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   BFH, 12.11.1996 - III R 38/95   

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https://dejure.org/1996,540
BFH, 12.11.1996 - III R 38/95 (https://dejure.org/1996,540)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1996 - III R 38/95 (https://dejure.org/1996,540)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1996 - III R 38/95 (https://dejure.org/1996,540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 33, 33a

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung der Einkommensteuer bei außergewöhnlichen Aufwendungen - Kosten wegen ständiger Pflegebedürftigkeit auch älterer Menschen als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 33, 33a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33, BGB § 529, BGB § 528
    Anrechnung; Krankheitskosten; Pflege; Vermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 64
  • FamRZ 1997, 1274 (Ls.)
  • BB 1997, 1088
  • BB 1997, 1135
  • DB 1997, 1377
  • BStBl II 1997, 387
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.08.1990 - III R 2/86

    Krankheitsbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. z. B. Urteile vom 10. August 1990 III R 2/86, BFH/NV 1991, 231, und vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418, jeweils m. w. N.) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur der Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.

    a) In Anwendung dieser Grundsätze beurteilt die Rechtsprechung Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch seine altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim erwachsen, nicht als außergewöhnlich, sondern als typische Kosten der Lebensführung und läßt sie deshalb grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. von § 33 EStG zum Abzug zu (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 231, und in BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418).

    Eine Steuervergünstigung nach § 33 EStG ist deshalb auch zu gewähren, wenn der ältere Mensch durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bedingt in der Pflegestation eines Altenheimes, in einem Altenpflegeheim oder Pflegeheim untergebracht ist (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 138/77, BFHE 131, 381, BStBl II 1981, 23, und VI R 196/77, BFHE 131, 378, BStBl II 1981, 25), sofern die tatsächlich angefallenen Pflegekosten von den zu den Aufwendungen der üblichen Lebensführung zählenden reinen Unterbringungskosten abgrenzbar sind (Urteile des Senats in BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418, und in BFH/NV 1991, 231).

    Unerheblich ist, ob der Kranke oder Pflegebedürftige die außergewöhnlichen Aufwendungen selbst trägt oder ob diese ein unterhaltsverpflichteter Dritter übernimmt (Senat in BFH/NV 1991, 231).

  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. z. B. Urteile vom 10. August 1990 III R 2/86, BFH/NV 1991, 231, und vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418, jeweils m. w. N.) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur der Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.

    a) In Anwendung dieser Grundsätze beurteilt die Rechtsprechung Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch seine altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim erwachsen, nicht als außergewöhnlich, sondern als typische Kosten der Lebensführung und läßt sie deshalb grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. von § 33 EStG zum Abzug zu (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 231, und in BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418).

    Eine Steuervergünstigung nach § 33 EStG ist deshalb auch zu gewähren, wenn der ältere Mensch durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bedingt in der Pflegestation eines Altenheimes, in einem Altenpflegeheim oder Pflegeheim untergebracht ist (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 138/77, BFHE 131, 381, BStBl II 1981, 23, und VI R 196/77, BFHE 131, 378, BStBl II 1981, 25), sofern die tatsächlich angefallenen Pflegekosten von den zu den Aufwendungen der üblichen Lebensführung zählenden reinen Unterbringungskosten abgrenzbar sind (Urteile des Senats in BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418, und in BFH/NV 1991, 231).

  • BFH, 22.08.1980 - VI R 196/77

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung des Steuerpflichtigen in

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    Eine Steuervergünstigung nach § 33 EStG ist deshalb auch zu gewähren, wenn der ältere Mensch durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bedingt in der Pflegestation eines Altenheimes, in einem Altenpflegeheim oder Pflegeheim untergebracht ist (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 138/77, BFHE 131, 381, BStBl II 1981, 23, und VI R 196/77, BFHE 131, 378, BStBl II 1981, 25), sofern die tatsächlich angefallenen Pflegekosten von den zu den Aufwendungen der üblichen Lebensführung zählenden reinen Unterbringungskosten abgrenzbar sind (Urteile des Senats in BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418, und in BFH/NV 1991, 231).
  • BFH, 19.05.1995 - III R 12/92

    Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige eine der wesentlichen Ursachen aus für ihn nicht zwangsläufigen Gründen selbst gesetzt hat (Urteil des Senats vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774).
  • BFH, 12.01.1973 - VI R 207/71

    Familienangehörige - Altersheim - Kosten der Unterbringung - Typische

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    Dementsprechend sind die Kosten der Unterbringung eines bedürftigen Familienangehörigen in einem Altenheim typische Unterhaltsaufwendungen i. S. des § 33a Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 12. Januar 1973 VI R 207/71, BFHE 108, 500, BStBl II 1973, 442).
  • BFH, 22.08.1980 - VI R 138/77

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung des Steuerpflichtigen in

