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   BFH, 11.12.1997 - V R 44/96   

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https://dejure.org/1997,1463
BFH, 11.12.1997 - V R 44/96 (https://dejure.org/1997,1463)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1997 - V R 44/96 (https://dejure.org/1997,1463)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - V R 44/96 (https://dejure.org/1997,1463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 18 Abs 8 J: 1991, UStDV § 55 J: 1991, UStDV § 51 J: 1991, UStDV § 52 Abs 2 J: 1991, UStG § 2 Abs 1 J: 1991, UStG § 14 Abs 3 J: 1991
    Domizilgesellschaft; Ermessen; Haftung; Identität; Nullregelung; Unternehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 275
  • BB 1998, 1301
  • BB 1998, 1520
  • DB 1998, 1848
  • BStBl II 1998, 519
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - V R 44/96
    Der Senat braucht auf die Leistungsart im Streitfall aber nicht weiter einzugehen, zumal die wiedergegebene Leistungsbeschreibung den Anforderungen entspricht, die nach der Rechtsprechung des BFH an Rechnungen für den Vorsteuerabzugsanspruch im allgemeinen Besteuerungsverfahren gestellt werden (z.B. Urteil vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688).
  • BFH, 24.08.1994 - XI R 94/92

    Abzugsverfahren durch inländischen Leistungsempfänger

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - V R 44/96
    Der Leistende als Steuerschuldner und der Leistungsempfänger als Haftungsschuldner nach § 55 UStDV sind Gesamtschuldner i.S. von § 44 der Abgabenordnung --AO 1977-- (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1994 XI R 94/92, BFHE 176, 78, BStBl II 1995, 188).
  • BFH, 02.11.1989 - V R 56/84

    Einschränkung der Änderungsbefugnis nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO auch bei

    Auszug aus BFH, 11.12.1997 - V R 44/96
    Insoweit gilt nichts anderes als im allgemeinen Besteuerungsverfahren des Umsatzsteuergesetzes, in dem das Steuerschuldverhältnis des Leistenden (Umsatzsteuer auf die Leistung) und das des Leistungsempfängers (Abzug der Steuer als Vorsteuer) ohne materielle Verknüpfung nebeneinander bestehen (BFH-Urteil vom 2. November 1989 V R 56/84, BFHE 159, 266, BStBl II 1990, 253).
  • FG Köln, 18.07.2000 - 8 K 3099/97

    Null-Regelung

    Nicht ausreichend wäre, wenn die Null-Situation bloß theoretisch vorliegen würde (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 11.12.1997 V R 44/96 in BFH/NV 1998, 1041 ).

    Hier geht es aber nicht um angebliche Hinterziehung von Lohnsteuer oder Sozialversicherung, insbesondere nicht darum, ob der Kläger als inländischer Unternehmer für die Einhaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherung englischer Subunternehmer bzw. Arbeitnehmer (sogen. self employed persons, vgl. auch den Sachverhalt des BFH-Urteils V R 44/96) verantwortlich ist.

  • BFH, 15.04.1999 - V R 63/97

    Nachträglich festgesetzte USt, sog. "Null-Situation", Zinsen gem. § 233 a AO ,

    Für diese "wirtschaftliche Betrachtungsweise" ist in Gestaltungen wie im Streitfall ebensowenig Raum wie in anderen Fällen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 1997 V R 44/96, BFHE 185, 275, BStBl II 1998, 519 - Unmaßgeblichkeit der sog. Null-Situation ohne Beachtung der Voraussetzung des § 52 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).
  • FG Münster, 20.03.2001 - 15 K 4579/98

    Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Erbringung von

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  • FG Nürnberg, 08.02.2000 - II 349/99

    Erleichterte Anforderungen an die Angaben über

    Da die Steuer im Abzugsverfahren nicht beim Rechnungsaussteller und leistenden Unternehmer erhoben wird, hat dessen leichte Identifizierbarkeit nicht die Bedeutung, die ihr im allgemeinen Besteuerungsverfahren zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1997 V R 28/97, BStBl II 1998, 521 sowie Anm. zum BFH Urteil vom 11.12.1997 V R 44/96 in DStRE 1998, 934).

    Der BFH hat im übrigen in seiner Entscheidung vom 11.12.1997 V R 44/96, BStBl II 1998, 519 a. E. ausdrücklich darauf hingewiesen, daß gerade bei Verfahren nach §§ 51 ff. UStDV durch Einbehaltung und Anmeldung der abzuführenden Steuer und durch Inanspruchnahme des daraus folgenden Vorsteuerabzugsanspruchs die umsatzsteuerneutrale Behandlung regelmäßig erreicht werden kann.

  • FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 7089/99

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft

    Andererseits hat der BFH (in BStBl II 1998, 519 [BFH 11.12.1997 - V R 44/96] ) entschieden, daß der inländische Leistungsempfänger die von ihm erstrebte steuerneutrale Behandlung der Umsätze in seinem Unternehmen durch Einbehaltung und Anmeldung der abzuführenden Steuer und durch Inanspruchnahme des daraus folgenden Vorsteuerabzugs erreichen könne, obwohl im dortigen Vergleichsfall die Finanzverwaltung einen Vorsteuerabzug mit dem Hinweis verneint hatte, daß die abrechnende ausländische Ltd mit dem Lieferanten nicht identisch gewesen sei.

    In diesem Sinn versteht der Senat in Übereinstimmung mit FK (in DStR 1998, 934 [BFH 23.04.1998 - V R 13/92] ) die Aussage des BFH (in BStBl II 1998, 519 [BFH 11.12.1997 - V R 44/96] a.E.), daß der Einbehaltung und Anmeldung der abzuführenden Steuer ein Vorsteuerabzugsanspruch nachfolgt (vgl. ferner Anm. in HFR 1998, 848 [BFH 23.04.1998 - V R 64/96] ).

  • BFH, 28.05.1998 - V R 17/97

    Bauleistungen im Inland - Ausländische Bauunternehmer - Innergemeinschaftliche

    Sie ist mit den Grundsätzen zum Abzugsverfahren unvereinbar, die der Senat in den Urteilen vom 11. Dezember 1997 V R 28/97 (BFHE 185, 279) und V R 44/96 (BFHE 185, 275) entwickelt hat.
  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 K 648/02

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Rückgängigmachung eines

    Im allgemeinen Besteuerungsverfahren des Umsatzsteuergesetzes bestehen das Steuerschuldverhältnis des Leistenden (Umsatzsteuer auf die Leistung) und das des Leistungsempfängers (Abzug der Steuer als Vorsteuer) ohne materielle Verknüpfung nebeneinander (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 307 ; BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 656 ; in BFH/NV 2000, 1178 ; in BFH/NV 1999, 1392 und V R 44/96, BFHE 185, 275 , BStBl II 1998, 519).
  • FG Münster, 22.01.2002 - 15 K 5658/99

    Zur Haftung nach § 55 UStDV

    Bis zur Entrichtung der USt durch den Leistenden sind der haftende Leistungsempfänger und der nicht im Inland ansässige Unternehmer Gesamtschuldner der im Abzugsverfahren zu entrichtenden Steuer (§ 44 AO ; Schmid, a.a.O., § 18 Rdn. 287; BFH in BStBl. II 1998, 519).
  • FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02

    Verfassungsmäßigkeit der Haftungsgrundlage aus § 18 Abs. 8 Umsatzsteuergesetz

    Aus diesem Zusammenhang folgt, dass die Zuweisung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung an das Bundesministerium der Finanzen in § 18 Abs. 8 UStG nicht ein Verfassungsorgan betraf, das in Art. 80 Abs. 1 GG nicht aufgeführt ist, sondern bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes den Minister in seiner Funktion als Leiter dieses Organs (so im Ergebnis auch Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 44/96, BStBl II 1998, 519, 520).
  • FG Köln, 27.08.1998 - 2 K 5401/93

    Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Umsatzsteuern als Vorsteuer;

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  • FG Baden-Württemberg, 10.10.1997 - 12 V 10/97

    Anwendung der Nullregelung nach § 52 Abs. 2 der

  • FG Münster, 22.01.2002 - 15 K5658/99
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