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   BFH, 19.12.1996 - V R 130/92   

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https://dejure.org/1996,1618
BFH, 19.12.1996 - V R 130/92 (https://dejure.org/1996,1618)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1996 - V R 130/92 (https://dejure.org/1996,1618)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - V R 130/92 (https://dejure.org/1996,1618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 10; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 3a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Mannheimer Akte - Gemeinschaftsverpflegung - Umsatzsteuerrechtliche Erfassung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Verpflegungsausgabe auf Rhein-Frachtschiff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsverpflegung auf Rhein-Frachtschiffen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsverpflegung an Schiffahrtsbesatzung auf Rhein-Frachtschiffen - Außenprüfung im Ausland - Kein Verwertungsverbot bei Einverständnis des ausländischen Staats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1973, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1980, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b J: 1980, Richtlinie 77/388/EWG Art 6 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2, Mannheimer Akte Art 3 Abs 1
    Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Rheinschiffahrt; Verpflegung

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 403
  • BB 1997, 528
  • BB 1997, 828
  • DB 1997, 961
  • BStBl II 1998, 279
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus BFH, 19.12.1996 - V R 130/92
    Die Verpflegungsleistung wird als sonstige Leistung (Dienstleistung) ausgeführt (Anschluß an EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94), als deren Ort der Sitz des Schiffahrtsunternehmens gilt.

    a) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94 - Faaborg Gelting Linien A/S - (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1996, 169, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1996, 220) sog. Restaurationsumsätze (Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr) als Dienstleistungen i. S. von Art. 6 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) beurteilt.

    Der EuGH hat in dem bereits erwähnten Urteil in UVR 1996, 169, UR 1996, 220 als Ort der Dienstleistung bei Restaurationsumsätzen den Sitz des Unternehmers (eines Schiffsreeders) beurteilt.

    Die seit 1983 als Zweigniederlassung eingetragene Agentur in Ludwigshafen - die nach den Feststellungen des FG die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten der Klägerin übernahm - ist keine Niederlassung, die "aufgrund des ständigen Zusammenwirkens der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen/- hier: Restaurationsumsätze-/erforderlichen persönlichen und Sachmittel einen zureichenden Mindestaufwand aufweist" (EuGH, Rdnr. 17 des Urteils in UVR 1996, 169, UR 1996, 220).

    Da aus der Vorabentscheidung des EuGH in UVR 1996, 169, UR 1996, 220 folgt, daß die Behandlung von Restaurationsumsätzen als Lieferung (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG 1973) mit dem dafür geltenden Lieferungsort nicht der Richtlinie 77/388/EWG entsprach und weiter aus dem EuGH-Urteil in Slg. 1988, 4433, UR 1989, 118 folgt, daß diese Richtlinie zu den oben genannten Zeiträumen hätte umgesetzt sein müssen, kann sich die Klägerin auf die ihr - gegenüber der Besteuerung im Inland - günstige Regelung des Ortes der Dienstleistung bei Restaurationsumsätzen berufen.

  • EuGH, 14.07.1988 - 207/87

    Weissgerber / Finanzamt Neustadt/Weinstraße

    Auszug aus BFH, 19.12.1996 - V R 130/92
    Wie der EuGH mit Urteil vom 14. Juli 1988 Rs. 207/87 - Weißgerber - (Slg. 1988, 4433, UR 1989, 118) ausgeführt hat, kann sich ein Steuerpflichtiger - bei nicht erfolgter Umsetzung der Richtlinie 77/388/EWG - auf ihm günstige Bestimmungen der Richtlinie berufen (im Urteilsfall auf die Steuerbefreiung der Kreditvermittler-Umsätze), soweit er die nach inländischem Recht erhobene Steuer nicht auf seinen - zum Vorsteuerabzug berechtigten - Leistungsempfänger abgewälzt hat.

    Da aus der Vorabentscheidung des EuGH in UVR 1996, 169, UR 1996, 220 folgt, daß die Behandlung von Restaurationsumsätzen als Lieferung (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG 1973) mit dem dafür geltenden Lieferungsort nicht der Richtlinie 77/388/EWG entsprach und weiter aus dem EuGH-Urteil in Slg. 1988, 4433, UR 1989, 118 folgt, daß diese Richtlinie zu den oben genannten Zeiträumen hätte umgesetzt sein müssen, kann sich die Klägerin auf die ihr - gegenüber der Besteuerung im Inland - günstige Regelung des Ortes der Dienstleistung bei Restaurationsumsätzen berufen.

