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   BFH, 05.03.1997 - II R 41/95   

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BFH, 05.03.1997 - II R 41/95 (https://dejure.org/1997,1030)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1997 - II R 41/95 (https://dejure.org/1997,1030)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1997 - II R 41/95 (https://dejure.org/1997,1030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweitwohnungsteuer; Anknüpfung an Meldung als Nebenwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweitwohnungsteuergesetz Hamburg - 1. Steuergegenstand - Zweitwohnung in Hamburg - Maßgebend Meldung mit Nebenwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZwStG § 7 Abs 4, ZwStG § 3 Abs 1, GG Art 105 Abs 2a, AO § 3 Abs 1
    Gesetzgebungskompetenz; Meldegesetz; Nebenwohnung; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 249
  • NVwZ-RR 1998, 331
  • BB 1997, 1246
  • DB 1997, 1264
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 41/95
    Dabei handelt es sich um zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallende Ausnahmen, die der Gesetzgeber bei der notwendigen Typisierung im Interesse der Praktikabilität sowie angesichts der Tatsache, daß die Betroffenen ihre Meldung jederzeit richtigstellen können, vernachlässigen durfte (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26/84 u.a., BVerfGE 82, 60, 95 f., sowie vom 8. Februar 1983 1 BvL 28/79, BVerfGE 63, 119, 128).
  • FG Hamburg, 08.06.1995 - VII 47/94

    Streit um die Heranziehung einer Auszubildenden zur Entrichtung der

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 41/95
    Mit Urteil vom 8. Juni 1995 VII 47/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1995, 993) hob das Finanzgericht (FG) sodann die verbliebene Steuerfestsetzung auf.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 41/95
    Dabei handelt es sich um zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallende Ausnahmen, die der Gesetzgeber bei der notwendigen Typisierung im Interesse der Praktikabilität sowie angesichts der Tatsache, daß die Betroffenen ihre Meldung jederzeit richtigstellen können, vernachlässigen durfte (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26/84 u.a., BVerfGE 82, 60, 95 f., sowie vom 8. Februar 1983 1 BvL 28/79, BVerfGE 63, 119, 128).
  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367

    Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten

    Der Satzungsgeber ist jedoch nicht gehindert, von der ihm eröffneten Möglichkeit zur Typisierung Gebrauch zu machen und die Zweitwohnungsteuer im Interesse der Verwaltungspraktikabilität und -vereinfachung an das Melderecht zu binden (vgl. BFH, U.v. 5.3.1997 - II R 41/95, NVwZ-RR 1998, 331 zum Hamburger Zweitwohnungsteuergesetz).

    Diese zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallenden Ausnahmen durfte der Satzungsgeber bei typisierender Betrachtung vernachlässigen, zumal es den Betroffenen möglich und zumutbar ist, das Melderegister jederzeit nach Art. 10 Abs. 1 MeldeG berichtigen zu lassen und dadurch die Zweitwohnungsteuer zu vermeiden (vgl. BFH, U.v. 5.3.1997 - II R 41/95, a.a.O.).

  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit --ohne dass sich hieraus verfassungsrechtliche Bedenken ergäben (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249; auch BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2008 II B 16/08, BFH/NV 2009, 53)-- nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche an, wobei zusätzliche Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Wohnung tatsächlich bewohnt.
  • FG Hamburg, 01.10.2008 - 7 K 245/07

    Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuerpflicht von Ledigen mit volljährigen

    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH-Urteil vom 05.03.1997 II R 41/95, BFHE 182, 249, DStRE 1997, 611; BFH-Beschluss vom 28.02.2003 II B 9/02, BFH/NV 2003, 837).

    Gemäß § 2 Abs. 4 S. 2 HmbZWStG dient zudem eine Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes, wenn diese Wohnung von einer Person bewohnt wird, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte (vgl. auch BFH-Urteil vom 05.03.1997 II R 41/95, BFHE 182, 249, DStRE 1997, 611).

    Dies gilt ebenso für das Zweitwohnungsteuerrecht (vgl. auch BFH-Urteil vom 05.03.1997 II R 41/95, BFHE 182, 249, DStRE 1997, 611).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Nachdem er sich gegen eine solche (prinzipiell zulässige, vgl. BVerwG, U.v. 13.05.2009 - 9 C 7.08 - NVwZ 2009, 1437/1438; BFH, U.v. 5.3.1997 - II R 41/95 - NVwZ-RR 1998, 331) "melderechtliche Anknüpfung" entschieden hatte, bedurfte es auch keiner Auffangregelung dergestalt, dass melderechtlich nicht erfasste Zweitwohnungen ebenfalls der Steuerpflicht unterliegen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Denn der BFH ging insoweit davon aus, dass es sich dabei um zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallende Ausnahmen handele, die der Gesetzgeber bei der notwendigen Typisierung im Interesse der Praktikabilität sowie angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen ihre Meldung jederzeit richtigstellen können, habe vernachlässigen dürfen (vgl. BFH, Urt. v. 05.03.1997 - HR 41/95 -, NVwZ-RR 1998, 331; vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 29.05.1990 - 1 BvL 20, 26/84 u.a. -, BVerfGE 82, 60, 95 f., sowie v. 8.02.1983 - 1 BvL 28/79 -, BVerfGE 63, 119, 128).
  • BFH, 16.12.2009 - II R 67/08

