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   BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96   

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BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96 (https://dejure.org/1997,452)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1997 - IX R 28/96 (https://dejure.org/1997,452)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1997 - IX R 28/96 (https://dejure.org/1997,452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erlass von Zinsen für ehrliche Steuerzahler

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 227, AO § 233 a
    Steuernachzahlung; Verzinsung; Zinserlaß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 94
  • BB 1998, 886
  • DB 1998, 1014
  • BStBl II 1998, 550
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    a) Die Möglichkeit eines Erlasses aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO 1977 besteht grundsätzlich auch, wenn ein Erlaß von Nachforderungszinsen begehrt wird, da es sich bei den Zinsansprüchen i.S. des § 233a AO 1977 um Nebenleistungen aus dem Steuerschuldverhältnis handelt (§ 3 Abs. 3, § 37 Abs. 1 AO 1977; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503, m.w.N.).

    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewußt in Kauf genommen hat, rechtfertigen jedoch keinen Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BFH/NV 1997, 720; BFH in BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).

    Wegen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sollen die Liquiditätsvorteile, die aus dem verspäteten Erlaß eines Steuerbescheides entstehen, jedenfalls für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuern abgeschöpft werden (vgl. BFH in BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).

  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 10 K 5474/92
    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    Das Finanzgericht (FG) verpflichtete daraufhin das FA, die Zinsen zur Einkommensteuer in Höhe von 742 DM zu erlassen (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 738).

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 18. April 1996 10 K 5474/92 AO aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    a) Die Erlaßentscheidung ist eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung, die gemäß § 102 FGO (i.V.m. § 121 FGO) grundsätzlich nur eingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94

    Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlaß aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, daß nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur Ermessensreduzierung auf Null: BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 101 Anm. 3 und § 102 Anm. 3; von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 227 AO Rz. 391; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 102 FGO Rz. 59, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94

    Rückwirkende Steuerschuld

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    Die Zinsen nach § 233a AO 1977 sind weder Sanktion noch Druckmittel oder Strafe, sondern laufzeitabhängige Gegenleistungen für eine mögliche Kapitalnutzung (BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewußt in Kauf genommen hat, rechtfertigen jedoch keinen Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BFH/NV 1997, 720; BFH in BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    Durch die sog. Vollverzinsung sollen die Zinsvorteile des Steuerpflichtigen und die Zinsnachteile ausgeglichen werden, die auf Seiten des Steuergläubigers objektiv entstehen (BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 7/96, BFHE 182, 293, BStBl II 1997, 446).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlaß aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, daß nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur Ermessensreduzierung auf Null: BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 101 Anm. 3 und § 102 Anm. 3; von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 227 AO Rz. 391; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 102 FGO Rz. 59, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
    Ein Erlaß aus Billigkeitsgründen darf nicht dazu führen, die generelle Geltungsanordnung eines den Steueranspruch begründenden Gesetzes zu unterlaufen (BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (vgl. BFHE 185, 94 ) beziehungsweise die bloße Verfügbarkeit über einen bestimmten Kapitalbetrag reichen aus (vgl. Bundesfinanzhof , Urteil vom 12. April 2000 - XI R 21/97 -, BFH/NV 2000, S. 1178 ).
  • FG Köln, 25.02.2011 - 15 K 1966/10

    Erlass bei unrichtiger Erstattung des FA

    Zum einen habe es sich dort um zurück überwiesene Vorauszahlungen gehandelt, zum anderen sei - wie der BFH im Revisionsurteil vom 25.11.1997 IX R 28/96 (BStBl II 1998, 550) herausgestellt habe - ein entscheidendes Kriterium für die Annahme einer Unbilligkeit, dass der Steuerpflichtige das FA unverzüglich auf den Fehler aufmerksam gemacht habe.

    Es darf ferner wegen der bei Ermessensentscheidungen nach § 102 Satz 1 FGO eingeschränkten Prüfungs- und Entscheidungskompetenz das FA nur dann nach § 101 Satz 1 FGO zum Erlass einer bestimmten Entscheidung verpflichten, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, unter II.3.a, m.w.N.; vom 29. März 2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617, unter II.1.b aa).

    - die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, und vom 2. Februar 2001 XI B 91/00, BFH/NV 2001, 1003) bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1178, 1179) ausreicht.

    Nach dem Urteil des BFH vom 25.11.1997 IX R 28/96 (BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550) widerspricht jedoch die Verzinsung von an den Steuerpflichtigen zurücküberwiesenen Vorauszahlungen jedenfalls dann dem Gesetzeszweck des § 233a AO, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des FA beruht, der Steuerpflichtige das FA unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam macht und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereithält.

