Rechtsprechung
| BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wesentliche Beteiligung - 1. Verlust bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft - Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßte Darlehen als nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung - Trotz Krise stehengelassene Darlehen - Als Anschaffungskosten zu berücksichtigender Darlehenswert - Zur Bedeutung des Eintritts des Krisenzeitpunkts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auflösungsverlust: Ausfall eines wesentlich beteiligten Gesellschafters mit Darlehen an die Gesellschaft
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 17 Abs. 1, 2, 4
Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.11.1993 - 6 K 355/90
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 183, 402
- NJW RR 1998, 106
- NJW-RR 1998, 106
- BB 1997, 2414
- DB 1997, 2408
- BStBl II 1999, 339
Wird zitiert von ... (73)
- BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98
Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 1. der Gründe, m.w.N.).b) Die Entstehung eines gemäß § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt des Weiteren voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (Senatsurteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.).
Unter diesen Voraussetzungen zählt zu diesen Aufwendungen auch die Wertminderung des Rückzahlungsanspruchs aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 3. a der Gründe).
d) Eine Veranlassung der Darlehensgewährung "durch das Gesellschaftsverhältnis" hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung dann angenommen, wenn das Darlehen nach zivilrechtlichen Grundsätzen eigenkapitalersetzenden Charakter hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, und vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724).
Zutreffend ist das FG zwar davon ausgegangen, dass es für die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten bei einem "stehen gelassenen" Darlehen auf den Wert des Darlehens in dem Zeitpunkt ankommt, in dem es der Gesellschafter mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abgezogen hat (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 3. b der Gründe, m.w.N.).
Der in diesem Urteil (unter 2. b, aa der Gründe) enthaltene Satz, dass "im Allgemeinen vom Nennwert auszugehen sei, wenn der Gesellschafter über die Entwicklung des Unternehmens unterrichtet sei und von vornherein keine Anzeichen dafür sprächen, dass er beabsichtige, das Darlehen abzuziehen", darf --wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 4. der Gründe, klargestellt hat-- nicht auf alle in der Krise stehen gelassenen Gesellschafter-Darlehen bezogen werden.
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 4 K 2792/97
Zur Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten nach Auflösung einer GmbH sowie …
Zum einen lag im gesellschaftsrechtlichen Sinne nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ein Auflösungsgrund vor, zum anderen war im Sinne des § 17 Abs. 4 EStG nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen im Sinne des § 72 GmbHG zu rechnen und es stand fest, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).Diesbezüglich versäumten die Kläger darzulegen, dass die Bürgschaftsverpflichtung und die Darlehensverpflichtungen zu einem Zeitpunkt erfolgten, als ein ordentlicher Kaufmann das Risiko einer Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie ein Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre bzw. von Anfang an für die Krise des ... bestimmt waren bzw. sie die Darlehen wie auch die Bürgschaft in der Krise stehen ließen, obwohl sie sie hätten zurückfordern können (…vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001 S-761…, vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BStBl II 1999, S. 817 sowie vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).
Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bürgschaftsübernahme bzw. die Darlehensgewährung Eigenkapital ersetzend, wenn die Bürgschaft zu einem Zeitpunkt übernommen wird, in dem sich die Gesellschaft bereits in der so genannten Krise bestimmt sind oder wenn der Gesellschafter das Darlehen stehen lässt, obwohl er es hätte abziehen können und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, dass die Rückzahlung gefährdet sein wird (BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).
Im Fall eines stehen gelassenen Darlehens ist der Wert zu berücksichtigen, den das Darlehen in dem Zeitpunkt hat, in dem es der Gesellschafter mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht (BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).
Dass die Bürgschaft bzw. die beiden Darlehen, die anfänglich Fremdkapitalcharakter hatten, von Anfang an für den Fall der Krise bestimmt waren, haben die Kläger ebenfalls nicht dargelegt (BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339 und 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001 S. 761 ).
Außerdem stand fest, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige gemäß § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen würden (BFH v. 24.4.1997, BStBl II 1999, 339).
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 EStG gehören auch eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen (BFH v. 24.4.1997, a.a.O.).
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96
Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters
Der Senat hat dies --im Anschluß an die zu kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)-- hinsichtlich des Umqualifizierungsgrundes der Kreditunwürdigkeit danach beurteilt, ob die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten noch einen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten hätte (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1805).Diese Beurteilung beruht auf der Erwägung, daß Wertverluste bis zu diesem Zeitpunkt die Privatsphäre des Gesellschafters belasten (BFH-Urteil in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805, m.w.N.).
