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   BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96   

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https://dejure.org/1997,582
BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96 (https://dejure.org/1997,582)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1997 - IV R 45/96 (https://dejure.org/1997,582)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - IV R 45/96 (https://dejure.org/1997,582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 12 Nr. 2
    Versorgungsleistungen bei vorweggenommener Erbfolge

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStDV § 7 Abs 1
    Altenteil; Dauernde Last; Großmutter; Landwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 539
  • FamRZ 1997, 937 (Ls.)
  • BB 1997, 869
  • DB 1997, 911
  • BStBl II 1997, 458
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Ob der Kreis der Personen, an die die Versorgungsleistungen erbracht werden, mit der neueren Rechtsprechung des X. Senats auf den Übertragenden und andere Personen des Generationennachfolge-Verbunds zu beschränken ist, weil nur innerhalb dieses Verbunds davon ausgegangen werden kann, daß den wiederkehrenden Leistungen ein Versorgungszweck und nicht die Erbringung eines Entgelts zugrunde liegt (Urteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633; vom 14. Dezember 1994 X R 1 - 2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680, und vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32), kann für den Streitfall unentschieden bleiben, denn die Großmutter des Klägers gehört zum Generationennachfolge-Verbund.

    Neben dem Übertragenden, seinem Ehegatten und erb- oder pflichtteilsberechtigten Abkömmlingen (Urteil in BFHE 173, 152, 156, BStBl II 1996, 669) können nach Auffassung des X. Senats auch andere Familienangehörige zu dem Verbund gehören.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG greift insoweit nicht ein, als der Übernehmer eines Betriebs im Zusammenhang mit der Übertragung Versorgungsleistungen gegenüber dem Übertragenden zusagt (BFH-Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4 - 6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).

    Das gilt nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 auch für Versorgungsleistungen, die gegenüber Angehörigen des Übergebers zugesagt werden.

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Ob der Kreis der Personen, an die die Versorgungsleistungen erbracht werden, mit der neueren Rechtsprechung des X. Senats auf den Übertragenden und andere Personen des Generationennachfolge-Verbunds zu beschränken ist, weil nur innerhalb dieses Verbunds davon ausgegangen werden kann, daß den wiederkehrenden Leistungen ein Versorgungszweck und nicht die Erbringung eines Entgelts zugrunde liegt (Urteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633; vom 14. Dezember 1994 X R 1 - 2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680, und vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32), kann für den Streitfall unentschieden bleiben, denn die Großmutter des Klägers gehört zum Generationennachfolge-Verbund.

    Nach den insoweit nicht entscheidungserheblichen Ausführungen in seinem Urteil in BFHE 177, 36, 39, BStBl II 1996, 680 soll der Kreis aber auf solche Personen begrenzt bleiben, die gegenüber dem Übertragenden erbberechtigt sind und aus dem Ertrag des ihnen nach Erbrecht an sich zustehenden Vermögens versorgt werden.

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 51/92

    Unentgeltliche Überlassung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Übertragen Eltern Vermögen, das ihnen zuvor von den Großeltern übertragen worden ist, auf ihre Kinder und erbringen jene im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung Versorgungsleistungen an die Großeltern, zu denen bisher die Eltern verpflichtet waren, so sind die Versorgungsleistungen deshalb als dauernde Last abzugsfähig (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Februar 1993 IV R 51/92, BFH/NV 1994, 14, zur Behandlung von Altenteilsleistungen bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag; gl. A. P. Fischer, Finanz-Rundschau - FR - 1992, 765, 767, 769 Fn. 12; Weber-Grellet, FR 1996, 676; jetzt auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1508 Tz. 24).
  • BFH, 08.11.1990 - IV R 73/87