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    Eine Steuervergünstigung nach § 33 EStG ist deshalb auch zu gewähren, wenn der ältere Mensch durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bedingt in der Pflegestation eines Altenheimes, in einem Altenpflegeheim oder Pflegeheim untergebracht ist (BFH-Urteile vom 22. August 1980 VI R 138/77, BFHE 131, 381, BStBl II 1981, 23, und VI R 196/77, BFHE 131, 378, BStBl II 1981, 25), sofern die tatsächlich angefallenen Pflegekosten von den zu den Aufwendungen der üblichen Lebensführung zählenden reinen Unterbringungskosten abgrenzbar sind (Urteile des Senats in BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418, und in BFH/NV 1991, 231).
  • BFH, 07.03.1975 - VI R 248/71

    Körperbehinderte - Ständige Pflegebedürftigkeit - Pauschbetrag - Minderung der

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    b) Dagegen begründen die Kosten wegen ständiger Pflegebedürftigkeit auch bei älteren Menschen eine außergewöhnliche Belastung (BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 248/71, BFHE 115, 346, BStBl II 1975, 483).
  • BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75

    Aufwendungen aufgrund einer vom Steuerpflichtigen zur Aufrechterhaltung des

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Zwangsläufigkeit i. S. von §§ 33 Abs. 2, 33a Abs. 1 EStG nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige die Möglichkeit hatte, den Aufwendungen auszuweichen (BFH-Urteil vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147).
  • FG Düsseldorf, 29.09.2011 - 11 K 2506/09

    Berücksichtigung von Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Das gelte jedenfalls dann, wenn der Betreffende bei der Übertragung bereits das Rentenalter erreicht habe und folglich mit dem Aufbau einer ausreichenden Alterssicherung nicht mehr habe gerechnet werden können und die Renten- oder sonstigen Versorgungsansprüche zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit offensichtlich unzureichend gewesen seien (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387).

    Im Unterschied zum Urteil des BFH vom 12. November 1996 (III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387) sei die Grundstücksübertragung im Streitfall unter Nießbrauchsvorbehalt erfolgt und der Nießbrauch hätte im Hinblick auf die Höhe der Mieteinnahmen grundsätzlich auch ausgereicht, um die Unterstützungsleistungen vermeiden zu können.

    Dabei wird es nicht als ungewöhnliche, außerhalb der Lebenserfahrung liegende und mithin nicht adäquate Folge einer bürgerlich-rechtlich vorbehaltlosen Übertragung aller sicheren Vermögenswerte an einen nahen Angehörigen angesehen, dass dieser bei späterer Bedürftigkeit des Betreffenden für ihn eintreten muss; das gilt jedenfalls dann, wenn der Betreffende bei der Übertragung bereits das Rentenalter erreicht hatte und seine Renten- oder sonstigen Versorgungsansprüche zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit offensichtlich unzureichend waren (BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2009 VI B 146/08, BFH/NV 2010, 637; Loschelder, in: Schmidt, EStG, 29. Aufl. 2010, § 33 Rz. 22).

    d) Weiterhin steht das BFH-Urteil vom 12. November 1996 (III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387) der Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nicht entgegen.

    Im Hinblick auf die Erträge aus dem übertragenen Grundbesitz ist darauf hinzuweisen, dass dieser im Streitfall - anders als in dem der BFH-Entscheidung vom 12. November 1996 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt - mit einem Vorbehaltsnießbrauch zugunsten der Tante des Klägers belastet war, der in der Folgezeit nicht wieder aufgehoben wurde.

    Der Senat sieht in seiner Entscheidung insbesondere keine Abweichung vom BFH-Urteil vom 12. November 1996 (a.a.O.), da das Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundbesitz vorliegend eben nicht wieder aufgehoben wurde und daher die Frage der adäquat kausalen Verursachung der Unterstützungsbedürftigkeit durch die Vermögensübertragung nach Auffassung des Senats anders zu beurteilen ist.

  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

    Zu diesen üblichen Aufwendungen der Lebensführung rechnen regelmäßig auch die Kosten für die altersbedingte Unterbringung in einem normalen Altersheim (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 30. August 1972 VI R 144/69, BFHE 107, 496, BStBl II 1973, 159; vom 12. Januar 1973 VI R 207/71, BFHE 108, 500, BStBl II 1973, 442; vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418, m.w.N., und vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387, unter 1. a der Gründe).

    Unerheblich ist, ob der Kranke oder Pflegebedürftige die außergewöhnlichen Aufwendungen selbst trägt, oder ob diese ein unterhaltsverpflichteter Dritter übernimmt (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 231; in BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387, unter 1. b der Gründe).

  • BFH, 10.05.2007 - III R 39/05

    Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Ist der Steuerpflichtige in einem Heim untergebracht, sind die tatsächlich angefallenen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sie von den --zu den Kosten der üblichen Lebensführung rechnenden-- Kosten für die Unterbringung abgrenzbar sind (Senatsurteil vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387).

    Sind mit dem von allen Heimbewohnern zu entrichtenden Pauschalentgelt für die Heimunterbringung auch Pflegeleistungen abgegolten, kann das Entgelt nicht in übliche als Kosten der Lebensführung zu behandelnde Unterbringungskosten und außergewöhnliche Krankheits-/Pflegekosten aufgeteilt werden (Senatsurteile in BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387, und vom 18. April 2002 III R 15/00, BFHE 199, 135, BStBl II 2003, 70).

