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   BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97   

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https://dejure.org/1998,1426
BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97 (https://dejure.org/1998,1426)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1998 - IV R 16/97 (https://dejure.org/1998,1426)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1998 - IV R 16/97 (https://dejure.org/1998,1426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Softwarelernprogramm

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Selbständige Tätigkeit - Schriftstellerische Tätigkeit - Einordnungskriterium - Erstellung eines Softwarelernprogramms

  • Judicialis

    GewStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Erstellen eines Softwarelernprogramms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einkünfte aus Erstellung eines Software-Lernprogramms sind keine Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Schriftstellerische Tätigkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18, GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2
    Datenverarbeitung; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 31
  • NJW 1999, 816 (Ls.)
  • BB 1999, 147
  • BB 1999, 455
  • DB 1999, 263
  • BStBl II 1999, 215
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97
    Schriftstellerisch tätig wird nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) derjenige Steuerpflichtige, der eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 80/92

    Annahme eines festen Mittelpunktes bei selbständiger Arbeit i. S. des DBA-Italien

    Auszug aus BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97
    Unerheblich dabei ist, ob der Personenkreis tatsächlich etwa nur auf ein begrenztes, fachliches Publikum beschränkt ist (z. B. bei einem Kommentar, BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 I R 80/92, BFHE 171, 297, BStBl II 1993, 655, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97
    Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist jedoch dann geboten, wenn die Einzeltätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, daß insoweit nach der Verkehrsauffassung eine einheitliche Tätigkeit anzunehmen ist, die steuerlich danach zu beurteilen ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).
  • BFH, 18.01.1962 - IV 270/60 U

    Aufstellung eines Vorschriftenregisters als schriftstellerische Tätigkeit im

    Auszug aus BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97
    So wurde etwa die Erstellung eines Vorschriftensuchregisters bereits als selbständige Gedankenarbeit angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1962 IV 270/60 U, BFHE 74, 344, BStBl III 1962, 131).
  • FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19

    Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei

    Für die Öffentlichkeit bestimmt ist ein Schriftstück regelmäßig dann, wenn der verfasste Text einem aus der Sicht des Autors zahlenmäßig nicht bestimmbaren Personenkreis verfügbar gemacht werden soll (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl II 1999, 215).
  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Doch waren diese Texte --von den wenigen vom FG hervorgehobenen Ausnahmen abgesehen-- nicht wie erforderlich für die Öffentlichkeit bestimmt (vgl. Senatsurteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BFHE 187, 31, BStBl II 1999, 215).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 4/01

    Technischer Redakteur als Freiberufler

    In seinem Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97 (BFHE 187, 31, BStBl II 1999, 215) hat der Senat eine schriftstellerische Tätigkeit darin gesehen, dass ein Software-Lernprogramm entwickelt und das Drehbuch zu einem Videofilm über die Bedienung eines Computers geschrieben wurde.
  • FG Schleswig-Holstein, 02.11.2006 - 5 K 32/06

    Erstellung von Börsenbriefen und deren Selbstvertrieb über das Internet als

    Die in der mündlichen Verhandlung angesprochene Entscheidung des BFH vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl II 1999, 215 erachtet es nicht für einschlägig.

    In seinem Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl II 1999, 215 hat der BFH eine schriftstellerische Tätigkeit darin gesehen, dass ein Software-Lernprogramm entwickelt und das Drehbuch zu einem Videofilm über die Bedienung eines Computers geschrieben wurde.

    Es reicht aus, dass die vom Autor verfassten Texte durch Ausdruck oder Anzeige auf dem Bildschirm lesbar gemacht werden können (BFH, BStBl II 1999, 215).

  • FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08

    Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen im Fernsehen für einen

    So wurde etwa die Erstellung eines Vorschriftensuchregisters (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1962 IV 270/60, BFHE 74, 344, BStBl III 1962, 131) oder das Verfassen eines Software-Lernprogramms (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl II 1999, 215; BFHE 187, 31) bereits als selbständige Gedankenarbeit angesehen.

    Schriftlich bedeutet dabei, dass die Gedanken nicht mündlich etwa in einem Vortrag oder in einer Rede mitgeteilt werden, sondern fixiert auf einem körperlichen Medium, in der Regel Papier (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BFHE 187, 31, BStBl II 1999, 215).

  • FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 324/02

    Technischer Redakteur ist freiberuflich tätig; Gewerbesteuermessbetrag 1991 und

    Die schriftlichen Äußerungen können sich auch lediglich beschreibend auf tatsächliche Vorgänge beziehen (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BFHE 187, 31 , BStBl II 1999, 215).

    Auch die Erarbeitung eines Software-Trainingsprogramms und die Fertigung eines Drehbuchs für ein Ausbildungsvideo wurde vom BFH als schriftstellerische Tätigkeit angesehen (BFH in BFHE 187, 31 , BStBl II 1999, 215).

    Schriftlich niedergelegt sind sie, wenn sie nicht mündlich etwa in einem Vortrag oder in einer Rede mitgeteilt werden, sondern fixiert werden (BFH in BFHE 187, 31 , BStBl II 1999, 215).

  • FG Niedersachsen, 12.03.2003 - 4 K 601/95

    Selbständige Tätigkeit eines Parlamentsstenographen; Ähnlichkeit zu anderen

    Schriftstellerisch tätig wird derjenige, der eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt (BFH, Urteil vom 10.09.1998 - IV R 16/97 - BStBl II 1999, 215 [216] mit Hinweisen auf die ältere Rechtsprechung).

    Unschädlich ist es, wenn sich schriftliche Äußerungen auch nur auf zu beschreibende rein tatsächliche Vorgänge beziehen (vgl. BFH, Urteil vom 10.09.1998 - IV R 16/97 - a.a.O.).

  • FG Hamburg, 26.02.2001 - II 198/00

    Gewerbsteuer-Pflichtigkeit der Tätigkeit eines für eine

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  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 7 K 280/96

    Gewerbesteuerpflicht für eine selbstständige Tätigkeit auf dem Gebiet der EDV ;

    Im übrigen kann ein Anwendersoftware-Ersteller auch als Verfasser eines "elektronischen Buches" schriftstellerisch im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig sein (so BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl. II 1999, 215; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 4/01, BStBl. II 2002, 475 zum "technischen Redakteur").
  • FG Köln, 19.09.2005 - 10 K 4762/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Gewerbesteuer aus den Einkünften aus

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl II 1999, 215) stellt die selbständige Tätigkeit eines Steuerpflichtigen der eigene Gedanken in der Form eines Softwarelernprogramms für PC verfasst, dann eine schriftstellerische Tätigkeit dar, wenn das Lernprogramm für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
  • FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7309/00

    Steuerrechtliche Einordnung des Betreiben einer privaten Hauskrankenpflege als

  • FG Sachsen, 05.12.2002 - 2 K 691/01

    Gewerbliche Prägung einer Freiberufler-Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

  • FG München, 18.08.1998 - 7 K 3446/95

    Beurteilung einer für die Einräumung einer Unterverpachtung vereinbarten

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 2 K 691/01

    Gewerbliche Prägung einer Freiberufler-GbR; Einheitlichkeit der Betätigung

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