Rechtsprechung
   BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 34

  • Alpmann Schmidt

    EStG § 16 Abs. 1, 3 S. 1, § 34

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifbegünstigung bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils - Wirtschaftsgut als wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund betrieblicher stiller Reserven - Sonderbetriebsvermögen als Teil des Mitunternehmeranteils - Keine Bilanzänderung zwecks Rückgängigmachung tatsächlicher Vorgänge

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überführung einer Beteiligung aus einem Sonderbetriebsvermögen in ein anderes - steuerbegünstigt?

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16, EStG § 34, UmwStG § 24
    Anteil; Betriebsaufgabe; Einkommensteuer; Mitunternehmer; Sonderbetriebsvermögen; Stille Reserve; Tarif

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 16.05.1995 - VII 636/94
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 184, 425
  • NJW-RR 1998, 608
  • BB 1998, 197
  • DB 1998, 169
  • BStBl II 1998, 104



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Wird zitiert von ... (59)  

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04  

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen

    Die Ausübung des Wahlrechts durfte der Steuerpflichtige in den Grenzen des § 4 Abs. 2 EStG a.F. bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1998 auch im Wege einer Bilanzänderung ausüben (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 10/99, BFHE 194, 135, BStBl II 2001, 282; vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

    Indes beurteilt die Rechtsprechung eine nachträgliche Erhöhung der Wertansätze eines zu Buchwerten eingebrachten Betriebsvermögens und damit die Änderung in einen gewinnrealisierenden Veräußerungsvorgang als steuerrechtlich unzulässige rückwirkende Sachverhaltsgestaltung und deshalb als nicht zulässige Bilanzänderung (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1981 I R 191/77, BFHE 133, 278, BStBl II 1981, 620; in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; in BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458, 461; in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104; Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 24 UmwStG Rn. 163; Patt in Dötsch/Jost/Pung/Witt, a.a.O., § 24 UmwStG Tz. 114).

  • BFH, 14.02.2007 - XI R 30/05  

    Steuerrecht - Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage?

    Danach gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen die Wirtschaftsgüter, die nach der Art des Betriebes und ihrer Funktion im Betrieb für diesen wesentlich sind, und auch die Wirtschaftsgüter, die funktional unwesentlich sind, aber erhebliche stille Reserven enthalten (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

    Selbst dann, wenn dieses Grundstück funktional gesehen keine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen würde, wäre die Tarifbegünstigung auch dann zu versagen, wenn in dem Grundstück erhebliche stille Reserven gebunden wären (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00  

    Betriebsaufgabe - Die schleichende Betriebseinstellung

    Das ergibt sich zwar nicht daraus, dass sie ihrer Funktion nach für den Betrieb erforderlich gewesen wären, wohl aber daraus, dass sie in erheblichem Umfang stille Reserven enthielten (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104); denn die im Jahre 1990 verkauften Anteile wurden etwa zum Hundertfachen, die im Jahre 1993 verkauften etwa zum Zweihundertfachen ihrer Anschaffungskosten veräußert.
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