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   BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98   

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https://dejure.org/1999,3542
BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98 (https://dejure.org/1999,3542)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1999 - VII R 24/98 (https://dejure.org/1999,3542)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - VII R 24/98 (https://dejure.org/1999,3542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Innerdeutscher Handel - Anwendbarkeit rechtlicher Regelungen - Fehlende Einfuhrabfertigung - Abgabenerhebung - Transitverfahren - Verbringung von Waren - Vollzug von Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO ( EWG ) Nr. 3665/87 Art. 8 Abs. 1
    Innerdeutscher Handel vor der Wiedervereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 3665/87 Art 8, EGV Art 9 Abs 2, VO (EWG) Nr 805/68 Art 18, VO (EWG) Nr 885/68 Art 6
    Ausfuhrerstattung; Ursprungseigenschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 222
  • BB 1999, 782
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.05.1997 - C-223/95

    Moksel / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 7. Mai 1997 Rs. C-223/95 (EuGHE 1997, I-2379 = Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1997, 348) die Vorlagefrage des FG beantwortet.

    16 und 17 seiner Vorabentscheidung Rs. C-223/95 und den überzeugenden Darlegungen der Europäischen Kommission in ihrer Stellungnahme im Verfahren des EuGH bedarf dieser Ausgangspunkt keiner näheren Erörterung mehr.

    Eine rechtliche Grundlage für die von der Klägerin behauptete Handhabung des Ausfuhrerstattungsrechts ist zumindest für vor dem 1. August 1990 in das Gemeinschaftsgebiet verbrachtes Vieh weder erkennbar noch von der Revision aufgezeigt und nach den überzeugenden Darlegungen der Europäischen Kommission in der bereits erwähnten Stellungnahme im Verfahren Rs. C-223/95 sogar für nach diesem Zeitpunkt, jedoch vor dem 3. Oktober 1990 aus der DDR bezogene Rinder zumindest zweifelhaft.

    Er hält die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall, soweit sie sich nicht aus der Vorabentscheidung Rs. C-223/95 zweifelsfrei ergibt, für offenkundig; er ist davon überzeugt, daß für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und für den EuGH die gleiche Gewißheit bestünde.

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ist --für bestimmte Regelungsbereiche mit Eigentümlichkeiten, die die Übertragbarkeit der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall ohnehin zweifelhaft erscheinen lassen-- angenommen worden, Rechtsvorschriften könnten ohne formelle Aufhebung --oder gewohnheitsrechtliche Derogation, die hier von vornherein nicht in Betracht kommt-- außer Kraft treten, weil sie "funktionslos" geworden sind (vgl. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. März 1967 IV C 87.65, BVerwGE 26, 282; vom 29. April 1977 IV C 39.75, BVerwGE 54, 5; vom 3. August 1990 7 C 41-43.89, BVerwGE 85, 273, und vom 17. Februar 1997 4 B 16.97, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1997, 512).

    Nur dann kann das Recht nicht allein wegen seines formellen Bestandes weiter angewendet werden, weil das Recht um seiner Ordnungsfunktion willen außerstande ist, etwas zu bestimmen, das überhaupt keinen sinnvollen Gegenstand oder keinen denkbaren Adressaten hat oder eine schlechthin unmögliche Regelung darstellt (Urteil des BVerwG in BVerwGE 54, 5).

  • BFH, 29.06.1982 - VII R 68/78
    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 1982 VII R 68/78 (BFHE 136, 334 = ZfZ 1982, 364) näher ausgeführt hat, gehörte das Gebiet der DDR zum Zollgebiet im Sinne des in dem hier maßgeblichen Zeitraum noch anzuwendenden Zollgesetzes (ZG).