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit - ohne dass sich hieraus verfassungsrechtliche Bedenken ergäben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249; auch BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2008 II B 16/08, BFH/NV 2009, 53) - nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche an, wobei zusätzliche Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Wohnung tatsächlich bewohnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff

    Eine Tatbestandswirkung, wie sie teilweise in Zweitwohnungssteuerrecht durch den Verweis auf die formellen melderechtlichen Verhältnisse angeordnet ist (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 05.03.1997 - II R 41/95 -, BFHE 182, 249; Beschluss vom 28.02.2003 - II B 9/02 -, BFH/NV 2003, 837), entfaltet die Eintragung ins Melderegister indessen mangels öffentlichen Glaubens nicht; vielmehr steht sie gem. § 4a MRRG, § 12 Abs. 1 MG unter dem Vorbehalt der Änderung von Amts wegen, wenn sie dem materiellen Melderecht nicht entspricht (vgl. auch Schreiber, a.a.O., § 12 Rn. 16, S. 272).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01

    Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus;

    Der "Zweitcharakter" der Wohnung bestimmt sich in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 5. März 1997 - II R 41/95 -, NVwZ-RR 1998, S. 331 zum gleichlautenden Zweitwohnungssteuergesetz der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Dezember 1992; ebenso Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 - 299283 K 2 -, NVwZ-RR 2001, S. 56 ff. (S. 57), gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 4 Satz 1 ZwStS danach, ob die betreffende Person dort mit Nebenwohnung gemeldet ist.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98

    Zweitwohnungssteuer; Erwerbswohnung; Nebenwohnung

    Die melderechtlichen Vorschriften können auch bei einer Verweisung in Steuersatzungen aber stets nur entsprechende Anwendung finden, weil sie auf spezifisch melderechtlichen Bedürfnissen und Zielsetzungen beruhen (Driehaus/Birk, a.a.O.), und deshalb auch nicht mit bindender Wirkung die Steuerpflicht festlegen (a.A. BFH, NVwZ 1996, 688; BFHE 182, 249; Thiem, SchlHA 1993, 134, 135).
  • VG Augsburg, 09.05.2006 - Au 6 S 06.391
    Das Anknüpfen an die Meldung ermöglicht es dem Satzungsgeber, im Interesse der Praktikabilität eine Typisierung vorzunehmen, die es ermöglicht, ohne größeren Aufwand bereits einen beträchtlichen Teil der Zweitwohnungsinhaber zu erfassen ( BFH, Urteil vom 5.3.1997, Az. II R 41/95 ).

    Es ist im vorliegenden der Antragstellerin überlassen, durch eine den Vorgaben des Meldegesetzes entsprechende Meldung ihrer Wohnung im Stadtgebiet der Antragsgegnerin als Hauptwohnung die Meldung richtig zu stellen und damit die Wohnung dem Anwendungsbereich der Satzung zu entziehen (s. hierzu auch BFH vom 5.3.1997, a.a.O.).

    Durch das Abstellen auf die Meldung als solche in § 2 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird damit der Gleichheitssatz des Art. 3 GG nicht verletzt, selbst wenn im Einzelfall Wohnungsinhaber zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, die mit einer Wohnung als Nebenwohnung gemeldet sind, die in Wirklichkeit ihre Hauptwohnung ist (BFH vom 5.3.1997, a.a.O.).

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 37/18

    Zum Begriff der gemeinsamen Hauptwohnung i.S. des HmbZWStG

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 3599/03

    Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 1887/07

    Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer

  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten,

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 2622/05

    Zweitwohnungsteuer

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 3236/07

    Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 2007/06

    Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderung an die Erhebung einer

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2009 - 18 K 2050/05

    Zweitwohnungssteuer

  • FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 22/13

    Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

  • BFH, 27.08.2003 - II R 53/01

    Zweitwohnungssteuer Hamburg; HZwStG

  • BFH, 28.02.2003 - II B 9/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Zweitwohnungssteuer

  • FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2

    Zweitwohnungsteuer in Bremen: Verfassungsmäßigkeit, Besteuerungszweck,

  • VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der

  • FG Hamburg, 29.03.1999 - VII 258/97

    Festsetzung einer Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuerpflichtigkeit einer

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01

    Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer,

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2008 - 18 L 787/08

    Aufwandstenor, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zweitwohnung, Anknüpfung

  • VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 3412/06
  • VG Gelsenkirchen, 21.09.2009 - 18 K 794/07

    Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Geltung des § 12 Abs. 1 Nr. 3

  • FG Hamburg, 11.07.1997 - VII 7/97

    Billigkeit der Erhebung von Zweitwohnungsteuer; Verneinung der Unbilligkeit bei

  • FG Hamburg, 07.04.1998 - VII 213/95

    Antrag auf Änderung einer Steuerfestsetzung wegen Verfassungswidrigkeit des

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