Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1997 - III R 266/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1317
BFH, 16.07.1997 - III R 266/94 (https://dejure.org/1997,1317)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1997 - III R 266/94 (https://dejure.org/1997,1317)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - III R 266/94 (https://dejure.org/1997,1317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulVO § 6 Abs. 3 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Investitionszulage - Amtlicher Vordruck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulVO § 6 Abs. 3 S. 1
    Amtlicher Vordruck für Investitionszulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZV § 6 Abs 3, InvZulG § 11 Abs 1
    Antrag; Umdeutung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 142
  • BB 1998, 412
  • BB 1998, 92
  • DB 1998, 171
  • BStBl II 1998, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.04.1972 - V R 16/69

    Anträge - Erklärungen - Amtliches Muster - Amtliche Vordrucke

    Auszug aus BFH, 16.07.1997 - III R 266/94
    Dabei können neben den positiven Angaben auch ggf. verneinende Antworten von Bedeutung sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1972 V R 16/69, BFHE 105, 416, BStBl II 1972, 725).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Anlässlich der Vorbereitung einer Investitionszulagen-Sonderprüfung wurde dem FA das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31) bekannt, nach dem nur der amtliche Vordruck für das jeweilige Jahr verwendet werden darf.

    Es führte bezugnehmend auf das BFH-Urteil in BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31 aus, der auf dem Formular IZ (91) gestellte Antrag sei unwirksam, der auf dem richtigen Vordruck gestellte Antrag erst nach Ablauf der Antragsfrist eingegangen.

  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Erfahrungsgemäß häufen sich gerade kurz vor Ablauf der Antragsfrist die Anträge, so dass von dem beklagten FA nicht erwartet werden konnte, innerhalb von nur zwei Tagen alle eingegangenen Anträge auf ihre formelle Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen, um eventuell entdeckte Fehler durch die Antragstellerin noch fristgerecht beheben zu lassen (vgl. auch BFH-Urteile vom 30. März 1979 III R 8/77, BFHE 127, 486, BStBl II 1979, 450, unter 3. der Gründe; vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31, unter II. 1. der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 119/98

    Vertrauensschutz bei unter Verwendung eines unzutreffenden Vordrucks und unter

    Insoweit kommt nämlich in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG klar zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber die Antragstellung nur auf dem zutreffenden Vordruck akzeptieren wollte (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997, III R 266/94, BStBl. II 1998, 31).

    Eine Ausnahme von der strengen Vorgabe der Verwendung amtlicher Vordrucke in § 6 Abs. 3 InvZulG ist allenfalls dann denkbar, wenn offensichtlich ist, dass zwischen dem verwendeten nicht amtlichen Vordruck, etwa wie bei einer Fotokopie von dem amtlichen Vordruck, keine Abweichungen bestehen (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997, III R 266/94, a.a.O.).

    Die Kenntnis des Gesetzes muss von einem Antragsteller erwartet werden (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997, III R 266/94, a.a.O.).

  • BFH, 04.08.1999 - III R 60/97

    Amtlicher Vordruck für Investitionszulagenantrag

    Ein unter Verwendung eines nicht amtlichen oder eines nicht für das Kalenderjahr 1991 vorgesehenen amtlichen Vordrucks gefertigter Investitionszulagenantrag für das Kalenderjahr 1991 ist nur dann gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1991 wirksam "nach amtlichem Vordruck" gestellt, wenn das verwendete Formular in allen Einzelheiten dem amtlichen Formular für das Kalenderjahr 1991 entspricht (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV im Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31).

    Zu der vergleichbaren Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV, wonach der Antrag auf Investitionszulage "auf einem amtlichen Vordruck, der von dem zuständigen FA anzufordern ist", zu erstellen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31) entschieden, die Anspruchsvoraussetzungen seien nur dann vollständig, wenn bei der Antragstellung das amtliche Formular --als Tatbestandsvoraussetzung-- verwendet werde.