Fällt der Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft mit einem solchen "krisenbestimmten" Darlehen aus, führt das im allgemeinen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Höhe des Nennwerts des Darlehens (vgl. dazu --allgemein für krisenbestimmte Darlehen-- BFH-Urteil in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805, unter II. 4. der genannten Gründe und --für sog. Finanzplandarlehen-- BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, DStR 1998, 73, 75, m.w.N.).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Wesentliche Beteiligungen - Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, …
Die Entstehung eines nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts setzt neben der zivilrechtlichen Auflösung der Gesellschaft weiter voraus, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr rechnen kann; es muss ferner feststehen, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten anfallen werden sowie welche im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufgabekosten der Gesellschafter noch zu tragen hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 2. der Gründe; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348).Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Gesellschaft nach den bei Gewährung des Darlehens oder der Bürgschaft bestehenden Verhältnissen von einem Dritten keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen mehr erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92
1. Verwertung der Maschinen des Einzelunternehmens des Klägers lt. Rechung der …
Erforderlich ist hierfür, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann und dass feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile in BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348). - BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Zeitliche Voraussetzungen für die Entstehung eines Auflösungsverlustes bei …
Hierfür wäre erforderlich gewesen, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen konnte und dass feststand, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 332, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348). - BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96
Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften
b) Die Entstehung eines 1986 nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt weiter voraus, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1805, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.).d) Die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für die Beteiligung erhöhen sich grundsätzlich um den Nennwert seiner wertlos gewordenen Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft aus der Bürgschaft, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme bereits in der Krise war (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162; in BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; Beschluß vom 17. Dezember 1996 VIII B 71/96, BFHE 182, 164, BStBl II 1997, 290, unter 2. a aa der Gründe) oder die Bürgschaft für den Fall einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft übernommen wurde und damit krisenbestimmt war (BFH-Urteile in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805, unter II. 3. c der Gründe; vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, DStR 1997, 1807, unter II. 2. a der Gründe).
- BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05
Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung
Denn die Höhe der Anschaffungskosten bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung in der Krise der GmbH (Nennbetrag; vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339). - BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98
Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten
Gelangt das FG zu der Feststellung, daß die Bürgschaft von vornherein krisenbestimmt war (zum Begriff der Krisenbestimmtheit bei Finanzierungsmaßnahmen von Gesellschaftern vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter 3. c der Gründe, m.w.N.) oder aber im Rahmen eines erkennbaren Finanzplans vom Kläger übernommen worden ist (zur Finanzplanbürgschaft vgl. BFH-Urteil in DStR 1999, 977), so ist der Nennwert der wertlos gewordenen Rückgriffsforderung aus der für die Gesellschaft übernommenen Bürgschaft anzusetzen (BFH-Urteil in DStR 1999, 977, unter 2. d der Gründe;… BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 922, unter 2. d der Gründe). - BFH, 26.01.1999 - VIII R 50/98
Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung
b) Die Entstehung eines 1992 nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt weiter voraus, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1805, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.).d) Die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für seine Beteiligung erhöhen sich um den Nennwert seiner wertlos gewordenen Forderungen auf Rückerstattung des gewährten Darlehens und aus der für die Gesellschaft übernommenen Bürgschaft, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehenshingabe und der Bürgschaftsübernahme wegen fehlender Kreditwürdigkeit bereits in der sog. Krise war (vgl. z.B. --für Darlehen-- BFH-Urteile in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805, und --für Bürgschaften-- vom heutigen Tage VIII R 32/96, in der Anlage mit weiteren Nachweisen) oder die Darlehen und Bürgschaften auch für den Fall der Krise bestimmt waren (vgl. z.B. --für Darlehen-- BFH-Urteile in BFHE 183, 402, und vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, sowie --für Bürgschaften-- in BFHE 183, 402, unter II. 3. c der Gründe, und vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, DStR 1997, 1807, unter II. 2. a der Gründe).
