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   BFH, 18.12.1996 - I R 26/95   

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BFH, 18.12.1996 - I R 26/95 (https://dejure.org/1996,133)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1996 - I R 26/95 (https://dejure.org/1996,133)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - I R 26/95 (https://dejure.org/1996,133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kapitalgesellschaft - Steuerbilanz - Aktivierung - Wettbewerbsverbot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei der VV-GmbH, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2 J: 1977
    Beherrschender Gesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Provision; Verdeckte Gewinnausschüttung; Wettbewerbsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 190
  • NJW 1997, 1804
  • BB 1997, 779
  • DB 1997, 853
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51 , BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412 ).

    Allenfalls könnte der rechtswirksame Verzicht (§ 397 des Bürgerlichen Gesetzbuches -- BGB --) der Klägerin auf eine solche Forderung den Tatbestand des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG erfüllen (vgl. BFH in BFHE 175, 412 ).

  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 74/92

    Ersatzpflicht bei Forderungsverrechnung und Wertverlust infolge Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Dabei mußte es sich mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht schon der Beschluß in der Gesellschafterversammlung vom 21. Mai 1986 die Existenz eines solchen Anspruchs ausschließt (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. September 1992 II ZR 299/91, Betriebs-Berater 1992, 2384 ; vom 10. Mai 1993 II ZR 74/92, BGHZ 122, 333 ).
  • BFH, 23.06.1993 - I R 72/92

    - Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51 , BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412 ).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 127/94

    Wettbewerbsverbot des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Sie sind ausschließlich steuerlich motiviert (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 127/94, BFHE 179, 258 ).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Ist die Forderung dagegen eine Einlageforderung, so ist die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht ausgeschlossen, wenn sie der Rückgängigmachung einer vGA dient (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405 ).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51 , BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412 ).
  • FG Köln, 25.11.1993 - 13 K 5657/92
    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Sie beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts (FG) Köln vom 25. November 1993 13 K 5657/92 und der Einspruchsentscheidungen vom 3. November 1992 die Körperschaftsteuerbescheide für 1987 und 1988 vom 16. April 1992 zu ändern, indem das zu versteuernde Einkommen um ... DM (für 1987) und ... DM (für 1988) unter Berücksichtigung der Rückstellungsänderung herabgesetzt wird, und den einheitlichen Gewerbesteuermeßbescheid 1988 vom 29. Juli 1992 zu ändern, indem der Gewerbeertrag um ... DM unter Berücksichtigung der Rückstellungsänderung herabgesetzt wird.
  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
    Dabei mußte es sich mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht schon der Beschluß in der Gesellschafterversammlung vom 21. Mai 1986 die Existenz eines solchen Anspruchs ausschließt (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. September 1992 II ZR 299/91, Betriebs-Berater 1992, 2384 ; vom 10. Mai 1993 II ZR 74/92, BGHZ 122, 333 ).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Er hat vielmehr insbesondere für Schadensersatzansprüche auch entschieden, dass die durch den Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu korrigierende Vermögensminderung anhand der Steuerbilanz zu ermitteln sei, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 360, m.w.N.; vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123, 126; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, 192; vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374).

    Daraus ergebe sich, dass die Annahme einer vGA ausgeschlossen sei, wenn die die Gesellschaft schädigende Handlung einen zivilrechtlichen Anspruch zur Folge habe, der erfolgswirksam auszuweisen sei (BFH-Urteile in BFHE 182, 190, unter II.A.2. der Gründe; in BFHE 182, 358).

    Werde eine solche Forderung auf Grund eines Bilanzierungsfehlers oder -irrtums nicht aktiviert, so sei die Steuerbilanz zu berichtigen (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 361; in BFHE 182, 190, 192; in BFH/NV 1998, 1374).

  • FG Sachsen, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Aussetzung der Vollziehung ganz oder teilweise wegen ernstlicher Zweifel an der

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  • FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung;

    Eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. SächsFG, EFG 1999, 1201 ) Im Falle eines Wettbewerbes zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Kapitalgesellschaft eigene konkrete Geschäftschancen ihren Gesellschaftern unentgeltlich zur Nutzung überlässt (vgl. BFH, BFHE 182, 190 insoweit abweichend von der Rechtsauffassung in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Februar 1992 IV B 7 -S 2742- 6/92 (BStBl I 1992, 137)).

