Rechtsprechung
   BFH, 14.01.1998 - II R 9/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,903
BFH, 14.01.1998 - II R 9/97 (https://dejure.org/1998,903)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1998 - II R 9/97 (https://dejure.org/1998,903)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - II R 9/97 (https://dejure.org/1998,903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 12
    Neue Tatsachen bei der Erbschaftsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 12
    Berechtigung zur Änderung eines Erbschaftsteuerbescheids - Ableitung des Werts von Anteilen aus Einheitswertbescheid über Betriebsvermögen - Maßgebend Kenntnisse des Betriebs-Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 12 Abs 5, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, BewG § 97 Abs 1
    Änderungsbefugnis; Betriebsvermögen; Einheitswert; Neue Tatsache; Schenkungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 117
  • BB 1998, 732
  • DB 1998, 1215
  • BStBl II 1998, 371
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus BFH, 14.01.1998 - II R 9/97
    Schätzungen sind als solche ebenfalls keine Tatsachen, Tatsachen sind nur die Schätzungsgrundlagen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1992 VIII R 41/89, BFHE 170, 1, BStBl II 1993, 569, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.1989 - II R 46/86

    Anwendung der Regeln über die gemischte Schenkung auf Auflagenschenkungen

    Auszug aus BFH, 14.01.1998 - II R 9/97
    Liegen daher Bescheide über die Einheitswerte des Betriebsvermögens der Gesellschaft vor, so kann das FA ausgehend von diesen im Wege der Schätzung den Wert des Gesellschaftsanteils zum Schenkung- oder Erbschaftsteuerstichtag ableiten (vgl. Senatsurteil vom 12. April 1989 II R 46/86, BFH/NV 1990, 373).
  • FG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 K 181/17

    Zufluss bei gespaltener Verwendung

    Bloße Schlussfolgerungen und juristische Subsumtionen hingegen sind keine Tatsachen i.S. des § 173 AO (vgl. BFH-Urteil vom 14.01.1998 II R 9/97, BStBl. II 1998, 371).
  • BFH, 26.10.2005 - II R 9/01

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO

    Das FA müsse sich, da es in dem Änderungsbescheid vom 19. Januar 1981 auf den Einheitswert des Betriebsvermögens der K-KG auf den 1. Januar 1974 abgestellt habe, nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 1998 II R 9/97 (BFHE 185, 117, BStBl II 1998, 371) die bereits 1985 erlangte Kenntnis des Betriebsfinanzamts von dem nach Ergehen des Urteils des FG Münster geänderten Einheitswertbescheid der K-KG zurechnen lassen.

    Der Kläger kann sich daher nicht darauf berufen, dass sich das FA entsprechend den vom Senat (in BFHE 185, 117, BStBl II 1998, 371) entwickelten Grundsätzen die Kenntnisse des Betriebsfinanzamts zurechnen lassen müsse.

  • FG Münster, 21.09.2000 - 3 K 2537/97

    Vorläufigkeitsvermerk - Änderungsbescheid nach bestandskräftiger vorläufiger

    Aus dem Urteil des BFH vom 14.01.1998 ( II R 9/97, BStBl. 1998, S. 371) ergebe sich, daß sich das für die Festsetzung der ErbSt zuständige Finanzamt das Wissen des Betriebsstättenfinanzamtes zurechnen lassen müsse, wenn es keine eigene Ermittlungen hinsichtlich des Wertes des Betriebsvermögens vornehme, sondern sich auf die Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsstättenfinanzamtes verlasse.

    Nach dem zur Stützung seiner Ansicht herangezogenen Urteil des BFH vom 14.01.1998 ( II R 9/97, BStBl. II 1998, S. 371) muß sich das für die Festsetzung der ErbSt.

    Einer Berufung auf das Urteil des BFH vom 14.01.1998 (a.a.O.) steht entgegen, daß der Beklagte auch unter Einbeziehung des Kl. intensiv versucht hat, den Sachverhalt zu ermitteln.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht