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   BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95   

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https://dejure.org/1996,1456
BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95 (https://dejure.org/1996,1456)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1996 - IV R 24/95 (https://dejure.org/1996,1456)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - IV R 24/95 (https://dejure.org/1996,1456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 13, § 52 Abs. 15 Satz 3 und Satz 7

  • Wolters Kluwer

    Mitunternehmerwohnung auf Betriebsgrundstück - Steuerpflichtiger Entnahmegewinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13 Abs 2 Nr 2, EStG § 52 Abs 15
    Entnahme; Landwirtschaft; Nutzungswert; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 76
  • BB 1996, 1156
  • BB 1996, 1539
  • DB 1996, 1263
  • BStBl II 1996, 308
  • BStBl II 1996, 452
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95
    Schließlich habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91 (BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544) zu § 10 e EStG ausgeführt, der Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfasse nicht nur die unmittelbare Eigennutzung; vielmehr falle auch die Nutzungsüberlassung unter diesen Begriff (Leingärtner/Zaisch, a. a. O., Rdnr. 449).

    c) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf das Urteil des BFH in BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544.

    Ob diese Auslegung, die auf der familienausgerichteten Gestaltung der Förderung von Wohneigentum durch § 10 e EStG beruht (BFH in BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 zu 1. f), auch auf den Begriff der Eigennutzung in § 52 Abs. 15 Satz 3 EStG übertragen werden könnte, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, weil die Klägerin die Wohnung ihrem Sohn nicht in Erfüllung ihrer Unterhaltspflichten zur Nutzung überassen hat.

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91

    Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH (s. zuletzt BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 301/83, BFHE 148, 466, BStBl II 1987, 261, und vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 18.11.1986 - VIII R 301/83

    Bau eines Einfamilienhauses durch Pächter auf gepachtetem Grundstück als Entnahme

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH (s. zuletzt BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 301/83, BFHE 148, 466, BStBl II 1987, 261, und vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342, jeweils m. w. N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - II 1177/94
    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95
    Das Finanzgericht (FG) ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 707 veröffentlichten Urteil von einer Entnahme des Grundstücks durch Bebauung zu Wohnzwecken aus, lehnte aber eine Steuerbefreiung nach dem WohneigFG ab.
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Nach dem Gesetz hat der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG keine Sperrwirkung entfaltet (so bereits BFH-Urteil vom 19. April 1996 IV R 24/95, BFHE 180, 360, BStBl II 1996, 452; BFH-Beschluss vom 22. November 2000 VI B 174/00, BFH/NV 2001, 451).
  • BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01

    Sonderbetriebsvermögen, Entnahme für private Wohnzwecke

    Das Finanzgericht (FG) führte u. a. aus, das Grundstück sei durch die Bebauung zu Wohnzwecken notwendiges Privatvermögen geworden (Bundesfinanzhof --BFH--, Zitate; u.a. Senatsurteil vom 8. Februar 1996 IV R 24/95, BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).

    Der Entnahmegewinn sei auch nicht nach § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG steuerfrei, weil S zwar Betriebsinhaber sei, die errichtete Wohnung aber nicht wie erforderlich von den Klägern selbst oder von Altenteilern genutzt werde (Senatsurteil in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).

    a) Das angefochtene Urteil weicht zum einen hinsichtlich der Versagung der Steuerfreiheit nach § 52 Abs. 15 EStG nicht von dem Senatsurteil in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308 ab.

    Das hatte der Senat nicht beanstandet, weil auch er annahm, dass der der Wohnung des Sohnes entsprechende Grundstücksteil durch die Bebauung notwendiges Privatvermögen geworden war (Senatsurteil in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308, unter 1.).

    Der Streitfall ist daher mit dem des Senatsurteils in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308 nicht vergleichbar.

  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Errichtet ein Landwirt auf dem Grund und Boden seines Betriebsvermögens ein Wohnhaus zum Zwecke der Privatnutzung, kann dies eine schlüssige Entnahmehandlung darstellen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 24/95, BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06

    Beabsichtigte Privatnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks steht

    Errichtet ein Landwirt auf dem Grund und Boden seines Betriebsvermögens ein Wohnhaus zum Zwecke der Privatnutzung, kann dies eine schlüssige Entnahmehandlung darstellen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 24/95, BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).
  • FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 184/03

    Grundlagen einer Änderungsbefugnis nach der Abgabenordnung; Begriff der "irrigen

    Hierzu wird auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 8. Februar 1996, IV R 24/95 (BStBl. II 1996, 308) Bezug genommen.
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auch zur vergleichbaren Regelung in § 52 Abs. 15 Satz 3 und 7 EStG hat der erkennende Senat durch sein Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 24/95 (BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308) entschieden, daß nur der Grundstückseigentümer oder ein Altenteiler das Merkmal der Selbstnutzung erfüllen könne.
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

    Errichtet ein Landwirt auf dem Grund und Boden seines Betriebsvermögens ein Wohnhaus zum Zwecke der Privatnutzung, kann dies eine schlüssige Entnahmehandlung darstellen (BFH-Urt. v. 8. Februar 1996 IV R 24/95, BStBl II 1996, 308).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IV 415/93
    Will er statt dessen in dem bereits nach der ersten Ausbildung möglichen Beruf durch den Erwerb weiterer Kenntnisse oder Qualifikationen lediglich besser vorwärts kommen, sind die Aufwendungen auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Bildungsmaßnahme objektiv einen Wechsel der Berufsart ermöglichen würde (vgl. BFH, Urteil vom 19.06.1997 - IV R 4/97 - DStRE 1998, 208); dies gilt insbesondere für ein Zweitstudium, aber auch für Aufwendungen, die dazu dienen, berufliches Zusatzwissen zu erlangen, das infolge einer Veränderung oder Spezialisierung von Berufsbildern für die Berufsausübung erforderlich ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 19.04.1994 - IV R 24/95 - BStBl 1996, 452, 453).
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