  • BFH, 11.05.1995 - V R 105/92

    Umsatzsteuer; unentgeltliche Sammelbeförderungen von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 19.12.1996 - V R 130/92
    Die Annahme eines steuerbaren Leistungsaustauschs durch Sachzuwendungen zur Abgeltung geleisteter Dienste deckt sich grundsätzlich mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Zusammenfassung im Beschluß vom 11. Mai 1995 V R 105/92, BFHE 178, 241, unter II. 1.).
  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus BFH, 19.12.1996 - V R 130/92
    Der Senat hat mit Urteil vom 1. August 1996 V R 58/94 - zur Veröffentlichung bestimmt - entschieden, daß die Mannheimer Akte der Besteuerung von Umsätzen durch Personenbeförderung auf dem Rhein nicht entgegensteht.
  • BFH, 12.03.1998 - V R 52/97

    Abgabe von Speisen in Schulmensa

    Die Verpflegungsabgabe ist dann als Lieferung und nicht als Dienstleistung zu beurteilen, wenn sich der Umsatz auf Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" bezieht und daneben keine Dienstleistungen erbracht werden, die den Verzehr an Ort und Stelle in einem geeigneten Rahmen entsprechend gestalten (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Dezember 1996 V R 130/92, BFHE 182, 403, II. 1. a der Entscheidungsgründe unter Bezugnahme auf die bezeichnete Entscheidung des EuGH).
  • FG Düsseldorf, 22.03.2002 - 1 K 6122/98

    Inländischer Unternehmer; Filialbetrieb; Kreuzfahrtschiff; Leistungsort;

    Nach ständiger Rechtsprechung, der der Senat folgt, wird durch ein Schiff, das bestimmungsgemäß Waren oder Passagiere befördert, eine solche dauernde feste Verbindung nicht hergestellt (Urteil des Reichsfinanzhofes - RFH - vom 06.03.1935 IV A 210/34, RFHE 37, 265; BFH-Urteile vom 19.12.1996 V R 130/92, BStBl II 1998, 279; vom 19.11.1998 V R 30/98, BStBl II 1999, 108; vgl. auch Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 12 AO Rz. 7).
  • BFH, 20.08.1998 - V R 15/98

    Steuersatz bei sog. Schulspeisung

    Die Verpflegungsabgabe ist nur dann als Lieferung und nicht als Dienstleistung zu beurteilen, wenn sich der Umsatz auf Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" bezieht und daneben keine Dienstleistungen erbracht werden, die den Verzehr an Ort und Stelle in einem geeigneten Rahmen ansprechend gestalten (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Dezember 1996 V R 130/92, BFHE 182, 403, II. 1. a der Entscheidungsgründe unter Bezugnahme auf die bezeichnete Entscheidung des EuGH).
  • BFH, 20.12.2005 - III S 24/05

    Verhältnis AdV und NZB-Verfahren

    Da beim BFH die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist, können die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung nur danach geprüft werden, ob ernstlich mit der Zulassung der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1996 XI S 57/96, BFH/NV 1997, 276).
  • FG Düsseldorf, 12.09.2008 - 1 K 2604/05

    Erlöschen eines Vorsteuerrückforderungsanspruchs durch Zahlungsverjährung;

    Allerdings kann ein Steuerpflichtiger sich auf eine gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung dann nicht mehr berufen, wenn er die nach inländischem Recht geschuldete Steuer bereits in der Weise auf seinen zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger abgewälzt hat, dass dieser die in Rechnung gestellt Umsatzsteuer an den Steuerpflichtigen gezahlt hat (EuGH, Urteile vom 19.01.1982 Rs. 8/81 - Becker -, UR 1982, 70 undvom 14.07.1988 Rs. 207/87 - Weißgerber -, UR 1989, 118; BFH, Urteile vom 18.05.1993 V R 5/91, UR 1994, 465 undvom 19.12.1996 V R 130/92, BStBl II 1998, 279).
  • FG Bremen, 01.12.1998 - 298168K 2

    Festsetzung des vollen Steuersatzes auf die Umsätze eines Imbissbetriebs;

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