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   BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97   

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https://dejure.org/1999,2099
BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97 (https://dejure.org/1999,2099)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1999 - IV R 57/97 (https://dejure.org/1999,2099)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - IV R 57/97 (https://dejure.org/1999,2099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1; AO 1977 § 141, § 162

  • Wolters Kluwer

    Abzinsung einer Brandentschädigungsforderung - Wiederaufbauklausel - Rücklage für Ersatzbeschaffung - Gewinnschätzung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; AO 1977 § 141; ; AO 1977 § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; AO 1977 § 141, § 162
    Brandentschädigungsforderung-Rücklage für Ersatzbeschaffung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 4 Abs. 1; AO 1977 § 141, § 162
    Teilwertabschreibung bei unverzinslicher Brandschadensforderung - Ersatzbeschaffung bei durch höhere Gewalt ausgeschiedenem Wirtschaftsgut - Bei nicht erstellter Bilanz Rücklage nicht zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStR Abschn 35, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3
    Brandentschädigung; Forderung; Landwirtschaft; Teilwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 56
  • BB 1999, 2012
  • BB 1999, 946
  • DB 1999, 939
  • BStBl II 1999, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.09.1987 - III R 254/84

    Rücklage für ERsatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) bei Entschädigung für den Abriß

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- (in den für die Streitjahre geltenden Fassungen der EStR 1987/90 jetzt R 35 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (s. BFH-Urteile vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381; vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 23.04.1975 - I R 236/72

    Unverzinsliche Darlehn - Nennbetrag - Anschaffungskosten der Forderung -

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
    Die Rechtsprechung läßt zwar bei unverzinslichen Darlehen im Grundsatz eine Teilwertabschreibung auf den Barwert zu (vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1975 I R 236/72, BFHE 116, 16, BStBl II 1975, 875; vom 30. November 1988 I R 114/84, BFHE 155, 337, BStBl II 1990, 117).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- (in den für die Streitjahre geltenden Fassungen der EStR 1987/90 jetzt R 35 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (s. BFH-Urteile vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381; vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 30.11.1988 - I R 114/84

    Anschaffungskosten und Teilwert bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
    Die Rechtsprechung läßt zwar bei unverzinslichen Darlehen im Grundsatz eine Teilwertabschreibung auf den Barwert zu (vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1975 I R 236/72, BFHE 116, 16, BStBl II 1975, 875; vom 30. November 1988 I R 114/84, BFHE 155, 337, BStBl II 1990, 117).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 152/85

    Bilanzierungswahlrecht - Ausweis einer Rücklage - Bilanz - Bilanzierung

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
    Wie der I. Senat des BFH in seinem Urteil vom 24. Januar 1990 I R 152-153/85 (BFHE 159, 464, BStBl II 1990, 426) entschieden hat, kann das Bilanzierungswahlrecht gemäß § 6b Abs. 3 EStG nur durch Ausweis der Rücklage in der Bilanz ausgeübt werden.
  • BFH, 12.03.1969 - I 97/65

    Entschädigung - Dulden von Baumaßnahmen - Abbruch von Gebäuden - Kosten des

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- (in den für die Streitjahre geltenden Fassungen der EStR 1987/90 jetzt R 35 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (s. BFH-Urteile vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381; vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 53/93

    Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 57/97
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt aber nicht davor, daß das Gericht den behaupteten tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1994 I R 53/93, BFH/NV 1995, 210).
  • BFH, 14.10.1999 - IV R 15/99

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Verkehrsunfall

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 EStR übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (s. zuletzt Senatsurteil vom 4. Februar 1999 IV R 57/97, BFHE 188, 56, BStBl II 1999, 602, m.w.N.).

    Inzwischen hat der Senat aber in Anlehnung an die EStR wiederholt eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Brandschäden zugelassen, ohne zu prüfen, ob der Schaden durch ein Elementarereignis verursacht worden war (Senatsurteile vom 3. Oktober 1985 IV R 16/83, BFH/NV 1986, 208; in BFHE 188, 56, BStBl II 1999, 602; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, und vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561).

  • BFH, 12.06.2001 - XI R 5/00

    Vorgezogene Ersatzbeschaffung bei behördlichem Eingriff

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR; jetzt R 35 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 4. Februar 1999 IV R 57/97, BFHE 188, 56, BStBl II 1999, 602, m.w.N., und vom 14. Oktober 1999 IV R 15/99, BFHE 190, 356, BStBl II 2001, 130, BFH/NV 2000, 636).
  • FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand

    a) Nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4.02.1999 IV R 57/97, BStBl II 1999, 602 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; ferner Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz. 580) entwickelten und von der Finanzverwaltung in die Einkommensteuerrichtlinien - EStR - (früher Abschnitt 35 EStR; nunmehr R 6.6 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird.
  • FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07

    Bilanzierung einer Forderung auf Zahlung einer Versicherungsentschädigung;

    Der Umstand, dass die Forderung unverzinslich war, begründet keine Teilwertabschreibung (Urteil des BFH vom 4. Februar 1999 IV R 57/97, BStBl II 1999, 602).
  • BFH, 22.09.1999 - IV E 3/99

    Gewinnfeststellungsverfahren; Streitwert

    Die Revision der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 10. Juni 1997 1 K 153/93 wegen Gewinnfeststellung 1989 und 1990 wurde durch Urteil des Senats vom 4. Februar 1999 IV R 57/97 (BFHE 188, 56) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Bremen, 30.09.2002 - 3 K 160/02

    Swap-Provisionen Keine Dauerschuldzinsen; Gewerbesteuermessbetrag 1993 und 1994

    Diese sind Dauerschulden im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG , weil sie nicht zu einer Vertragsauflösung, sondern zu einer Vertragsänderung führen und daher der Darlehnsvertrag, wenn auch in seiner geänderten Fassung Rechtsgrund für ihr Bestehen bleibt (BFH- Urteil vom 25. Februar 1999 IV R 55/97, BStBl II 1999, 473, 474, BFHE 188, 56 ).
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