    Mit Beschluss vom 17.08.2007 XI B 22/07 (BFH/NV 2007, 2075) hat der BFH betont, er habe im Urteil in BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550 als entscheidungserheblich u.a. auch auf einen entsprechenden vorherigen Hinweis des Steuerpflichtigen abgestellt (Verfassungsbeschwerde dagegen vom BVerfG nicht angenommen: Beschluss vom 03.09.2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115).

    Zwar liegt hier nach Auffassung des Senats insoweit ein dem o. g. BFH-Urteil vom 25.11.1997 IX R 28/96 vergleichbarer Fall vor, jedoch liegen die dort zutreffend aufgestellten Voraussetzungen für einen Anspruch des Klägers auf einen Erlass nicht vor.

    Der Senat kann dabei letztlich offenlassen, ob die Auffassung der Finanzverwaltung zutrifft, die das o. g. BFH-Urteil vom 25.11.1997 IX R 28/96 nicht über den entschiedenen Einzelfall angewendet sehen will und stattdessen als Voraussetzungen für einen Erlass neben dem Fehlerhinweis --weitergehend als der BFH-- auch die unverzügliche Rücküberweisung des Erstattungsbetrages fordert (AEAO vom 2.1.2008, BStBl I 2008, 26, in der Fassung der letzten Änderung durch BMF-Schreiben vom 22.12.2009 BStBl I 2010, 9, zu § 233a, Tz. 70.1.3.).

  • FG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - I 66/00

    Erlaß von Zinsen gem. § 233a AO wegen sachlicher Unbilligkeit

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seiner Entscheidung BStBl II 1998, 550 nunmehr klargestellt, dass bei der Erlassentscheidung in Fällen von Fehlern der Finanzverwaltung eine differenzierende Sicht der Dinge geboten sei.

    Eine sachliche Unbilligkeit im Sinne von § 227 AO kann gegeben sein, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes jedoch nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 BFHE 185, 94 , BStBl II 1998, 550).

    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, rechtfertigen keinen Erlass nach § 227 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 a. a. O.).

    Ein Erlass aus Billigkeitsgründen darf nicht dazu führen, die generelle Geltungsanordnung eines den Steueranspruch begründenden Gesetzes zu unterlaufen (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 a. a. O.).

    Die Zinsen nach § 233a AO sind daher weder Sanktions- noch Druckmittel oder Strafe, sondern laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2001 XI B 91/00, BFH/NV 2001, 1003 ).

    Ebenso kann die Verzinsung von an Stpfl. zurücküberwiesenen Vorauszahlungen jedenfalls dann gemäß § 233a AO nicht zulässig sein, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des FA beruhte, die Stpfl. das FA unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam gemacht und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereitgehalten haben (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94 , BStBl II 1998, 550).

  • BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07

    Erlass von Nachforderungszinsen; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von

    Der BFH hat bereits entschieden, dass die Verzinsung von an Steuerpflichtige zurück überwiesenen Vorauszahlungen jedenfalls dann unzulässig ist, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des FA beruht, die Steuerpflichtigen das FA unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam machen und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereithalten (Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550).

    Der BFH hat insoweit entschieden, dass ein Gericht in einem solchen Fall im Hinblick auf die nach § 102 FGO nur eingeschränkte Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung des FA eine Verpflichtung zum Erlass von Nachforderungszinsen nur aussprechen darf, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt --sog. Ermessensreduktion auf Null-- (Urteil in BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, und Beschluss vom 26. Juli 2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029).

    Mit der Behauptung, die Vorentscheidung stehe im Widerspruch zu dem Urteil des FG Düsseldorf vom 18. April 1996 10 K 5474/92 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 738) und zu dem BFH-Urteil in BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, hat der Kläger eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht schlüssig dargetan.

    Der BFH hat danach entscheidungserheblich u.a. auch auf einen entsprechenden vorherigen Hinweis des Steuerpflichtigen abgestellt (Urteil in BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550).

  • FG Münster, 06.07.2004 - 8 K 4314/02

    Sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Zinsen auf Steuernachzahlungen

    Eine sachliche Unbilligkeit im Sinne von § 227 AO kann gegeben sein, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes jedoch nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 BFHE 185, 94, BStBl II 1998.550).

    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, rechtfertigen keinen Erlass nach § 227 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 a. a. O.).

    Ein Erlass aus Billigkeitsgründen darf nicht dazu führen, die generelle Geltungsanordnung eines den Steueranspruch begründenden Gesetzes zu unterlaufen (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 a. a. O.).

    Die Zinsen nach § 233a AO sind daher weder Sanktions- noch Druckmittel oder Strafe, sondern laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2001 XI B 91/00, BFH/NV 2001, 1003).

    Ebenso kann die Verzinsung von an Stpfl. zurück überwiesenen Vorauszahlungen jedenfalls dann gemäß § 233a AO nicht zulässig sein, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des FA beruhte, die Stpfl. das FA unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam gemacht und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereitgehalten haben (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550).

    Die Zinsen nach § 233a AO sind nämlich - wie bereits ausgeführt - weder ein Sanktions- noch Druckmittel noch eine Strafe, sondern eine laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFFIE 185, 94, BStBl II 1998, 550).

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, m.w.N.).

    Liquiditätsvorteile, die dem Steuerpflichtigen oder dem Fiskus aus dem verspäteten Erlass eines Steuerbescheides objektiv oder typischerweise entstanden sind, sollen mit Hilfe der sog. Vollverzinsung ausgeglichen werden (BFH-Urteile in BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, und vom 19. März 1997 I R 7/96, BFHE 182, 293, BStBl II 1997, 446).

  • FG München, 23.07.2002 - 2 K 4280/00

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen nach § 163 AO 11977 wegen schweren

    Auch im gesamten Vorverfahren haben die Kläger, insbesondere durch die Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 25.11.97 (IX R 28/96, BStBl II 1998, 550), eine Billigkeitsmaßnahme begehrt und die Festsetzung angegriffen.

    Urteil vom 25.11.1997 - IX R 28/96, BStBl II 1998, 550 und vom 08.09.1993 - I R 30/93, BFHE 172, 304 ).

    Eine Bindungswirkung gegenüber dem Gericht hat das BMF-Schreiben vom 5.9.1998, BStBl i 1998, 1124 (Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil vom 25.11.1997, IX R 28/96) nicht.

    Es ist nicht erkennbar, weshalb der BFH von den Rechtsgrundsätzen in seinem Urteil vom 25.11.1997, IX R 28/96, die der Senat seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, abrücken sollte.

  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Im Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 (BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550) hat der BFH die Finanzbehörde für verpflichtet gehalten, Nachforderungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen.

    Daran fehlt es im Streitfall, da die Kläger weder einen abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angegriffenen FG-Urteil noch aus der mutmaßlichen Divergenzentscheidung in BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550 herausgearbeitet haben.

    Im Kern richtet sich die Beschwerdebegründung --nach Art einer Revisionsbegründung-- gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen FG-Entscheidung, insbesondere dagegen, dass das FG eine Vergleichbarkeit des im Streitfall zu beurteilenden Sachverhalts mit der besonderen Sachlage, wie sie dem BFH-Urteil in BFHE 185, 94, BStBl II 1996, 550 zugrunde lag, verneint hat.

  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Wären derartige Maßnahmen, wie die Klägerin meint, aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich und müssten sie --wie hier die von der Klägerin begehrte allgemeine Regelung einer Stromsteuerentlastung bei Forderungsausfällen-- ein Ausmaß erreichen, das die allgemeine Geltung des Gesetzes aufhöbe, wäre das Gesetz als solches verfassungswidrig (vgl. zum Ganzen BVerfG-Beschlüsse vom 5. April 1978  1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102, unter C.II.3, und vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.2.a; BFH-Entscheidungen vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550, unter II.1.b; vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659, unter II.b aa, und vom 26. Oktober 2011 X B 12/11, BFH/NV 2012, 215).
  • FG Köln, 16.11.2005 - 14 K 4180/03

    Unabhängigkeit der Festsetzung von Nachforderungszinsen von einem Verschulden des

    Ausnahmsweise kann das Gericht jedoch nach § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen, wenn der Ermessensspielraum derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt, sogenannte Ermessensreduzierung auf Null (BFH-Urteile vom 25.11.1997 IX R 28/96, BStBl II 1998, 550;vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).

    Der BFH hat klargestellt, dass für die Anwendung des § 233a AO die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (BFH-Entscheidungen vom 25.11.1997 IX R 28/96, BStBl II 1998, 550;vom 2.2.2001 XI B 91/00, BFH/NV 2001, 1003) bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages (BFH-Urteil vom 12.4.2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178) ausreicht.

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

  • BFH, 02.02.2001 - XI B 91/00

    Nachzahlungszinsen bei verzögerter Veranlagung

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07

    Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer

  • BFH, 19.05.2011 - X B 184/10

    Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen nicht im

  • FG München, 12.05.2009 - 13 K 3715/08

    Beschwer durch Verwaltungsakt - Auslegung von Anträgen und Verwaltungsakten -

  • BFH, 11.12.2007 - VII R 52/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs -

  • BFH, 16.11.2005 - X R 28/04

    Erlass von Nachforderungszinsen

  • BFH, 03.05.2000 - II B 124/99

    Nachforderungszinsen, § 233 a AO

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 C 7.99

    Absetzung des Berufungsurteils 11 Monate nach Verkündung der Entscheidung; nicht

  • FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 4 K 5245/96

    Erlass von Erbschaftsteuer bei nur geplanter Adoption; Vorliegen sachlicher

  • FG Hessen, 23.10.2003 - 6 K 843/03

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit

  • FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 15 K 537/01

    Ermessensspielraum der Finanzbehörde beim Erlass von Ansprüchen aus

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05

    Erhebung von Zoll für einen in der Schweiz reparierten Ferrari vom wegen Ablaufs

  • FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2192/04

    Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen im Verständigungsverfahren

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 137/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ermittlungspflicht des

  • FG München, 17.10.2000 - 13 K 2923/96

    Erlaß von Nachforderungszinsen bei Rückwirkung eines Gesetzes; Zinsen zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11835/01

    Keine Kirchensteuerermäßigung nach Austritt aus der Kirche // Ermäßigung diene

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13

    Nachzahlungszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer eines Beteiligten gem. § 233a

  • BFH, 26.10.2011 - X B 12/11

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • FG Hessen, 27.01.2004 - 13 K 1697/02

    Aussetzungszinsen; Zinsbescheid; Erlass; Überlange Verfahrensdauer; Sachliche

  • FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 715/15

    Vollverzinsung - Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe bis April 2015, Herabsetzung

  • FG Münster, 25.06.2014 - 7 K 2079/13
  • FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04

    Einkommensteuererlass; Beschränkt Steuerpflichtige; Kulturvereinigung;

  • VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99
  • FG Nürnberg, 25.02.2011 - 7 K 3/10

    Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen Liquiditätsnachteilen durch

  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2024 - 12 K 1476/23

    Die nationalen Verzinsungsregelungen der §§ 233a und 238 AO verstoßen nicht gegen

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen -

  • FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5617/04

    Freistellung; Steuerabzug; Beschränkte Steuerpflicht; Ausländische

  • FG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 K 47/03

    Anspruch auf Rücknahme eines gegen einen Prokuristen wegen Steuerschulden einer

  • VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1952

    Gewerbesteuernachforderung; freiwillige Vorauszahlung; Nachzahlungsverzinsung;

  • VG Gelsenkirchen, 08.11.2007 - 5 K 3233/06

    Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer, freiberufliche Tätigkeit

  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 B 57.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlass einer Gewerbesteuerforderung,

  • FG Nürnberg, 26.09.2012 - 3 K 723/12

    Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren: Schätzung des Sanierungsaufwands für ein

  • FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7372/01

    Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung;

  • FG Nürnberg, 28.10.2022 - 7 K 803/21

    Keine Sanktionswirkung bei Vollverzinsung

  • FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01

    Beschränkte Steuerpflicht; Künstler; Freistellung; Steuerabzug; Ausländische

  • FG Düsseldorf, 01.07.2013 - 4 K 872/12

    Erlass von Nachzahlungszinsen

  • FG Niedersachsen, 18.06.2002 - 6 K 449/00

    Erlass von Nachforderungszinsen zur Körperschaftsteuer aus Billigkeitsgründen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2014 - 3 K 59/09

    Keine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung einer Steuernachforderung infolge

  • VG Frankfurt/Main, 05.01.2010 - 4 K 1380/09

    Erlass der Gewerbesteuer bei Sanierungsgewinn wegen Unbilligkeit

  • FG Hessen, 18.08.2000 - 4 K 6096/97

    Möglichkeit des Erlasses von Zinsen zur Körperschaftssteuer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2014 - 3 K 59/09

    Anspruch auf den Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer von 1996

  • FG Münster, 30.01.2008 - 7 K 99/06

    Notwendigkeit des Versehens eines Feststellungsbescheides mit einem

  • VG Aachen, 09.09.2005 - 7 K 2270/02

    Genfer Flüchtlingskonvention, Einbürgerungsgebühren, Antrag, Minderung,

  • FG Hamburg, 23.10.2013 - 2 K 321/12

    Abgabenordnung: Verzinsung von Steuernachforderungen aus Folgebescheiden

  • FG Hessen, 11.02.2005 - 4 K 1986/02

    Zustellung; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Ermessen; Haftung - Zustellung an

  • FG Hamburg, 23.10.2013 - 2 K 321/13
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