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   BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95   

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https://dejure.org/1996,1464
BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95 (https://dejure.org/1996,1464)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1996 - VI R 84/95 (https://dejure.org/1996,1464)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1996 - VI R 84/95 (https://dejure.org/1996,1464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2
    Fahrergestellung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Geldwerter Vorteil; PKW-Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 181
  • NJW 1997, 967
  • BB 1996, 2601
  • DB 1996, 2527
  • BStBl II 1997, 147
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

    Auszug aus BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95
    Eine vergleichbare Rechtsauffassung liegt auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 1987 IV R 41/85 (BFHE 151, 446, BStBl II 1988, 266, unter Nr. 2 b der Entscheidungsgründe) zugrunde.
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89

    Die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber zu Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95
    b) Die Gestellung eines Dienstfahrzeugs durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte führt nach dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) auch dann zu einer als Arbeitslohn zu bewertenden geldwerten Zuwendung an den Arbeitnehmer, wenn dieser das Dienstfahrzeug wegen Sondereinsätzen außerhalb der Dienstzeit ständig zur Verfügung haben muß.
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Die so ermittelten Werte erhöhte es mit Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. September 1996 VI R 84/95, BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147), wonach die unentgeltliche Überlassung eines Fahrers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen geldwerten Vorteil begründet, entsprechend den Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- (Abschn. 31 Abs. 7a LStR 1996, 1999 bzw. R 31 Abs. 10 LStR 2000) um 50 %.

    a) Mit Urteil in BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147 hatte der Senat entschieden, dass die Grundsätze, die für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gelten und zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, in gleicher Weise für die Gestellung eines Fahrers gelten.

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Dies ergebe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) und vom 27. September 1996 VI R 84/95 (BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 44/11

    Fahrergestellung als Lohn

    aa) Der Senat hält die in seinem Urteil in BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, Rz 28 geäußerten Zweifel an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 27. September 1996 VI R 84/95, BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147) im Ergebnis nicht für durchgreifend.
  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 3700/05

    Geldwerter Vorteil für teilweise mit Dienstwagen und Fahrer ausgeführte Fahrten

    Denn auch die unentgeltliche Überlassung eines Fahrers durch den Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet für den Arbeitnehmer regelmäßig einen geldwerten Vorteil i.S.der §§ 19 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 2 EStG (vgl. BFH, Urteil vom 27. September 1996 VI R 84/95, BStBl II 1997, 147).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2006 - 1 K 81/04

    Anwendung der 1 % Regelung für privat genutzte Kombinationsfahrzeugen

    Dies ist aber - wie hier - dann entbehrlich, wenn der Arbeitgeber den Haftungsbescheid selbst beantragt hat und wenn zwischen den Beteiligten kein Streit über die Auswahl der Klägerin anstelle ihres Arbeitnehmers besteht (BFH-Urteil vom 27. September 1996, VI R 84/95, BFH/NV 1997, 50; Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl. 2005, § 42 d Rz. 48 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97

    Geldwerter Vorteil: Fahrzeugüberlassung bei Rufbereitschaft

    Im Wesentlichen wird Folgendes vorgetragen: Die vom FA angeführten Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20. Dezember 1991 - VI R 116/89 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 308, und vom 27. September 1996 - VI R 84/95 -, BStBl II 1997, 147 seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Diese Rechtsauffassung hat er in dem Urteil vom 27. September 1996 in BStBl II 1997, 147 ausdrücklich bestätigt und zu Bekräftigung seiner Rechtsauffassung ausgeführt, dass es für diese rechtliche Beurteilung keine Rolle spiele, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen muss oder kann, und dass diese Auffassung schon aus Gründen der Rechtsklarheit geboten sei.

  • BFH, 27.06.2006 - VII R 53/05

    Ausfuhrerstattung: Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids

    Da bei der Auslegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Rechtsbehelf eingelegt werden soll, der den Belangen des Rechtsbehelfsführers entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, BFH/NV 1986, 675; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2000 V B 190/99, BFH/NV 2000, 872; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), ist der von der Klägerin gestellte Aufhebungsantrag als Verpflichtungsantrag anzusehen, der darauf gerichtet ist, das HZA unter Aufhebung des Bescheids vom März 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom Mai 2003 zu verpflichten, den Zinsbescheid vom April 1997 in der Fassung des Änderungsbescheids vom Oktober 1998 aufzuheben.
  • FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07

    Nichtheranziehung eines eingereichten Fahrtenbuches i.R.d.

    Entscheidender Veranlassungszusammenhang einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist allein deren Aufsuchen, wenn auch der Arbeitnehmer dabei berufliche Aufgaben erledigt (BFH-Urteil vom 27.9.1996 VI R 84/95, BStBl II 1997, 147).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2011 - 4 K 1690/05

    Arbeitslohn in Form von geldwertem Vorteil wegen der Gestellung eines

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. September 1996 - VI R 84/05, BStBl. II 1997, 147) gelten die Grundsätze, die für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gelten und zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, in gleicher Weise für die Gestellung eines Fahrers.
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2011 - 4 K 1831/05

    Fahrergestellung als geldwerter Vorteil - Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. September 1996 - VI R 84/95, BStBl. II 1997, 147) gelten die Grundsätze, die für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gelten und zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, in gleicher Weise für die Gestellung eines Fahrers.
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