  • BFH, 30.06.2010 - VI R 35/09

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Bedürftigkeit des

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Unterhaltsempfänger mit der Überlassung seine Bedürftigkeit selbst herbeigeführt hat (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 64/06

    Pflegeaufwendungen ohne Pflegestufe bei Heimunterbringung abziehbar

    Ist der Steuerpflichtige in einem Heim untergebracht, sind die tatsächlich angefallenen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sie von den --zu den Kosten der üblichen Lebensführung rechnenden-- Kosten für die Unterbringung abgrenzbar sind (Senatsurteil vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387).

    Sind dagegen mit dem von allen Heimbewohnern zu entrichtenden Pauschalentgelt für die Heimunterbringung auch Pflegeleistungen abgegolten, kann das Entgelt nicht in übliche als Kosten der Lebensführung zu behandelnde Unterbringungskosten und außergewöhnliche Krankheits-/Pflegekosten aufgeteilt werden (Senatsurteile in BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387, und vom 18. April 2002 III R 15/00, BFHE 199, 135, BStBl II 2003, 70).

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 1 K 1794/03

    Geltendmachung eines Pflegepauschbetrags wegen unentgeltlicher persönlicher

    Im ersten Fall geht es um eine außergewöhnliche Belastung des Kranken oder Pflegebedürftigen, im zweiten Fall um eine außergewöhnliche Belastung des Dritten (vgl. zum ganzen BFH-Urteil vom 12. November 1996, Az.: III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387 m.w.N.).

    Wird die Unterstützungsbedürftigkeit eines Angehörigen von dem Steuerpflichtigen adäquat dadurch (mit-) verursacht, dass er sich von diesem Angehörigen zuvor hat Vermögen übertragen lassen, ist eine Berücksichtigung der Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1996, Az.: III R 38/95, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 03.12.2007 - 6 K 363/05

    Aufwendungen von Ehegatten für die Unterbringung in einem Wohnstift als

    Ist der Steuerpflichtige in einem Heim untergebracht, sind die tatsächlich angefallenen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sie von den - zu den Kosten der üblichen Lebensführung rechnenden - Kosten für die Unterbringung abgrenzbar sind (BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 38/95, BStBl II 1997, 387).
  • FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 1810/96
    Er verweist auf das BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 38/95 (BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387 [BFH 12.11.1996 - III R 38/95] ), in dem die gleichen Grundvoraussetzungen des § 33 EStG maßgeblich seien wie hier.

    Auf diesen Fall hält der Senat mit dem Beklagten das BFH-Urteil in BStBl II 1997, 387 [BFH 12.11.1996 - III R 38/95] für anwendbar.

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 6 K 83/07

    Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung - außergewöhnliche Belastung bei

    Unerheblich ist, ob der Kranke oder Pflegebedürftige die außergewöhnlichen Aufwendungen selbst trägt, oder ob diese ein unterhaltsverpflichteter Dritter übernimmt (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 231; in BFHE 182, 64 , BStBl II 1997, 387, unter 1. b der Gründe).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 66/97

    Zahlungen an Schenker aufgrund Rückforderungsanspruchs

    Die Rückgabe von zuvor durch Schenkung erlangten Vermögenswerten oder ein entsprechender Wertausgleich bedeuten keine "Belastung" i.S. von § 33 EStG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387).
  • BFH, 01.12.2009 - VI B 146/08

    Außergewöhnliche Belastung: Fehlende Zwangsläufigkeit von

  • FG München, 18.01.2000 - 1 K 4839/98

    Unterbringungskosten im Altersheim nicht abziehbar

  • LG Koblenz, 05.07.2006 - 2 T 354/06

    Vorliegen von Verfügungsbeschränkungen; Zustimmung des anderen Ehegatten auf

  • FG Hamburg, 11.05.2001 - VI 122/00

    Aufwendungen für behinderungsbedingte Unterbringung in betreuter Wohngemeinschaft

  • BFH, 29.03.2001 - III B 146/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Altenheim-Unterbringungskosten als

  • FG München, 07.12.2000 - 1 K 4839/98

    Aufwendungen für eine Heimunterbringung keine außergewöhnliche Belastung

  • FG Hessen, 15.11.2001 - 3 K 2329/99

    Unterhaltsbedürftig; Zwangsläufig; Außergewöhnliche Belastung; Angehöriger;

  • FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 157/00

    Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Nachweis der Pflegebedürftigkeit.

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - 3 K 1844/97

    Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Verwandten als außergewöhnliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 1899/98

    Aufwendungen für Heimunterbringung

  • FG Hamburg, 21.01.1998 - V 90/94

    Außergewöhnliche Belastung: Vermögen der Pflegebedürftigen

  • FG Hamburg, 16.12.1999 - II 166/99

    Minderung der Einkommenssteuer wegen außergewöhnlicher Belastungen;

  • FG Düsseldorf, 25.06.1999 - 9 K 7395/96

    Nachweis der pflegebedingten Heimunterbringung

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