    Diese Ansicht wäre weder mit den für den erkennenden Senat bindenden Ausführungen der Vorabentscheidung noch mit dem rechtlichen Fortbestand der Vorschriften über den innerdeutschen Handel über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus noch mit dem Umstand vereinbar, daß der EGV im Gebiet der DDR zu keinem Zeitpunkt gegolten hat und dieses Gebiet nach den dafür allein maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Verbringens der Waren in das Bundesgebiet nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörte (Urteil des Senats in BFHE 136, 334).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Der erkennende Senat ist in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) nicht nach Art. 177 Abs. 3 EGV zur Einholung einer erneuten Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet.
  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ist --für bestimmte Regelungsbereiche mit Eigentümlichkeiten, die die Übertragbarkeit der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall ohnehin zweifelhaft erscheinen lassen-- angenommen worden, Rechtsvorschriften könnten ohne formelle Aufhebung --oder gewohnheitsrechtliche Derogation, die hier von vornherein nicht in Betracht kommt-- außer Kraft treten, weil sie "funktionslos" geworden sind (vgl. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. März 1967 IV C 87.65, BVerwGE 26, 282; vom 29. April 1977 IV C 39.75, BVerwGE 54, 5; vom 3. August 1990 7 C 41-43.89, BVerwGE 85, 273, und vom 17. Februar 1997 4 B 16.97, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1997, 512).
  • EuGH, 01.10.1974 - 14/74

    Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Die Behandlung solcher Waren als erstattungsfähig rechtfertigt sich indes schon daraus, daß es bei ihnen an einem --hier gegebenen-- eindeutigen und für die Zollbehörde anhand der Abfertigungspapiere leicht feststellbaren Anknüpfungspunkt dafür fehlt, die Ware ebenso wie bereits vor dem 3. Oktober 1990 in ein Drittland ausgeführte Ware mit Ursprung in der DDR (vgl. dazu Urteil des EuGH vom 1. Oktober 1974 Rs. 14/74, EuGHE 1974, 899) von der Erstattung auszuschließen.
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ist --für bestimmte Regelungsbereiche mit Eigentümlichkeiten, die die Übertragbarkeit der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall ohnehin zweifelhaft erscheinen lassen-- angenommen worden, Rechtsvorschriften könnten ohne formelle Aufhebung --oder gewohnheitsrechtliche Derogation, die hier von vornherein nicht in Betracht kommt-- außer Kraft treten, weil sie "funktionslos" geworden sind (vgl. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. März 1967 IV C 87.65, BVerwGE 26, 282; vom 29. April 1977 IV C 39.75, BVerwGE 54, 5; vom 3. August 1990 7 C 41-43.89, BVerwGE 85, 273, und vom 17. Februar 1997 4 B 16.97, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1997, 512).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-232/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Darauf hat bereits der Generalanwalt in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-233/95 unter Rdnr. 40 hingewiesen, auf die auch der EuGH ausdrücklich Bezug genommen hat.
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98
    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ist --für bestimmte Regelungsbereiche mit Eigentümlichkeiten, die die Übertragbarkeit der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall ohnehin zweifelhaft erscheinen lassen-- angenommen worden, Rechtsvorschriften könnten ohne formelle Aufhebung --oder gewohnheitsrechtliche Derogation, die hier von vornherein nicht in Betracht kommt-- außer Kraft treten, weil sie "funktionslos" geworden sind (vgl. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. März 1967 IV C 87.65, BVerwGE 26, 282; vom 29. April 1977 IV C 39.75, BVerwGE 54, 5; vom 3. August 1990 7 C 41-43.89, BVerwGE 85, 273, und vom 17. Februar 1997 4 B 16.97, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1997, 512).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    Aus einer solchen Entwicklung Konsequenzen im Hinblick auf die Gültigkeit von Art. 137 Abs. 1 GG zu ziehen, ist dem Gesetzgeber vorbehalten (vgl. allgemein: Heckmann, Geltungskraft und Geltungsverlust von Rechtsnormen, 1997, S. 475f., 483ff.; ähnlich Schneider, Gesetzgebung, 1991, Rn. 559; BFH, Urt. v. 19.01.1999 - VII R 24/98 - BFHE 188, 222, juris Rn. 23), hier mithin dem Verfassungsgeber.
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