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   BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96   

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https://dejure.org/1999,1224
BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96 (https://dejure.org/1999,1224)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1999 - IX R 53/96 (https://dejure.org/1999,1224)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - IX R 53/96 (https://dejure.org/1999,1224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 5, 5a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 5, 5a
    Fertigstellung einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 7 Abs. 5, 5a
    Degressive AfA für Eigentumswohnung ab deren bautechnischer Fertigstellung unabhängig von Rechtslage nach dem WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EStG § 7 Abs. 5, 5 a
    Fertigstellung einer Eigentumswohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fertigstellung einer Eigentumswohnung trotz fehlender Teilungserklärung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 5, EStG § 7 Abs 5 a
    Eigentumswohnung; Fertigstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 299
  • NJW 1999, 3656 (Ls.)
  • NZM 1999, 1018
  • BB 1999, 1204 (Ls.)
  • DB 1999, 1245
  • BStBl II 1999, 589
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96
    Die Regelung des § 7 Abs. 5 i.V.m. Abs. 5 a EStG setzt --gemäß ihrem Zweck, die Erneuerung des Gebäudebestands zu fördern (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808)-- lediglich die bautechnische Fertigstellung voraus.
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96
    Diese Gebäudeteile bilden steuerrechtlich deshalb eigenständige Wirtschaftsgüter, weil sie in einem gesonderten Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132 unter C. II. 3. d).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84

    Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96
    a) Ein Gebäude ist in diesem Sinne dann fertiggestellt, wenn es bezugsfertig, das heißt nach Abschluß der wesentlichen Arbeiten bewohnbar ist (Senatsurteil vom 7. April 1987 IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567).
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96
    b) Im Fall der Anschaffung einer Eigentumswohnung ist weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der AfA nach § 7 Abs. 5, 5 a EStG, daß der Steuerpflichtige die Wohnung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft, das heißt die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber erlangt hat (BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.1996 - 3 K 2172/94

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96
    Der Leitsatz der Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 330 abgedruckt.
  • FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14

    Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Das ist regelmäßig der Fall, sobald Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (i.S. des § 446 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) auf den Erwerber übergegangen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BStBl II 1999, 589, und vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BStBl II 2003, 751, sowie Brandis, a.a.O., § 7 Rz. 61).
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04

    Dachgeschossausbau; Herstellung einer Eigentumswohnung

    Insofern seien die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Januar 1999 IX R 53/96 (BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589) auch auf Herstellungsvorgänge anwendbar.

    c) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des FG nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589.

    So verhielt es sich auch in dem Fall, der dem BFH-Urteil in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589 zugrunde lag: Dort hatte der Steuerpflichtige die Wohnung erworben, nachdem durch Teilung Wohnungseigentum begründet worden war.

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99

    Erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG

    Dies gilt auch für die Fertigstellung eines ein selbständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteils, wie auch einer stets als selbständiges Wirtschaftsgut "Gebäude" zu qualifizierenden Eigentumswohnung (vgl. § 7 Abs. 5 a EStG; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 7 Rz. 18; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135, unter 4. a; vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589).

    Danach sind Wohnungen im Allgemeinen bezugsfertig, wenn Fenster und (Außen-)Türen eingebaut, Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung, die Heizung sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht; unerheblich ist, ob unwesentliche Restarbeiten noch ausstehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 1997 X B 213/96, BFH/NV 1998, 698, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7c EStG Rz. 7; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Anm. 81).

  • BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Stehen Gebäudeteile dagegen in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen, so sind sie jeweils selbständige Wirtschaftsgüter (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132 unter C.II.3.d; BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589), die hinsichtlich der AfA getrennt zu beurteilen sind (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 34/99

    Begünstigung nach § 7 c EStG

    Dies gilt auch für die Fertigstellung eines ein selbständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteils, wie auch einer stets als selbständiges Wirtschaftsgut "Gebäude" zu qualifizierenden Eigentumswohnung (vgl. § 7 Abs. 5 a EStG; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 7 Rz. 18; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135, unter 4. a; vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589).