  • BFH, 17.12.1998 - III R 87/96

    Investitionszulagenantrag per Telefax

    Ungeachtet dessen ist insoweit zwar einerseits auf das Senatsurteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31, Abschn. II Ziff. 1, 3. Absatz der Entscheidungsgründe) zu verweisen, in dem der Senat bei der Verwendung einer Fotokopie des amtlichen Vordrucks eine Ausnahme von der strengen Vorgabe der Verwendung amtlicher Vordrucke (in § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Beantragung und die Gewährung von Investitionszulagen für Anlageinvestitionen) für möglich gehalten hat.
  • BFH, 26.06.2003 - III R 16/01

    Investitionszulage auf Anzahlungen

    Das FA war zwar nicht gemäß § 89 Satz 1 AO 1977 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1993 verpflichtet, den sowohl im Streitjahr 1993 als auch im Kalenderjahr 1994 bei der Beantragung der Investitionszulage fachkundig vertretenen Kläger auf die Notwendigkeit eines erneuten Investitionszulagenantrags für das Jahr der Lieferung des VW-Kastenwagens hinzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31).
  • FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98

    Bindung des Finanzamts an den Grundsatz von Treu und Glauben trotz Vorbehalts der

    Im Rahmen der angekündigten Investitionszulagen-Sonderprüfung wurde dem FA sodann das Urteil des Bundesfinanzhofes (- BFH -) vom 16. Juli 1997 bekannt (III R 266/94, BStBl II 1998, 31), in dem der BFH einen Antrag auf Investitionszulage nach der Investitionszulagenverordnung der DDR (InvZulVO) als unwirksam angesehen hatte, weil er auf dem Vordruck des Investitionszulagengesetzes (InvZulG 1991) gestellt worden war.

    Die Klägerin ist der Ansicht, aus dem Urteil des BFH vom 16. Juli 1997 (aaO.), das zur InvZul VO und einem anderen Gesetzeswortlaut ergangen sei, lasse sich die Rechtsansicht des FA nicht begründen.

  • BFH, 17.06.1999 - III R 54/97

    InvZul; Verwendung von Vordrucken

    Zu der vergleichbaren Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV, wonach der Antrag auf Investitionszulage "auf einem amtlichen Vordruck, der von dem zuständigen FA anzufordern ist", zu erstellen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31) entschieden, die Anspruchsvoraussetzungen seien nur vollständig erfüllt, wenn bei der Antragstellung das amtliche Formular --als Tatbestandsvoraussetzung-- verwendet werde.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31 ausgeführt hat, besteht eine derartige Hinweispflicht für die Finanzbehörden grundsätzlich nicht.

  • BFH, 07.09.2000 - III R 39/98

    Investitionszulagenantrag bei Mehrfachzuständigkeit

    Diese Auslegung ist sachgerecht, denn die Vorschrift des § 6 InvZulG 1991 und der in den dort genannten strengen formellen Voraussetzungen zum Ausdruck kommende Sinn und Zweck, eine zügige und zuverlässige Zulagengewährung sicherzustellen (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31), verlangen schon aus Gründen der Praktikabilität und zum Schutz des Antragstellers eine derartige Auslegung, damit Unsicherheiten vermieden werden, die dann auftreten, wenn bei Antragstellung noch keines der örtlich zuständigen FÄ mit der Einkommensbesteuerung befasst ist.
  • BFH, 03.02.2000 - III R 4/97

    Atypisch stille Gesellschaft: Antrag auf Investitionszulage

    Im Investitionszulagenrecht kommt hinzu, dass im Interesse einer zügigen und zuverlässigen Abwicklung der Zulagengewährung in § 6 Abs. 3 InvZulG 1991 strenge formelle Voraussetzungen aufgestellt werden, die zudem innerhalb der in § 6 Abs. 1 InvZulG 1991 festgelegten Ausschlussfrist zu erfüllen sind (s. auch BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31, zur Benutzung amtlicher Vordrucke).
  • BFH, 17.12.1998 - III R 101/96

    InvZul-Antrag; Übermittlung per Telefax

  • FG Köln, 30.04.1998 - 2 K 7853/96

    Entscheidung über Fristverlängerung als Verwaltungsakt; Festsetzung von

  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 7220/95
  • FG Thüringen, 27.08.1998 - II 198/97

    Formale Voraussetzungen des Antrags auf Gewährung von Investitionszulage

  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 1661/96

    Gewährung von Vorsteuervergütungen unter rückwirkender Fristverlängerung wegen

  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 288/97

    Anspruchsvoraussetzungen auf Gewährung von Investitionszulage; Rückforderung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht