Rechtsprechung
   BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 41 Abs. 2; EStG §§ 12, 21 Abs. 1, 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Unklarheiten bei Nebenkosten stehen Anerkennung nicht zwingend entgegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fremdvergleich bei Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21a Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 52 Abs 21 S 2, AO 1977 § 42
    Fremdvergleich; Mietverhältnis; Nebenkosten

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 185, 397
  • NJW 1998, 3520 (Ls.)
  • NZM 1998, 687
  • BB 1998, 1091
  • DB 1998, 1063
  • BStBl II 1998, 349



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Wird zitiert von ... (65)  

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01  

    Versorgungsrente - Ist die Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 1.; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349 unter 1.).

    Auch in zahlreichen BFH-Entscheidungen sind einzelne Abweichungen der tatsächlichen Durchführung vom Vereinbarten dahin gehend gewürdigt worden, dass sie der steuerlichen Anerkennung des Vertrages allein nicht entgegenstehen (vgl. nur BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 2. b zur unregelmäßigen Barzahlung der Miete trotz mietvertraglich vereinbarter Überweisung; in BFH/NV 1997, 182 unter 1. a: unpünktliche Lohnzahlung; in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349: Nichtzahlung der in einem Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten; BFH-Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 unter II.: Unregelmäßigkeit von Versorgungsleistungen).

    Denn jedenfalls in den ersten Jahren einer unterbleibenden Anpassung an die geänderte Bezugsgröße ist die Beeinflussung des Zahlbetrags zu gering, um die Wertsicherungsklausel als allein entscheidendes Indiz qualifizieren zu können; der aufgrund der Wertsicherungsklausel zu zahlende Mehr- oder Minderbetrag liegt zunächst deutlich unterhalb derjenigen Beträge, die etwa bei Mietverhältnissen üblicherweise an Nebenkosten zusätzlich zur Miete zu zahlen sind, deren nicht vertragsgemäße Zahlung jedoch für sich genommen die steuerrechtliche Anerkennung auch nicht ausschließt (BFH-Urteil in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99  

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Die neuere Rechtsprechung des Senats setzt dabei zumindest voraus, daß die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB), klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. Senatsurteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, und vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97  

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Danach ist beispielsweise für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages nach Maßgabe des sog. Fremdvergleichs zwar weiterhin Voraussetzung, daß die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien, wie das Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete, stets klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluß auf eine privat veranlaßte Vereinbarung zulassen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573, 575; vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BFH/NV 1997, 182, 183; BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

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