    Dies ist auch nicht mit einer dem Geschäftsführer u.U. erlaubten Wettbewerbstätigkeit im Geschäftsfeld der Antragstellerin vergleichbar (s. BFH, BFHE 182, 190 ), da der Gesellschaftergeschäftsführer hier unter Nutzung der der Antragstellerin zustehenden Mandantenbeziehungen eine Übertragung der bestehenden Beratungsverträge herbeigeführt hat (vgl. für den Fall einer entgeltlichen Übertragung: BFH, BStBl. II 1994, 925).

    b) Die Antragstellerin vermag sich auch nicht darauf zu berufen, dass die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung dann ausgeschlossen sein kann, wenn eine Forderung der Gesellschaft gegen den Gesellschafter - z.B. auf Schadensersatz -, die in der Bilanz der Kapitalgesellschaft nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erfolgswirksam zu aktivieren ist, besteht, weil dann eine bilanzielle Vermögensminderung i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht angenommen werden könne (vgl. BFHE 182, 190 ; BFH, BStBl. II 1997, 89).

    Der Senat weicht auch nicht von der Entscheidung des BFH in BFHE 182, 190 ab.

  • BFH, 19.02.1999 - I R 105/97

    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

    Auch dem (gedachten) ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft ist ein gewisser Gestaltungsspielraum bei seinen Entscheidungen einzuräumen, in dessen Rahmen er den betrieblichen Notwendigkeiten und Interessen der Kapitalgesellschaft Rechnung tragen kann und ggf. muß (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Januar 1973 I R 119/70, BFHE 108, 183, BStBl II 1973, 322; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, BFH/NV 1997, 232; vom 6. April 1977 I R 86/75, BFHE 122, 98, BStBl II 1977, 569).
  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98

    Schadenersatz und vGA

    Denn abgesehen davon, daß --wie zu Abschn. 2 b) bb) dargelegt-- der Begriff der vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht den Zufluß eines Vermögensvorteils beim Gesellschafter voraussetzt, ist nach den gegenwärtig vorliegenden Entscheidungen des I. Senats eine erfolgswirksame Aktivierung nicht nur im Hinblick auf eine Nutzungsbefugnis --einschließlich dem nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses gegebenen Ausgleichsanspruch (§§ 951, 946, 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--)-- geboten, die der Kapitalgesellschaft aufgrund der Errichtung eines für eigene Zwecke benötigten Gebäudes auf dem Grundstück des Gesellschafters eingeräumt wird (BFH-Urteil in BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402); gleiches gilt vielmehr auch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche einer Kapitalgesellschaft, die darauf gerichtet sind, den vom Gesellschafter unter Verstoß gegen ein bestehendes Wettbewerbsverbot erlangten Vermögensvorteil auszugleichen (BFH-Urteil in BFHE 182, 190; vgl. hierzu auch Gosch, DStR 1997, 442).
  • BFH, 11.01.2011 - I B 87/10

    Beweiserhebung von Amts wegen, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, Verlust des

    c) Unzutreffend gibt die Klägerin das FG-Urteil auch insoweit wieder, als es angeblich einen die vGA begründenden Verzicht der Klägerin darin gesehen habe, dass die Forderung gegen die AB-GbR nicht aktiviert worden sei, weshalb eine Abweichung von den Senatsurteilen vom 18. Dezember 1996 I R 26/95 (BFHE 182, 190) und vom 24. März 1998 I R 93/96 (BFHE 186, 61) vorliege.

    Soweit die Klägerin auf die Senatsurteile in BFHE 182, 190 und in BFHE 186, 61 verweist, denen zufolge der bloßen Nichtgeltendmachung einer Forderung gegen den Gesellschafter nicht die Erfüllungswirkung eines Verzichts (§ 397 BGB) zukommt, lässt sie unbeachtet, dass das FG nicht von einem Verzicht auf die Forderung ausgegangen ist und dass nach der Senatsrechtsprechung eine Gewinnminderung in Form der verhinderten Vermögensmehrung auch darin liegen kann, dass die Kapitalgesellschaft es aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, unterlässt, eine Forderung gegen ihren Gesellschafter einzuklagen und ggf. zu vollstrecken (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89; Gosch, Körperschaftsteuergesetz, 2. Aufl., § 8 Rz 780).

  • BFH, 16.12.1998 - I R 96/95

    Pensionszusage; Wettbewerbsverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer; Kaufvertrag

    c) Eine vGA und eine andere Ausschüttung können allerdings auch unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen auf Vorteilsherausgabe und/oder Schadensersatz anzunehmen sein, wenn der Gesellschafter Informationen oder Geschäftschancen der GmbH (teil-) unentgeltlich nutzt, für deren Überlassung ein fremder Dritter ein (höheres) Entgelt gezahlt haben würde (Senatsurteile in BFHE 178, 371, DB 1995, 2451; vom 22. November 1995 I R 45/95, BFH/NV 1996, 645; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, BB 1997, 779).
  • FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 1531/03

    Abfindung einer Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsansprüche

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung kommt daher nicht in Betracht, wenn ein Geschäftsvorfall keine mindernde Auswirkung auf das bilanzielle Vermögen der Kapitalgesellschaft hat, ohne dass dies auf einer nicht erfolgswirksam zu aktivierenden Einlage beruhte, durch die die verdeckte Gewinnausschüttung wiederum rückgängig gemacht werden soll (Urteile des BFH vom 18.12.1996 I R 26/95, BFH/NV 1997, 232; vom 18.2.1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; vom 25.5.2004 VIII R 4/01, DB 2004, 2671; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Köln, 10.05.2006 - 13 K 67/03

    Drohverlustrückstellung eines Personenbeförderungsunternehmens

    In diesem Fall stellt der Ersatzanspruch das Gegenstück (den actus contrarius) zu der Ausschüttung dar und wird als solcher als verdeckte Einlage (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) behandelt (Urteile des BFH vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190; vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92; vom 24. März 1998, a.a.O.; vom 30. Mai 2001 I B 176/00, BFH/NV 2001, 1456; vom 18. April 2002, a.a.O.; vom 22. Oktober 2003 I R 23/03, BFH/NV 2004, 667; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, BFH/NV 2005, 105; jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02

    Hinweis des Steuerberaters auf mögliche Problemfälle verpflichtend, aber keine

    Der BFH hat sich ausdrücklich auch von der Rechtsauffassung distanziert, die in dem o. g. Schreiben des BMF vertreten wurde (BFH NJW 1997, 1804).

    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (BFH NJW 1997, 1804 m. w. Nachw.).

  • BFH, 22.10.2003 - I R 23/03

    Bilanzberichtigung; vGA

  • BFH, 09.09.1998 - I R 104/97

    Spartenbezogene Umsatztantieme als verdeckte vGA

  • BFH, 24.03.1998 - I R 79/97

    VGA einer Komplementär-GmbH

  • FG Sachsen, 21.02.2003 - 2 V 630/02

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Verdeckte Gewinnausschüttungen als

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2003 - 2 V 630/02

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche Übertragung des Mandantenstamms

  • FG München, 05.11.1997 - 7 V 3885/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des

  • FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7119/99

    Gelddiebstahl; Nichtabziehbare Betriebsausgabe; Sorgfaltsverstoß;

  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 867/12

    Zulässigkeit einer Umsatztantieme bei ausschließlicher Zuständigkeit für den

  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99

    Bilanzberichtigung und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG, § 4 Abs.

  • BFH, 18.05.1999 - I B 140/98

    VGA; Gewinntantieme

  • FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99

    Gelddiebstahl; Nichtabziehbare Betriebsausgabe; Sorgfaltsverstoß;

  • FG München, 18.12.2000 - 6 K 2809/98

    Erwerb von Forderungen gegen die Kapitalgesellchaft durch den

  • BFH, 13.10.1999 - I B 21/99

    VGA bei vertragsgemäß unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.07.1997 - 3 K 2663/93
  • FG Köln, 01.10.1996 - 13 K 1554/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz

  • FG München, 10.02.1998 - 16 K 3583/95
  • FG München, 12.04.2005 - 6 K 247/03

    Umsatztantieme als vGA

  • FG Berlin, 10.02.2003 - 8 K 8263/99

    Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Köln, 01.12.1999 - 13 K 3418/93

    Fremdmittelzuführung anstelle von Deklaration als Eigenmittel als

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 6 K 66/99

    Voraussetzungen zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Verdeckte

  • FG München, 27.08.1997 - 7 V 2914/97

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Körperschaftsteuerbescheids

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