    Betriebsübertragung entgeltlich, soweit außerbetriebliche Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 8. November 1990 IV R 73/87 (BFHE 163, 334, BStBl II 1991, 450).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Ob der Kreis der Personen, an die die Versorgungsleistungen erbracht werden, mit der neueren Rechtsprechung des X. Senats auf den Übertragenden und andere Personen des Generationennachfolge-Verbunds zu beschränken ist, weil nur innerhalb dieses Verbunds davon ausgegangen werden kann, daß den wiederkehrenden Leistungen ein Versorgungszweck und nicht die Erbringung eines Entgelts zugrunde liegt (Urteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633; vom 14. Dezember 1994 X R 1 - 2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680, und vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32), kann für den Streitfall unentschieden bleiben, denn die Großmutter des Klägers gehört zum Generationennachfolge-Verbund.
  • BFH, 17.04.1996 - X R 160/94

    Die Ausschlagung einer Erbschaft zugunsten eines in der nachfolgenden Generation

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Ob der Kreis der Personen, an die die Versorgungsleistungen erbracht werden, mit der neueren Rechtsprechung des X. Senats auf den Übertragenden und andere Personen des Generationennachfolge-Verbunds zu beschränken ist, weil nur innerhalb dieses Verbunds davon ausgegangen werden kann, daß den wiederkehrenden Leistungen ein Versorgungszweck und nicht die Erbringung eines Entgelts zugrunde liegt (Urteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633; vom 14. Dezember 1994 X R 1 - 2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680, und vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32), kann für den Streitfall unentschieden bleiben, denn die Großmutter des Klägers gehört zum Generationennachfolge-Verbund.
  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Ob der Kreis der Personen, an die die Versorgungsleistungen erbracht werden, mit der neueren Rechtsprechung des X. Senats auf den Übertragenden und andere Personen des Generationennachfolge-Verbunds zu beschränken ist, weil nur innerhalb dieses Verbunds davon ausgegangen werden kann, daß den wiederkehrenden Leistungen ein Versorgungszweck und nicht die Erbringung eines Entgelts zugrunde liegt (Urteile vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633; vom 14. Dezember 1994 X R 1 - 2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680, und vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32), kann für den Streitfall unentschieden bleiben, denn die Großmutter des Klägers gehört zum Generationennachfolge-Verbund.
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96
    Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG greift insoweit nicht ein, als der Übernehmer eines Betriebs im Zusammenhang mit der Übertragung Versorgungsleistungen gegenüber dem Übertragenden zusagt (BFH-Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4 - 6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).
  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Ferner können dazu auch die Eltern des Vermögensübergebers gehören, wenn der Vermögensübergeber das übergebene Vermögen seinerseits von den Eltern im Wege der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erhalten hatte (BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458; dem --obiter-- beipflichtend Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1242, rechte Spalte, letzter Absatz).

    Mit seiner Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458) ab.

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Diese steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines "Vermögensübergabevertrages" (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht darauf, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1993, 264, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 315; zuletzt BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458).
  • BFH, 14.05.2013 - I R 49/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Abzugsausschluss für

    Die steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübergabevertrags zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Diese steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübergabevertrages (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; zuletzt BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

    Die Verteilung der Erträge aus einer bisher vom Übergeber bewirtschafteten für eine dauerhafte, generationsübergreifende Anlage wie Hof- oder Gewerbebetrieb vergleichbare Wirtschaftseinheit rechtfertigt die steuerliche Abziehbarkeit der wiederkehrenden Leistungen auf der Geberseite und dementsprechend deren Besteuerung auf der Empfängerseite (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 264, Deutsches Steuerrecht 1993, 315; zuletzt BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

    Diese steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübergabevertrages (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458; in BFHE 186, 280).
  • BFH, 27.03.2001 - X R 106/98

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Vermächtnisrente an

    Zum Generationennachfolge-Verbund können zwar auch die Eltern des Vermögensübergebers bzw. des Erblassers gehören, wenn sie diesem zuvor das Vermögen gegen Zusage von Versorgungsleistungen übertragen hatten (Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 45/96 BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    b) Die spezialgesetzliche Zuordnung der wiederkehrenden Leistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen (private Versorgungsrente) beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass sich der Vermögensübergeber im "Vermögensübergabevertrag" in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (grundlegend Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; seither ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458; vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280).
  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3185/00

