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   BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96   

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BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96 (https://dejure.org/1997,1146)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - IX R 20/96 (https://dejure.org/1997,1146)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - IX R 20/96 (https://dejure.org/1997,1146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 62 Abs 3
    Prozeßvollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 183, 369
  • NJW 1998, 264
  • NVwZ 1998, 216 (Ls.)
  • BB 1997, 2366
  • DB 1997, 2364
  • BStBl II 1997, 823
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.04.1992 - IV R 42/90

    Bezug von Prozessvollmacht auf konkreten Rechtsstreit

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Ist eine Vollmachtsurkunde unvollständig, weil der Bevollmächtigte nicht bezeichnet ist, so kann die fehlende Angabe dadurch ergänzt werden, daß der Prozeßbevollmächtigte sich aus der mit der Vollmacht verbundenen Klagebegründung ergibt, und ferner erkennbar ist, daß er gemäß einer ihm vom Mandanten erteilten Ermächtigung zur Vervollständigung der Vollmachtsurkunde gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1992 IV R 42/90, BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914).

    Für eine derartige Verbindung der Schriftstücke ist eine Zusammenheftung der Urkunden ausreichend (BFH-Urteile vom 10. März 1988 IV R 218/85, BFHE 153, 195, BStBl II 1988, 731, und in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914 unter 2.).

    Zwar hat der BFH in dem Urteil in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914 (unter 3.) die Ergänzung einer den Bevollmächtigten nicht benennenden Vollmachtsurkunde deshalb angenommen, weil die Vollmacht einem Schriftsatz beigefügt war, in dem der Rechtsstreit genau bezeichnet und auf die anliegende Vollmacht hingewiesen worden war (vgl. auch zur fehlenden Angabe des konkreten Rechtsstreits in der Vollmachtsurkunde die BFH-Entscheidungen vom 27. Oktober 1989 VI B 163/89, BFH/NV 1990, 648; vom 15. November 1991 VI R 3/90, BFH/NV 1992, 608; vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).

    Dies folgt aus den nach Aktenlage ersichtlichen Umständen, die das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen und festzustellen hat (BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 V R 31/95, BFHE 179, 242, BStBl II 1996, 299, und in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914).

  • BFH, 25.01.1996 - V R 31/95

    Zur Erteilung der Prozeßvollmacht durch ein an das FG gerichtetes Telegramm des

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Dies folgt aus den nach Aktenlage ersichtlichen Umständen, die das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen und festzustellen hat (BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 V R 31/95, BFHE 179, 242, BStBl II 1996, 299, und in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914).
  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Zwar hat der BFH in dem Urteil in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914 (unter 3.) die Ergänzung einer den Bevollmächtigten nicht benennenden Vollmachtsurkunde deshalb angenommen, weil die Vollmacht einem Schriftsatz beigefügt war, in dem der Rechtsstreit genau bezeichnet und auf die anliegende Vollmacht hingewiesen worden war (vgl. auch zur fehlenden Angabe des konkreten Rechtsstreits in der Vollmachtsurkunde die BFH-Entscheidungen vom 27. Oktober 1989 VI B 163/89, BFH/NV 1990, 648; vom 15. November 1991 VI R 3/90, BFH/NV 1992, 608; vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).
  • BFH, 27.10.1989 - VI B 163/89

    Vorlage einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht für das Verfahren vor dem

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Zwar hat der BFH in dem Urteil in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914 (unter 3.) die Ergänzung einer den Bevollmächtigten nicht benennenden Vollmachtsurkunde deshalb angenommen, weil die Vollmacht einem Schriftsatz beigefügt war, in dem der Rechtsstreit genau bezeichnet und auf die anliegende Vollmacht hingewiesen worden war (vgl. auch zur fehlenden Angabe des konkreten Rechtsstreits in der Vollmachtsurkunde die BFH-Entscheidungen vom 27. Oktober 1989 VI B 163/89, BFH/NV 1990, 648; vom 15. November 1991 VI R 3/90, BFH/NV 1992, 608; vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).
  • BFH, 20.04.1994 - X B 45/93

    Vorlage ordnungsgemäßer Prozessvollmacht durch Steuerberater in

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Eine ordnungsgemäße Vollmacht muß erkennen lassen, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist und wozu bevollmächtigt wurde (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1994 X B 45/93, BFH/NV 1995, 42).
  • BFH, 15.11.1991 - VI R 3/90

    Voraussetzung der wirksamen Einsetzung eines Steuerberaters als

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Zwar hat der BFH in dem Urteil in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914 (unter 3.) die Ergänzung einer den Bevollmächtigten nicht benennenden Vollmachtsurkunde deshalb angenommen, weil die Vollmacht einem Schriftsatz beigefügt war, in dem der Rechtsstreit genau bezeichnet und auf die anliegende Vollmacht hingewiesen worden war (vgl. auch zur fehlenden Angabe des konkreten Rechtsstreits in der Vollmachtsurkunde die BFH-Entscheidungen vom 27. Oktober 1989 VI B 163/89, BFH/NV 1990, 648; vom 15. November 1991 VI R 3/90, BFH/NV 1992, 608; vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 218/85

    Zur Rechtswirkung einer Vollmacht bei fehlender Bezeichnung des Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Für eine derartige Verbindung der Schriftstücke ist eine Zusammenheftung der Urkunden ausreichend (BFH-Urteile vom 10. März 1988 IV R 218/85, BFHE 153, 195, BStBl II 1988, 731, und in BFHE 168, 203, BStBl II 1992, 914 unter 2.).
  • BFH, 20.09.1991 - III R 65/90
    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96
    Doch bestehen entgegen der Ansicht des FA im Falle der Beiheftung einer Vollmachtsurkunde, die lediglich im Namen des Bevollmächtigten nicht enthält, zu einem Schriftsatz, der den Rechtsstreit genau bezeichnet und in dem sich der Prozeßbevollmächtigte als solcher benennt, in der Regel auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis im Schriftsatz auf die beigefügte Prozeßvollmacht keine Zweifel an der Bevollmächtigung des im Schriftsatz angegebenen Prozeßbevollmächtigten (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 65/90, nicht veröffentlicht).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Denn eine ordnungsgemäße Vollmacht muss erkennen lassen, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist und wozu bevollmächtigt wurde (vgl. dazu nur BFH v. 29.07.1997 - IX R 20/96, juris).
  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Sie steht ferner im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Senate des BFH, derzufolge der Prozeßbevollmächtigte für eine ihm überlassene sog. Blankovollmacht oder für ein in den notwendigen Angaben unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular --entsprechend seiner internen Ermächtigung-- den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit dadurch herstellen kann, daß er vor Einreichung bei Gericht die notwendigen Angaben (Streitgegenstand, Beteiligte etc.) selbst in das Formular einträgt oder dieses zwar unvollständig beläßt, aber einem dem FG übersandten Schriftsatz beiheftet, der den Rechtsstreit genau bezeichnet (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 IX R 20/96, BFHE 183, 369, BStBl II 1997, 823, und in BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH/NV 1992, 671; BFH-Beschluß vom 20. April 1994 X B 45/93, BFH/NV 1995, 42, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 14 R 543/13

    Überweisung einer Rentennachzahlung auf ein dafür nicht vorgesehenes Konto des

    Sie hat auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 02.12.2003 (Az.: L 2 RJ 949/03) sowie Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23.04.1992, Az.: IV R 42/90; Urteil vom 29.07.1997, Az.: IX R 20/96 und Urteil vom 18.12.1996, Az.: III R 82/90) Bezug genommen und die Ansicht vertreten, dass die nachträgliche Überweisung der Nachzahlung durch die Klägerin auf das Anderkonto der Kläger-Bevollmächtigten "realitätsfremd" sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - L 7 AY 1799/06

    Einreichung der Prozessvollmacht

    Darüber hinaus sieht der Senat die am 3. Februar 2006 ausgestellten Vollmachten als hinreichende Legitimation des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt K. zur Prozessvertretung vor dem Landessozialgericht (LSG) an, obwohl in beiden Originalvollmachten ein Streitgegenstand nicht bezeichnet ist; denn diese Vollmachten waren dem Schriftsatz vom 6. März 2006 beigeheftet und enthielten die ausführende Behörde des Beklagten als Gegner, sodass nach den Umständen des Falles nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese sich nicht auf das konkrete Gerichtsverfahren bezögen (vgl. hierzu Bundesfinanzhof BFHE 164, 210; 168, 203; 183, 369; BFH NVwZ-RR 1997, 387; Hess. LSG Breithaupt 2004, 806); dies gilt umso mehr, als mit Schriftsatz vom 12. Mai 2006 zeitnah die derzeitige Anschrift der Kläger in Russland mitgeteilt worden ist.
  • BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98

