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   BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99   

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https://dejure.org/1999,1419
BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99 (https://dejure.org/1999,1419)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1999 - VI B 22/99 (https://dejure.org/1999,1419)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - VI B 22/99 (https://dejure.org/1999,1419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfeverfahren - Hinreichende Erfolgsaussicht - Summarische Prüfung - Kindergeld - Entzug von Kindergeld

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 3; ; FGO § 142; ; ZPO § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßkostenhilfe beim Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 403
  • BB 1999, 1542
  • BB 1999, 2014
  • DB 1999, 1740
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98

    Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Verfügung über Vermögen - Gerichtliche

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99
    Dabei ist zur Beurteilung des voraussichtlichen Erfolgs der zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegende Sach- und Streitstand zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Beschluß vom 24. Juni 1997 VII B 83/97, BFH/NV 1999, 78, m.N.).
  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99
    Daß für vermißte Kinder von vornherein kein Kindergeldanspruch besteht, ist jedenfalls nicht zweifelsfrei (vgl. zur Beweislast bei vermißten Kindern Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1985 10 RKg 14/85, Sozialrecht 5870, § 2 des Bundeskindergeldgesetzes Nr. 44).
  • BFH, 24.06.1997 - VII B 83/97

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit der Annahme der

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99
    Dabei ist zur Beurteilung des voraussichtlichen Erfolgs der zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegende Sach- und Streitstand zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Beschluß vom 24. Juni 1997 VII B 83/97, BFH/NV 1999, 78, m.N.).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Ob etwas anderes dann gilt, wenn das Kind dem abgebenden Elternteil widerrechtlich entzogen wird, z.B. in Entführungsfällen, kann offen bleiben (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425, aber auch das Urteil in BFH/NV 2001, 444).
  • FG Düsseldorf, 09.09.1999 - 15 K 3727/98

    Kindergeld nach Entführung des Kindes durch nicht sorgeberechtigten Elternteil;

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  • FG Münster, 01.12.2005 - 3 K 1715/04

    Anspruchsberechtigung in Bezug auf Kindergeld bei mehreren Empfangsberechtigten;

    Ob etwas anderes gilt, wenn das Kind dem abgebenden Elternteil widerrechtlich entzogen wird, z.B. in Entführungsfällen, hat der BFH zunächst ausdrücklich offen gelassen (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 19.05.1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425).
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