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93
Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft
- BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Einlage durch Verzicht auf nicht mehr werthaltige Darlehensforderung
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
1979
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98
Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - II 319/96
- FG Köln, 09.10.2003 - 10 K 2759/99
Nachträgliche Anschaffungskosten durch krisenbestimmtes Darlehen
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - II 529/96
- BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen …
- FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4602/10
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 2 K 30021/04
Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG aufgrund von Zahlungen …
- FG Köln, 25.06.2009 - 10 K 456/06
Anforderungen an die Hinzuziehbarkeit des Rückkaufwertes von zur Sicherung der …
- FG Köln, 25.06.2009 - 10 K 266/06
Steuerrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung von Darlehenverlusten als …
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 43/96
Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94
Wesentliche Beteiligungen - Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, …
- BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04
Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze
- FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06
Zeitpunkt der Verlustrealisierung
- FG Nürnberg, 30.06.2010 - 3 K 1417/08
Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens - objektive Beweislast für das …
- BFH, 19.02.1999 - VIII B 77/98
Nachträgliche AK; Bürgschaftsinanspruchnahme und Darlehensverluste
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- BFH, 08.03.1999 - VIII B 35/97
Krisenbestimmtes Gesellschafter-Darlehen; nachträgliche AK
- FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 16 K 1393/07
Nachträgliche Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung; …
- FG Düsseldorf, 27.05.2004 - 14 K 6167/00
Liquidationsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Nachträgliche …
- FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 2558/04
Das zivilrechtliche Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG …
- FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 2347/99
Darlehensverzicht des Alleingesellschafters einer GmbH
- FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08
Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der …
- FG Niedersachsen, 21.01.2005 - 11 K 621/03
Zum Ansatz eigenkapitalersetzender Darlehen als Anschaffungskosten i.R. des § …
- FG Düsseldorf, 19.10.1999 - 13 K 7553/95
Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise - …
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 680/01
Auflösungsverlust bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Geltung des Halbabzugsverbots bei Vereinbarung eines symbolischen Kaufpreises
- FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 7 K 1982/05
Wesentliche Beteiligung; Darlehen; Nachträgliche Anschaffungskosten; …
- FG Niedersachsen, 28.04.1998 - XI 23/94
- FG Köln, 10.02.1999 - 10 K 862/95
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 2547/00
Voraussetzung für Finanzplankredit als Eigenkapital ersetzendes Darlehen
- FG Düsseldorf, 15.01.1998 - 11 K 7125/94
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 79/96
Nachträgliche AK; Darlehen in der Krise
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03
Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche …
- BFH, 22.06.1998 - VIII B 26/98
Forderungsverzicht durch GmbH-Gesellschafter
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater …
- BFH, 21.10.1999 - I R 44/98
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- BFH, 25.05.2011 - IX R 54/10
Nachträgliche Anschaffungskosten
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 8318/97
Refinanzierung eines Gesellschafterdarlehens
- FG Münster, 22.04.1999 - 8 K 859/96
Zeitliche Zuordnung des Auflösungsverlusts bei wesentlicher Beteiligung
- FG München, 26.01.2000 - 2 K 381/00
Umwandlung einer Darlehensforderung gegen ein notleidendes Unternehmen in eine …
- FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung nach Veräußerung des …
- FG München, 05.11.2007 - 1 K 5361/04
Berücksichtigung des einer GmbH gewährten Gesellschafterdarlehens als …
- FG Düsseldorf, 21.06.2000 - 7 K 3185/97
Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Fahrtaufwendungen; Anschaffungskosten; …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04
Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine …
- FG Münster, 20.01.2010 - 7 K 5023/07
Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG
- FG Köln, 04.07.2001 - 13 V 1430/01
Einlagewert bei Verzicht auf Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 121/02
Missbräuchlichkeit des Hinzuerwerbs eines GmbH-Minianteils zum Erreichen …
- FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
Berücksichtigung von Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten bei der …
- FG Münster, 31.01.2001 - 8 K 1010/99
Werthaltigkeit von Darlehen in der Krise mit 50 Prozent zu schätzen?
- FG Schleswig-Holstein, 16.04.2003 - 3 K 247/01
Zuordnung der Anschaffungskosten beim Halten von mehreren Anteilen an einer …
- FG Hamburg, 14.12.2004 - III 423/03
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen eigenkapitalersetzender Darlehen
- FG Nürnberg, 29.06.2006 - VI 220/03
Berufliche Veranlassung einer Darlehensgewährung an Gesellschafter der …
- FG Hamburg, 30.05.2000 - VII 27/97
Inanspruchnahme aus Bürgschaft als nachträgliche
- FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 110/99
Finanzplandarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung …
- FG München, 05.11.2008 - 1 K 5361/08
- FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
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