    Danach sind Wohnungen im Allgemeinen bezugsfertig, wenn Fenster und (Außen-)Türen eingebaut, Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung, die Heizung sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht; unerheblich ist, ob unwesentliche Restarbeiten noch ausstehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 1997 X B 213/96, BFH/NV 1998, 698, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7c EStG Rz. 7; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Anm. 81).

  • FG Düsseldorf, 01.07.2004 - 16 K 7407/00

    Vermietung und Verpachtung; Degressive AfA; Dachgeschossausbau;

    Sie stützen sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.1.1999 IX R 53/96 (Bundessteuerblatt -BStBl- 1999, 589), wonach eine Eigentumswohnung auch dann bereits i. S. von § 7 Abs. 5 und 5a EStG mit der Bezugsfertigkeit "fertiggestellt" ist, wenn zu diesem Zeitpunkt bürgerlich-rechtlich noch kein Wohnungseigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist.

    Das rechtfertigt es, auch für die hier streitige Dachgeschoßwohnung im Anschluß an das BFH-Urteil vom 26.1.1999 IX R 53/96 (BStBl II 1999, 589) die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 und 5a EStG zu gewähren.

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

    Auch in dem BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BStBl II 1999, 589 wird ausgeführt, dass die bürgerlich-rechtliche Lage unerheblich ist.

    Dieses Ergebnis deckt sich mit dem BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589, in dem ausgeführt wird, dass für einen als Eigentumswohnung errichteten Gebäudeteil bereits vor der Abgabe der Teilungserklärung und der späteren Begründung des Wohnungseigentums ein gesonderter Nutzungs- und Funktionszusammenhang bestehe.

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

    Auch in dem BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BStBl II 1999, 589 wird ausgeführt, dass die bürgerlich-rechtliche Lage unerheblich ist.

    Dieses Ergebnis deckt sich mit dem BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589, in dem ausgeführt wird, dass für einen als Eigentumswohnung errichteten Gebäudeteil bereits vor der Abgabe der Teilungserklärung und der späteren Begründung des Wohnungseigentums ein gesonderter Nutzungs- und Funktionszusammenhang bestehe.

  • FG Niedersachsen, 19.07.2000 - 2 K 763/97

    Möglichkeit der Beanspruchung der Sonderabschreibung für die Anschaffungskosten

    Eine Eigentumswohnung oder wie im Streitfall Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten kann nämlich bereits vor Abgabe der Teilungserklärung auf schuldrechtlicher Grundlage angeschafft werden; denn vor Abgabe der Teilungserklärung stehen diese Gebäudeteile in einem gesonderten Nutzungs- und Funktionszusammenhang und stellen deshalb eigenständige Wirtschaftsgüter dar (BFH-Urteil vom 26.01.1999 IX R 53/96, BFHE 188/299, BStBl II 1999, 589; grundlegend BFH-Beschluss vom 26.11.1973 GrS 5/71, BFHE 111/242, BStBl II 1974, 132 unter C.II.3.g).

    Der Fertigstellung steht auch nicht etwa entgegen, dass das Teileigentum wegen der noch ausstehenden Teilungserklärung noch nicht entstanden war (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1999 IX R 53/96, BFHE 188/299, BStBl II 1999, 589).

  • BFH, 22.01.2003 - X R 45/99

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio

    Ein Wirtschaftsgut ist fertiggestellt (§ 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--), wenn sein Zustand nach objektiven Merkmalen eine bestimmungsgemäße Verwendung ermöglicht; bei einem Gebäude ist dies der Zeitpunkt nach Abschluss der wesentlichen Bauarbeiten (BFH-Urteile vom 7. April 1987 IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567; vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2004 - 2 K 2588/04

    Vorliegen einer Steuerbefreiung bei Durchführung von ärztlichen Leistungen

  • BFH, 18.11.1999 - IX B 100/99

    Sonderabschreibung nach dem FördG

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