in BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576, 577, m.w.N.) noch verbleibt er immer bei dem übertragenden Unternehmen.

    Das gilt nicht nur im Fall der Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils (dazu z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1994 I R 52/93, BFHE 175, 33, BStBl II 1994, 903; vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922, 925, m.w.N.), sondern ebenso im Fall der Realteilung (hierzu BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 VIII R 57/90, BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607, 614) und bei der Aufspaltung und Veräußerung eines für sich lebensfähigen Betriebsteils (Senatsurteil in BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576).

  • BFH, 12.07.2007 - X R 5/05

    "Vertreterrecht" eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen

    Es handelt sich nicht um Anschaffungskosten auf einen Geschäfts- oder Firmenwert --verstanden als der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576, unter II.2.b)--, sondern um solche auf ein immaterielles Wirtschaftsgut "Vertreterrecht", das nicht typisierend auf 15 Jahre, sondern nach den allgemeinen Regeln auf die jeweils im konkreten Einzelfall zu ermittelnde betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist.
  • BFH, 15.12.2016 - IV R 22/14

    Erhaltungsaufwendungen für ein Pächterwohnhaus eines landwirtschaftlichen

    Die Auslegung des Landpachtvertrags und die Zuordnung der dort vertraglich festgelegten Aufwendungen zu den Pachtgegenständen obliegt dem FG als Tatsachengericht; der Senat ist daran grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. zur Vertragsauslegung durch das FG: BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2002 - 6 K 3031/98

    Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

    Der Geschäftswert ist derjenige Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt (BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548 , BStBl II 1996, 576 ; Weber-Grellet in Schmidt EStG , 21. Aufl. 2002, § 5 Rz. 221, m.w.N.).

    In dieser Situation geht der Geschäftswert des übertragenden Unternehmens weder notwendigerweise unter (BFH-Urteil, BFHE 180, 548 , BStBl II 1996, 576, 577, m.w.N.) noch verbleibt er immer bei dem übertragenden Unternehmen.

  • FG München, 22.07.2003 - 6 K 4568/02

    Geschäftswert bei Einbringung eines Teilbetriebs

    Geschäftswert (Firmenwert) ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus, abzüglich der Schulden, innewohnt (BFH-Urteil vom 27.3.1996 I R 60/95, BStBl II 1996, 576).

    Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die, losgelöst von der Person des Unternehmers, aufgrund besonderer, dem Unternehmen eigenen Vorteile (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) höher oder gesicherter erscheint als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern; einen Geschäftswert können sowohl Betriebe als auch Teilbetriebe haben (BFH-Urteil vom 27.3.1996, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.1999 - 1 K 2368/96

    Bilanzierung; Wettbewerbsverbot als immaterielles Wirtschaftsgut

    Übersteigen die Erwerbsaufwendungen bei Kauf eines gewerblichen Unternehmens die Summe der Teilwerte seiner materiellen und - am Markt greifbaren und gesondert übertragbaren und übertragenen (vgl. insoweit: Schmidt/Glanegger, EStG, 17. Aufl., § 6 Rz. 293, 294 mit weiteren Nachweisen) - immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich der Schulden, so entfällt der Mehrbetrag auf den einem lebenden Unternehmen innewohnenden Geschäftswert ( § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB ; BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 60/95 , BStBl II 1996, 576 m.w.N.).

    Der Unternehmenswert (Geschäftswert) wird dem Grunde und der Höhe nach durch die Gewinnaussichten bestimmt, die aufgrund besonderer dem Unternehmen eigener Vorteile (Ruf, Kundenkreis, Organisation, örtliche Lage, gegebenenfalls Auftragsbestand als Geschäftswertkomponente etc.) höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern ( BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 60/95 , BStBl II 1996, 576, 577 re.Sp., m.w.N.; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 221).

  • FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96

    Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter

    Schließlich sei hinzuweisen auf das Urteil des BFH vom 27.3.1996 I R 60/95, BStBl II 1996, 576.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 12 K 8179/04

    Vermeintlicher Firmenwert als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 23.10.2006 - III B 17/05

    Vorliegen eines Geschäftswerts oder Firmenwerts

  • FG Düsseldorf, 11.08.2003 - 7 K 1200/02

    Übertragung; Betriebliche Wirtschaftsgüter; Beteiligungsidentische GmbH;

  • FG Hessen, 07.12.2011 - 13 K 367/07

    Buchwerteinbringung des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens in eine GmbH &

  • FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 K 1272/99

    Bilanzierung im Wege der Abtretung erworbener Ansprüche auf Rückübertragung eines

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