    Wiederkehrende Leistungen an die Lebensgefährtin sowie an die geschiedene Ehefrau

    Werden dagegen außerhalb des Sonderrechts "Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente" wiederkehrende Leistungen vereinbart, gelten § 12 EStG und die allgemeinen Grundsätze des Einkommensteuerrechts uneingeschränkt, d.h. die wiederkehrenden Leistungen (einschließlich Zinsanteil) sind entweder mangels wirtschaftlicher Belastung (Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung) oder im Hinblick auf § 12 Nr. 1 und 2 EStG (private Unterhaltsrente ohne Bezug zu einem dafür erhaltenen Vermögenswert) nicht abziehbar (vgl. Urteile des BFH vom 25.11.1992 - X R 91/89 -, BStBl II 1996, 666 und vom 23.1.1997 - IV R 45/96 -, BStBl II 1997, 458).

    Zum Personenkreis, an den begünstigte Versorgungsleistungen im Rahmen letztwilliger Verfügungen erbracht werden können, zählen somit beispielsweise Ehegatten, Abkömmlinge, Geschwister, Großeltern und andere mögliche gesetzliche Erben (Generationen-Nachfolgeverbund, vgl. Urteil des BFH vom 23.1.1997 - IV R 45/96 -, BStBl II 1997, 458), nicht aber fremde Dritte, die mit dem Erblasser nicht verwandt und damit auch nicht gesetzlich erbberechtigt sind, wie beispielsweise eine Haushälterin (vgl. Urteil des BFH vom 14.12.1994 - X R 1-2/90 -, BStBl II 1996, 680).

  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1445/07

    Kein Abzug von Rentenzahlungen des nicht befreiten Vorerben an die frühere

    Ferner können dazu auch die Eltern des Vermögensübergebers gehören, wenn der Vermögensübergeber das übergebene Vermögen seinerseits von den Eltern im Wege der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erhalten hatte (Urteil des BFH vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BStBl II 1997, 458; dem - obiter - beipflichtend das Urteil des BFH vom 27. März 2001 X R 106/98, a.a.O.).
  • FG Düsseldorf, 03.11.1999 - 7 K 2787/95

    Vermächtnisweise auferlegte Unterhaltsleistungen

  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - 4 K 1448/07

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen eines nicht befreiten Vorerben an die

  • FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04

    Versorgungsleistung; Dauernde Last; Teilweise Veräußerung; Rente; Zeitlicher

  • FG Münster, 17.11.2011 - 2 K 507/07

    Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 S. 4 EStG mit der gewinnmindernden Berücksichtigung

  • FG Niedersachsen, 18.11.2002 - 14 K 117/98

    Sonderausgabenabzug für Altenteilsleistungen; Übergabe von Vermögen gegen

  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

  • FG Düsseldorf, 06.06.2007 - 7 K 6716/04

    Zusage wiederkehrender Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung

  • FG München, 13.04.2000 - 15 K 3507/94

    Kein Sonderausgabenabzug der aufgrund eines Vermächtnisses an einen nicht

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum

  • FG Düsseldorf, 09.06.2010 - 7 K 4178/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Zahlungen als dauernde Last;

  • FG Düsseldorf, 23.03.1998 - 15 K 3702/94

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen an eine ausgeschiedene Kommanditistin als "dauernde

  • FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 7352/99

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

  • FG Nürnberg, 24.11.1999 - V 854/97

    Vermächtniserfüllung an Familienfremde keine dauernde Last

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 116/01

    Kein Sonderausgabenabzug wiederkehrender Leistungen des Erben an einen

  • FG München, 10.07.2002 - 1 K 3672/99

    Wiederkehrende Leistungen vom Thypus 1 im Falle der Übertragung von

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98

    Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages

  • FG München, 19.12.2013 - 10 K 2320/12

    Wiederkehrende Leistungen aufgrund eines Hofübergabvertrages

  • FG München, 29.10.2002 - 2 K 782/98

    Keine Anerkennung einer dauernden Last bei Übergabe eines Zweifamilienhauses,

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