    Prozessvollmacht; Bezugnahme auf Vollmachtsurkunde in anderen Verfahren

    Der Senat braucht nicht dazu Stellung zu nehmen, welche Folgen sich für den Fall ergeben, daß in der in Bezug genommenen Urkunde eines der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Vollmacht --Aussteller, Bevollmächtigter und Vollmachtsgegenstand-- nicht selbst enthalten ist, aber dem Umstand entnommen werden kann, daß die Vollmacht einem Schriftsatz angeheftet ist, der den Verwendungszusammenhang ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 20/96, BFHE 183, 369, BStBl II 1997, 823, m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 31.05.2012 - 5 TaBV 36/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wählerliste

    Bei Ausübung einer solchen Vertretungsmacht muss sich allerdings der Bevollmächtigte als solcher benennen (vgl. zu diesem Erfordernis: BFH vom 29.07.1997, NJW 1998, 264).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00

    Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe

    Die besondere Stellung des Verteidigers im Straf- bzw. Bußgeldverfahren bedingt (etwa im Hinblick auf die begrenzte Zahl der nach § 137 Abs. 1 S. 2 StPO zugelassenen gewählten Verteidiger und die Bevollmächtigung gerade des Zustellungsempfängers) höhere Anforderungen an die förmliche Sicherheit beim Zustellungsadressaten als in anderen Verfahrensordnungen (zu den insoweit geringeren Anforderungen an die nach § 62 Abs. 3 S. 1 FGO erforderliche Prozeßvollmacht vgl. BFH NJW 1998, 264; s. auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Aufl., § 80 Rn. 8).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 88/98

    Bevollmächtigung, Nachweis

    Ein Prozessbevollmächtigter ist vielmehr befugt, für eine ihm überlassene Blankovollmacht oder ein zunächst unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular --entsprechend seiner internen Ermächtigung-- den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit selbst herzustellen, indem er die notwendigen Angaben in das Formular einträgt oder dieses zwar unvollständig belässt, aber einem dem FG übersandten Schriftsatz beiheftet, der den konkreten Rechtsstreit bezeichnet (BFH-Urteile in BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; vom 29. Juli 1997 IX R 20/96, BFHE 183, 369, BStBl II 1997, 823; vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445).
  • BFH, 16.11.2000 - XI R 90/98

    Einkommenssteuerbescheid - Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Bevollmächtigung -

    Ein Prozessbevollmächtigter ist vielmehr befugt, für eine ihm überlassene Blankovollmacht oder ein zunächst unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular --entsprechend seiner internen Ermächtigung-- den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit selbst herzustellen, indem er die notwendigen Angaben in das Formular einträgt oder dieses zwar unvollständig belässt, aber einem dem FG übersandten Schriftsatz beiheftet, der den konkreten Rechtsstreit bezeichnet (BFH-Urteile in BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; vom 29. Juli 1997 IX R 20/96, BFHE 183, 369, BStBl II 1997, 823; vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445).
  • BFH, 16.11.2000 - XI R 93/98

    Einkommenssteuerbescheid - Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Bevollmächtigung -

    Ein Prozessbevollmächtigter ist vielmehr befugt, für eine ihm überlassene Blankovollmacht oder ein zunächst unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular --entsprechend seiner internen Ermächtigung-- den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit selbst herzustellen, indem er die notwendigen Angaben in das Formular einträgt oder dieses zwar unvollständig belässt, aber einem dem FG übersandten Schriftsatz beiheftet, der den konkreten Rechtsstreit bezeichnet (BFH-Urteile in BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; vom 29. Juli 1997 IX R 20/96, BFHE 183, 369, BStBl II 1997, 823; vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 87/98

    Prozessbevollmächtigter - Prozeßvollmacht - Vertretung in Steuerangelegenheiten -

  • BFH, 16.11.2000 - XI R 92/98

    Prozeßführungsbefugnis - Vollmacht - Prozeßvollmacht

  • BFH, 15.12.1999 - XI R 84/98

    Prozeßvollmacht - Vertreungszwang - Vertretung in Steuerangelegenheiten

  • BFH, 16.11.2000 - XI R 94/98

    Einkommenssteuerbescheid - Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Bevollmächtigung -

  • FG Hessen, 13.11.1998 - 9 K 252/98

    Erfordernis der Vorlage einer Prozeßvollmachtsurkunde gegenüber dem Gericht;

  • FG Hessen, 01.07.1998 - 9 K 2604/95

    Erfordernis der Vorlage einer Prozessvollmachtsurkunde gegenüber dem Gericht;

  • FG Hessen, 01.07.1998 - 9 K 859/95

    Erfordernis der Vorlage einer Prozessvollmachtsurkunde gegenüber dem Gericht;

  • BFH, 16.11.2000 - XI R 91/98
  • FG Hessen, 01.09.1998 - 9 K 6042/97
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